Strafanzeigen gegen Impfärzte: Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Vorgehen

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Rechtsanwalt Josef Hingerl erregte mit seinem Aufruf, Strafanzeigen gegen Impfärzte zu stellen, um die Corona-Aufarbeitung voranzubringen und Impfgeschädigte zu unterstützen, viel Aufmerksamkeit. Nach einer vom MWGFD veranstalteten Online-Konferenz gab es verständlicherweise viele Fragen zum von ihm empfohlenen Vorgehen. Wer kann überhaupt Strafantrag stellen? Was ist mit den Kosten? Was geschieht, wenn der Antrag abgeschmettert wird? Und: Gibt es überhaupt Hoffnung?

Eine Aussendung des MWGFD:

Josef Hingerl ruft dazu auf, massenhaft Ärzte, die gegen COVID-19 geimpft haben, anzuzeigen. Seine Strategie hat der Rechtsanwalt kürzlich in einer von der MWGFD veranstalteten Online-Konferenz erläutert. Im Anschluss ging Hingerl auf Fragen der Zuschauer ein. Wir geben den Inhalt der Fragerunde im Folgenden leicht gekürzt wieder.

Frage: Ich wurde von einem Arzt meines Vertrauens geimpft, und er hat immer noch mein Vertrauen. Weil ich im Außendienst arbeite, musste ich diese Impfungen durchführen lassen, um überhaupt noch meinen Job ausüben zu können. Ich habe Beschwerden bekommen, habe meinen Erstantrag gestellt und der erste Arzt vom Versorgungsamt behauptete, ich hätte Borreliose. Mein Arzt sagte dann, wie kommt der darauf? Ich habe dann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Als Diabetiker habe ich ständig Blutkontrollen und weiß, dass ich nie Corona und nie Borreliose hatte. Das musste der zweite Arzt auch eingestehen. Vor Gericht wurde meine Klage wegen angeblicher Borreliose abgewiesen.

Mein Arzt hilft mir die ganze Zeit, er gibt mir die entsprechenden Atteste und bestätigt mir, dass ich nie irgendetwas hatte. Er hat an die Impfung geglaubt. Ich glaube nicht, dass wir irgendwas gewinnen, wenn wir an Ärzte gehen. Ich habe Begründungen gelesen, die sind sagenhaft, auch was die Sozialärzte angeblich an mir untersucht haben. Sie müssten das mal lesen. Ich habe zum Schluss den Richter angeschrien: „Sind wir hier in Timbuktu?“

Mein Arzt ist gut, er hat nur leider geglaubt, was die Medien erzählt haben. Deshalb werde ich ihn auch nie anzeigen. Er hat sich vom Saulus zum Paulus gewandelt und ist ganz an meiner Seite. Wir müssten eigentlich eine Strategie haben, die denen die Maske runterreißt, die wirklich verantwortlich sind. Aber nicht meinem kleinen Dorfarzt. Ich bin jetzt kurz vor der Berufung, mein Anwalt ist, sagen wir mal, frustriert und scheut sich, zu kämpfen. Ich bin 61 Jahre alt und habe eine ME/CFS-Diagnose. Mein Leben ist kaputt gemacht worden. Und jetzt bitte ich um Ihre Meinungen und um Ihre Hilfe.

Antwort Josef Hingerl: Vielleicht fangen wir bei dem letzten Punkt an. Die fünf Euro aus meinem Vorschlag sind ja eigentlich nur das Vorspiel, und in unseren Strafanzeigen stehen natürlich auch die Politiker drin: Scholz, Merkel, Lauterbach, Spahn usw. Unsere Zielsetzung mit den Strafanzeigen gegen Ärzte ist folgende: Wenn wir alle Ärzte in Angst versetzen können, dass ihnen Strafanzeigen drohen, dann werden sich die Ärzte gegen die Politiker und die hohen Beamten wenden, die das alles mit verursacht haben.

Soweit unsere strategische Überlegung. Wir machen die Strafanzeigen gegen die Ärzte, die vollkommen berechtigt sind. Ich habe für keinen Arzt Verständnis, der nicht weiß, was er spritzt. Denn wenn ich zu meinem Arzt gehe, dann möchte ich erst einmal wissen, was er mir injiziert. Alle haben gewusst, dass sie nichts wussten.

Aber vielen Dank für diesen Hinweis. Unser eigentliches Ziel ist ja, dass wir die Politiker vor den Kadi bekommen. Wenn zwei Dutzend von ihnen vor Gericht landen und Wieler und solche Konsorten dazu, dann kommen wir zur Aufarbeitung. Insofern bin ich darauf eingestellt, dass meine fünf Euro von den Ärzten die Vorbereitung darauf sind, dass man letztendlich die Politiker bekommt, weil sich dann die ganze Ärzteschaft gegen sie wendet.

Sie waren ja offensichtlich im sozialrechtlichen Verfahren, das ist wieder etwas anderes, denn da geht es darum, ob der Staat Ihnen etwa wegen Erwerbsunfähigkeit eine Sozialrente zuspricht. Dieses Verfahren hat eigentlich gar nichts mit dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen Verfahren zu tun. Deswegen sage ich auch immer, man soll nie aufgeben, wenn es in irgendwelchen Verfahren danebengegangen ist. Denn jede Woche, jeden Monat kommen Dinge ans Tageslicht, bei denen man sagen kann: jetzt haben wir eine Chance, die Sache durchzuziehen. Also nie die Flinte ins Korn werfen.

Uwe Kranz, MWGFD: Ich möchte noch eines zu bedenken geben. Es gibt Ärzte, die jetzt anfangen zu erkennen, dass sie einen ganz großen Fehler gemacht haben. Und ich teile Josef Hingerls Meinung, dass die Ärzte es hätten wissen müssen. Nichtsdestotrotz werden wir dies nur drehen können, wenn wir Ärzte wie den Behandler des Fragestellers, die merken, dass sie einen Fehler gemacht haben, auffordern können, sich zusammenzuschließen und sich für ihre Patienten einzusetzen. Die Schadensersatzforderung müsste man wegen Vorsatzes sowieso gegen die Pharmaindustrie richten, weil das die Einzigen sind, die es bezahlen könnten. Alles andere ist doch illusorisch. Der Staat ist pleite, der kann es nicht bezahlen.

Josef Hingerl: In den wunderbaren Verträgen steht ja, dass wir sowieso alles bezahlen. Ich habe da wenig Hoffnung. Bei den Pharmafirmen, die die Impfstoffe ausgeliefert haben, handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Da haben wir natürlich die Möglichkeit, an die Muttergesellschaft zu gehen. Letztendlich endet der Weg zur Pharmaindustrie aber doch wieder bei uns Steuerzahlern. Wie die zivilrechtlichen Ansprüche abzuarbeiten sind, ist sowieso die Frage. Dazu kann ich keine Prognosen geben. Wichtig ist einfach, dass etwas getan wird.

Frage: Wer übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten? Springt hier eventuell eine Versicherung ein?

Antwort Josef Hingerl: Das hängt davon ab, in welchem Verfahren man sich befindet. Wenn jemand eine Rechtsschutzversicherung hat, sind die zivilrechtlichen Ansprüche und die Strafanträge, die gestellt werden sollen, sicherlich gedeckt. Das ist aber das Geringste, denn den Strafantrag kann ja auch jeder alleine stellen.

In der Kanzlei haben wir uns darauf geeinigt, dass wir Strafanträge mit 500 Euro inklusive Klageerzwingungsverfahren plus Mehrwertsteuer begleiten. Das ist also ein sehr, sehr geringer Betrag. Nach dem Strafantrag kann zwar der einzelne Geimpfte noch die Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft einlegen, aber er kann nicht mehr ohne einen Rechtsanwalt das Klageerzwingungsverfahren durchziehen. Der Verein „Kinderrechte jetzt“ hat auch erklärt, wenn jemand die 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nicht hat, dann würde der Verein diese Kosten aus Spenden übernehmen.

Das große Problem ist die zivilrechtliche Seite, wenn jemand 100.000 Euro oder mehr Entschädigung verlangt. Die Ansprüche können sogar in die Millionen gehen. Es gibt mehrere Kollegen, die die zivilrechtlichen Ansprüche verfolgen und Rechtsschutzversicherungen, die das decken. Die Rechtsschutzversicherung könnte im Rahmen des Adhäsionsverfahrens auch die zivilrechtlichen Ansprüche decken, also Strafantrag, Strafverfahren und zusätzlich das Zivilverfahren im Rahmen des Strafverfahrens. Im sozialrechtlichen Verfahren gibt es zwar auch Prozesskostenhilfe, aber da kann man in der Regel eigentlich alles selbst machen.

Frage: Letzte Woche war mein dementer Vater bei seinem Hausarzt nur zur Besprechung der Blutabnahme. Wir hatten Monate vorher schon hinterlegt, dass er ohne Rücksprache keinerlei Impfung mehr bekommt, weil er das nicht mehr selbst entscheiden kann. An jenem Tag rief uns die Praxis an und sagte meiner Mutter „Ihr Mann sitzt hier, können wir ihm die Spritze geben?“ Meine Mutter fragte dann, „Welche Spritze?“. „Einmal die Grippe- und einmal die Corona-Impfung.“ Da sagte meine Mutter, „Nein, auf keinen Fall, das verbiete ich Ihnen. Danke, dass Sie nochmal nachgefragt haben, aber er bekommt keine.“ Er hatte auch seinen Impfpass extra nicht dabei. Eine halbe Stunde später kam mein Vater nach Hause und war gegen Grippe und Corona geimpft. Die Aufkleber für den Impfpass haben sie ihm auf seine Armbanduhr geklebt, damit er die zu Hause selber einklebt.

Ich habe dann erbost die Ärztin angerufen und gefragt, was das soll. Dann hieß es erst, ach, die Praxis war umgezogen, dann ist das bestimmt in den Unterlagen weggekommen, dass er nicht geimpft werden sollte. Als wir dann erwiderten, dass uns doch gerade jemand angerufen und gefragt hat, ob mein Vater geimpft werden darf, erwiderte sie nur, „Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Das ist doch gut für Ihren Vater. Wenn das mein Vater wäre, würde er die Spritze auch bekommen.“ Damit war die Sache für die Hausärztin erledigt.

Kann ich jetzt für meinen Vater Anzeige erstatten? Weil er dement ist, kann er das selbst nicht mehr. Er hat überhaupt nicht begriffen, was sie da mit ihm machen.

Antwort Josef Hingerl: Das ist ein ganz klarer Straftatbestand. Das erste Mal konnte er sowieso nicht aufgeklärt werden. Zweitens war eine gegenteilige Information da. Damit ist § 224 Strafgesetzbuch (Gefährliche Körperverletzung) erfüllt. Den Strafantrag können Sie als Tochter genauso stellen. Auch wenn jemand gestorben ist, können Ehegatte und Kinder den Strafantrag stellen.

Nachfrage: Okay, also suche ich mir jetzt einen Anwalt.

Antwort Josef Hingerl: Ja, bei diesem eklatanten Fall müssen Sie zum Anwalt. Sie sollten von vornherein fragen, was das kostet. Wenn es 5.000 Euro kostet, dann machen Sie es nicht. Aber wenn es 500 oder 1.000 Euro kostet, dann versuchen Sie es über Ihre Rechtsschutzversicherung. Hier geht es um Schadenersatz. Außerdem könnte man Unterlassungsklage erheben, denn das kann ja wieder passieren.  

Frage: Ich sehe das als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Könnte man da nicht auch international agieren? Auch Ursula von der Leyen hat ja groß mitgemischt.

Uwe Kranz, MWGFD: Marianne Grimmenstein und ich haben schon zwei Strafverfahren beim Generalbundesanwalt eingeleitet. Dabei ging es insbesondere auch gegen Gesundheitsminister Spahn, Gesundheitsminister Lauterbach, RKI und PEI. Mit der zweiten Anzeige haben wir auch die europäische Ebene angegriffen, sprich von der Leyen und andere. Beide Anzeigen sind von der Generalstaatsanwaltschaft mit einem unsäglichen Schreiben beantwortet worden. Die haben auf unsere elfseitige Strafanzeige mit acht Seiten geantwortet und dabei nur Paragrafenstraftatbestände heruntergespult, aber nicht subsumiert. Sprich, sie haben sie nicht mit der Lebenswirklichkeit abgeglichen und geschaut, ob die Anzeigen begründet sind. Nach acht Seiten haben sie den Gesetzestext abgeschrieben und zum Schluss festgestellt, dass dieser Tatbestand doch nicht vorliegt.

Das andere war unsere Verfassungsbeschwerde, die auch im Sande verlief, weil es zu dem Zeitpunkt nach Ansicht des Verfassungsgerichts zu früh war. Sie haben aber nicht alles geprüft, sondern eben nur den Tatbestand, den wir im ersten Teil drin hatten. Das Verfahren ist ja beim Generalbundesanwalt unter anderem auch deswegen geführt worden, weil der Tatbestand des Hochverrats erfüllt war, der übrigens auch im Versuchsstadium strafbar ist. Aber das hat den Generalbundesanwalt nicht gekümmert. Wir haben alle diese Verfahren, die oberer Ebene durchgeführt worden sind, mehr oder weniger deutlich verloren.

Das Verfassungsgericht hat am Anfang noch nicht einmal auf unsere Verfassungsbeschwerde geantwortet. Und erst als 750 Menschen diese Verfassungsbeschwerde abgeschrieben haben und auch vorgelegt haben, hat sich das Bundesverfassungsgericht bemüht gesehen, eine öffentliche Erklärung abzugeben und das zu begründen. (…)

Rechtsanwalt Markus Haintz hat über 700 Strafanzeigen geschrieben. Die haben auch nichts gebracht. Alles, was oben angesiedelt wird, ist abgebügelt worden. Deswegen ist mein Ansatz, jetzt lieber unten mit dem einzelnen Arzt anzufangen, weil das nach oben wirken kann.

Antwort Josef Hingerl: Ja, wunderbar, Uwe, das ist wieder ein Hinweis auf das, was wir machen. Wir fangen ganz unten an, obwohl unsere Zielsetzung ist, die Politiker und die Beamten zu bekommen. Ich darf es vielleicht nochmal sagen: Wir greifen die Ärzte an, weil sie gefehlt haben, und damit sie sich gegen die wenden, die ihnen das eingebrockt haben. Die Ärzte müssen aufstehen und auf diejenigen zeigen, die das alles verursacht haben. Politiker – sie wurden ja genannt – und Beamte. Das ist eigentlich die Strategie. Von unten fangen wir an. Montgomery hat ja von kleinen Richterlein gesprochen, wenn die Richter Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt haben. Und ich hoffe, dass die kleinen Richterlein, bei denen wir unten anfangen, endlich denen da oben zeigen, was der Rechtsstaat ist.

Frage: Ich möchte auf jeden Fall selbst Strafanzeige gegen den impfenden Arzt erstatten. Ich habe mich schon erkundigt. Es ist sehr teuer, wenn ich das über den Anwalt mache und wird wahrscheinlich auch gleich wieder niedergeschmettert, das ist mir auch klar. Dass es interne Anweisungen gibt, weiß ich. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es ein Zeichen ist, wenn jeder bzw. so viele Leute wie möglich Strafanzeigen stellen. Im Internet kann man ja Formblätter finden. Gibt es noch etwas Wichtiges, das man beachten muss, und tritt irgendwann Verjährung ein?

Antwort Josef Hingerl: Für den Verein „Kinderrechte jetzt“ haben wir schon Strafanzeigen bei 116 deutschen Staatsanwaltschaften gestellt. Mit Herrn Prof. Bhakdi haben wir die Strafanzeige und Strafanträge vorbereitet, das können Sie alles machen. Das ist aber alles verlorene Liebesmüh, weil alles eingestellt wird. Deswegen müssen Sie zum Anwalt gehen. Fragen Sie mal, die Strafanzeige ist ja nicht so dramatisch. Der Strafantrag liegt tatsächlich schon vor. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen. Dann können auch Sie selber zur Generalstaatsanwaltschaft gehen und auch noch eine Beschwerde einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft – das erleben wir bereits – wird die Beschwerde zurückweisen. Und dann haben Sie die Möglichkeit, zu Gericht zu kommen. Das ist ja meine Hoffnung, dass die Gerichte ihre zweite Chance wahrnehmen und den Rechtsstaat zurechtrücken. Bei diesem Klageerzwingungsverfahren brauchen Sie einen Rechtsanwalt, denn da geht es um sehr detaillierte Argumente.

Ich wiederhole noch einmal, was ich vorhin ausgeführt habe, weil Sie später dazukamen: Fragen Sie den Anwalt, was es kostet. Wenn er 10.000 Euro sagt, dann sagen Sie, nein danke. Wenn er 5.000 sagt, würde ich auch dankend ablehnen. Bei 1.000 Euro wird es vielleicht schon interessant. Ich habe vorher vorgeschlagen, dass wir das für 500 Euro plus Mehrwertsteuer machen. Etwas müssen wir verlangen, sonst kommen die Kollegen und sagen, wir arbeiten wettbewerbswidrig. Ich kann das vertreten, dass man das für 500 Euro für Sie macht, wenn Sie kein Geld haben. Dann habe ich vorher, als Sie noch nicht dabei waren, ausgeführt, dass Sie sich an den Verein „Kinderrechte jetzt“ mit dem Anliegen wenden können, ob er diese 500 Euro plus Mehrwertsteuer oder vielleicht auch 1000 Euro übernimmt. Wir müssen über Strafanträge, die wirklich juristisch begleitet werden, zu Gericht kommen. Es gibt zu wenige Leute, die Strafanträge gegen ihren Impfarzt überhaupt stemmen. Die haben ja alle Beißhemmungen, das verstehe ich.

Frage: Nochmal bitte zur Verjährung. Wann ist die Strafanzeige verjährt, wenn man den Impfarzt anzeigen möchte?

Antwort: Bei den Strafsachen haben Sie mindestens fünf Jahre Zeit, da haben wir kein Problem mit der Verjährung. Wenn Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und Schmerzensgeld oder eine andere Form von Entschädigung von Ihrem Arzt wollen, gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wenn Sie 2021 geimpft wurden, besteht schon die Gefahr, dass Ende 2024 die Verjährungsfrist abläuft. Man kann auch das Strafverfahren nach dem Strafantrag mit dem Anspruch verbinden. Das heißt, man stellt einen Strafantrag und fordert gleichzeitig Schmerzensgeld von seinem Impfarzt oder einen Feststellungsantrag. Es wird festgestellt, dass der Arzt zukünftig Ihre Schäden erstatten muss. Das können Sie im Strafverfahren mit einbringen. Und Sie haben da den Vorteil, dass Sie noch keine Gerichtskosten einzahlen müssen, denn wenn Sie ansonsten 100.000 Euro geltend machen gegenüber Ihrem Impfarzt, dann schaut das Gericht in die Tabelle, dann sind ein paar tausend Euro fällig oder Sie müssen den Prozesskostenhilfeantrag stellen. Das gibt es auch, aber das ist auch für den Laien sehr schwierig. Sie müssen eigentlich, wenn Sie diese Schäden haben, zum Anwalt gehen.

Frage: Wegen der Verjährung nach drei Jahren: die Betroffenen haben ja mehrere Impfungen, zählt dann nur die erste? Manche haben sich ja noch 2023 impfen lassen. Ist es da nicht entscheidend, welche Impfung den Schaden ausgelöst hat? Meistens war es ja doch eine der nachfolgenden Impfungen und nicht die erste.

Antwort Josef Hingerl: Der Kläger, der einen Schaden geltend macht, muss nach unserem Rechtssystem jeden Euro nachweisen. Und natürlich auch, wann der Schaden entstanden ist. Die Verjährung wird ja von der Gegenseite eingewendet werden. Um ein Beispiel zu nennen: Sie sind 2021 geimpft worden und 2022 auch. Wenn Sie jetzt die Verjährungsfrist ablaufen lassen, also nicht bis 31.12. Ihren Anspruch erheben, dann stelle ich mich mal auf die Seite Ihres Impfarztes oder spiele jetzt mal den Anwalt: Was wird der sagen? Wenn also nachgewiesen ist, dass tatsächlich eine Kausalität zwischen der Impfung und ihrem Schaden gegeben ist, dann würde ich als Gegner behaupten, der Schaden ist 2021 entstanden, nicht 2022.

Sie müssen sich dann mit dieser Argumentation auseinandersetzen. Deswegen ist es riskant, abzuwarten und zu sagen, ich unternehme 2021 nichts, weil ich ja 2022 oder vielleicht sogar 2023 auch noch geimpft worden bin. Es ist ja sehr schwierig, überhaupt zu unterscheiden, wann der Schaden entstanden ist. Deswegen würde ich sofort den Schaden aus 2021 bis zum 31.12.2024 geltend machen.

Frage: Das heißt, man muss spätestens am 31.12.2024 noch den Antrag für strafrechtliche Verfahren stellen, um im Adhäsionsverfahren die Verjährungsfrist für Zivilrecht aufzuheben. Ist das so korrekt?

Antwort Josef Hingerl: Das ist fast ganz korrekt. Wenn Sie über das Strafrecht gehen, können Sie natürlich jederzeit bis zum 31.12. beim Zivilgericht die Klage einreichen, sagen wir auf 100.000 Euro Schmerzensgeld. Sie können auch, wenn Sie kein Geld haben, einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Auch der Prozesskostenhilfeantrag würde die Verjährung unterbrechen.

Nochmal zurück zum Strafverfahren: Es reicht nicht aus, dass Sie sagen, jetzt stelle ich einen Strafantrag und nachher ab 1.1.2025 überlege ich mir, ob ich das Adhäsionsverfahren beantrage. Das geht nicht. Sie müssten dann in diesem Verfahren mit dem Strafantrag auch den Antrag auf Adhäsionsverfahren stellen.

Einwurf Arzt: Ich darf mich kurz vorstellen, ich bin Arzt und ich unterstütze Herrn Hingerl intensiv, damit viele Strafanträge gestellt werden. Wir sollten in unserem Bekanntenkreis auch Leute, die nach der Impfung keinen Schaden erlitten haben, ermutigen, Strafanzeige zu stellen – auch aus Solidarität zu denjenigen, die geschädigt wurden. Wir müssten vielleicht noch bis zum Monatsende auf tausend kommen, und das in ganz Deutschland verteilt. Ich mache bei meinen Patienten massiv Werbung dafür. Macht das bitte auch unter euren Bekannten, denn ich glaube, es geht hier um vieles, auch was den Rechtsstaat betrifft.

Was jetzt wirklich solidarisch wäre, wäre eine Anzeige gegen den Arzt. Und gegen die ganzen Ärzte, die hier nicht aus hehren Motiven gehandelt haben, sondern oft, das weiß ich aus meinem Kollegenkreis, aus reiner Geldgier. Es gibt Ärzte, die haben mitgespritzt, sich selbst aber um die Spritze gedrückt.

Das geht nicht. Das geht absolut nicht. Es gibt Ärzte, die halten jetzt dagegen und sagen: Du kannst doch nicht bewirken oder einleiten, dass Patienten gegen Ärzte Strafanzeige stellen. Ich sage: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Aber ich bin keine Krähe, sondern Arzt und stehe für qualitative Medizin. Und wer die nicht erbringt, nicht dafür gerade steht, die nicht leistet, gehört angezeigt.

Antwort Josef Hingerl: Danke. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass man bei der Strafanzeige keinen Schaden nachweisen muss. Es geht um gefährliche Körperverletzung nach § 224 Strafgesetzbuch, also darum, dass in meinen Körper Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe gespritzt wurden. Da braucht man keinen Schaden nachzuweisen. Deswegen ist die Formulierung in diesem Strafantrag vielleicht irreführend und es ist umso wichtiger, dass derjenige, der keinen Schaden hat, mitmacht. Der tut sich vielleicht sogar noch leichter damit, einen Strafantrag zu stellen, als der andere, der den Schaden schon hat, denn der ist geschädigt und psychisch schon am Ende. Das erlebe ich ja. Es gibt viele Leute, die sämtliche Flügel hängen lassen und nichts mehr tun. Deswegen ist dieser Punkt wichtig.

Darf ich vielleicht hier noch einen kleinen Aspekt reinbringen? Gestern habe ich gelesen, dass ein Zahnärzteverband eine grundlegende Stellungnahme abgegeben hat, dass die Corona-Zeit aufgearbeitet werden muss. Auch das ist ein Signal, ein Hoffnungsschimmer. Ein Hoffnungsschimmer ist auch, dass Söder sagt, er stelle die 17.000 Verfahren ein. Das ist ein Anfang, und hier müssen wir jetzt nachstoßen – im Kleinen, mit einzelnen Verfahren. Oben ist es gescheitert, wir müssen jetzt unten beginnen.

Wir sind offen für jeden, der sich an uns wendet. Es wird keiner abgewiesen werden. Gerade haben wir einen Anwalt eingestellt, der gleichzeitig Arzt ist. Wir sind also schon gewappnet. Und es wird jeder eine Antwort bekommen, wie Sie auch heute.

Niemand muss sich scheuen, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben an [email protected].

Anmerkung der Redaktion:
Am 11. November 2024 erhielten wir von Dr. Josef Hingerl nachfolgend verlinkte Stellungnahme zu seinem Amnestievorschlag für Impfärzte, die wir an dieser Stelle unserer Leserschaft gerne zur Verfügung stellen.

Siehe: https://www.mwgfd.org/2024/12/strafantrag-gegen-impfaerzte-rechtsanwalt-josef-hingerl-beantwortet-haeufig-gestellte-fragen/

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