In den vergangenen Tagen kontaktierten uns die “Faktenchecker”-Redaktionen von DPA und APA. Der Grund: ein angeblicher Artikel vom 17. Dezember. Eine Frau wäre zu einer Strafzahlung von 170.000 Euro verurteilt worden, weil sie Friedrich Merz “Kriegstreiber” nannte. Aber: Weder gibt es dieses Urteil, noch gab es jemals diesen Artikel bei Report24. Der Hintergrund ist unklar. Will jemand unsere Glaubwürdigkeit frontal angreifen? Unsere Leser wissen: Bei uns wird sauber recherchiert und immer mit Quellen gearbeitet.
Von Florian Machl
Wenn bei Report24 ein Artikel erscheint, ist die Vorgabe für alle Redakteure klar: Die Geschichte muss wahr und belegt sein. Deshalb sind wir gewohnt, dass sogenannte “Faktenchecks” über unsere Inhalte frei erlogen sind oder die Wahrheit nach Belieben im Sinne der System-Propaganda “geframed” und verbogen wird. Umso erstaunter waren wir, als uns Leser über einen DPA-Faktencheck informierten, der sich mit einem Artikel “Gefährlicher Kriegstreiber – Frau muss wegen Kritik an Friedrich Merz 170.000€ zahlen” beschäftigte.
Als verantwortlicher Chefredakteur und Herausgeber begab ich mich auf die Suche. Erstens, gab es dieses Urteil? Nein. Darauf gibt es keinen Hinweis. Zweitens, hat irgendein Kollege diesen Text bei uns veröffentlicht? Um dies herauszufinden, dient nicht nur das Redaktionssystem als Beweis, all unsere Artikel werden automatisch in Telegram und X ausgespielt. Hätte ein Kollege einen Fehler gemacht und nachträglich korrigiert, gäbe es dort Spuren.
Ein weiteres, winziges Indiz: Wir haben noch nie ein Sonderzeichen wie “€” in einem Titel verwendet, bei uns wird stets “EUR” oder “Euro” ausgeschrieben. Sowohl aus der Befragung des gesamten Teams als auch der peniblen Recherche an allen nur möglichen Stellen ergab sich: Dieser Artikel wurde nie von Report24 verfasst und veröffentlicht.
Wer hat die Fälschung angefertigt und zu welchem Zweck?
Das führt zu der Frage: Wer hat diese Fälschung angefertigt und verbreitet und zu welchem Zweck? Interessant ist, dass sich die systemtreuen “Faktenchecker” sofort auf diesen Inhalt gestürzt haben, der unseres Wissens nach nie große Verbreitung fand (sonst wäre er uns wohl selbst aufgefallen). Der Screenshot trägt als Datum den 17. Dezember, wird also aus Gründen der Konsistenz frühestens zu diesem Termin veröffentlicht worden sein. Der erste Faktencheck bei DPA erschien am 18. Dezember. Das ist für Faktenchecker eine höchst ungewöhnliche Geschwindigkeit, wir sind an etwa drei Tage Reaktionszeit gewöhnt. Die APA reagierte mit einer Anfrage am 20. Dezember. Dass man sich dort für ein Deutschland-Thema interessiert, ist ebenso verwunderlich.
Hier liegt der Verdacht nahe, dass jemand die Fälschung absichtlich angefertigt hat – und in Folge die “Faktenchecker” sofort darüber informierte. Diese recherchierten aber gar nicht so schlecht – und stellten selbst fest, dass es diesen Inhalt auf unserer Seite niemals gab. Die DPA konnte sich natürlich nicht verkneifen auf frühere Faktenchecks hinzuweisen und führte aus: “Es handelt sich bei «Report24» nicht um ein bekanntes, etabliertes Nachrichtenmedium.” Das nehmen wir schmunzelnd zur Kenntnis, denn die Bezeichnung “Etablierte Medien” haben wir mit Info-Direkt, Wochenblick und Report24 geprägt, um die mit Steuergeld künstlich am Leben erhaltenen Propagandamedien von uns abzugrenzen.
Report24 so “unbekannt”, dass jede Nachrichtenagentur Faktenchecks anfertigt…
Immerhin ist Report24 so “unbekannt”, dass sich alle großen Nachrichtenagenturen darum reißen, Faktenchecks zu irgendwelchen Screenshots zu schreiben, die sonst nie jemand gesehen hat. Zu so komplexen Gedankengängen ist man bei der DPA aber vermutlich nicht in der Lage.
Insgesamt ist der Vorfall dennoch sehr unerfreulich. Was, wenn der Deep State versucht, freie Medien durch solche Fake-Artikel zu diskreditieren? Unseren echten Artikeln kommt man argumentativ kaum an, da sie wie oben erwähnt den Kriterien folgen, wahr und belegt sein zu müssen. Bisherige Faktenchecks sind also mühsame Verbiegungen der Fakten – oder man wirft uns vor, nicht vorab hellseherisch auf spätere Entwicklungen reagiert zu haben.
Wie reagieren, wie feststellen, ob ein Artikel aus Alternativmedien wahr oder falsch ist?
Wie Sie wissen, weisen wir häufig darauf hin, dass man niemandem blind glauben sollte, auch uns nicht. Wenn also so ein Screenshot kursiert, empfehlen wir, den zugehörigen Artikel auf unserer Webseite zu suchen. Wenn er nicht existiert, handelt es sich um eine böswillige Fälschung. Dies geht sehr leicht, indem Sie in die Suchzeile bei Google zunächst “report24.news” eingeben und dann den Titel der angeblichen Nachricht. Kommt kein Treffer, ist die Chance hoch, dass es den Artikel nicht gibt. Wenn Sie denken, Google würde unsere Inhalte zensieren, was nicht auszuschließen ist, gehen Sie auf unsere Seite und nutzen Sie die auf jeder Seite zur Verfügung stehende Suchfunktion. Dort reicht es, Teile des Titels einzugeben wie im vorliegenden Fall “Merz” oder “Kriegstreiber”. Kommt kein passender Treffer, handelt es sich um eine Fälschung.
Und bitte vergessen Sie nicht, bei der aktuellen Klagewut der deutschen Politiker könnte man Sie für die Verbreitung solcher Screenshots verantwortlich machen – also prüfen Sie immer vorab!
Wir konnten im vorliegenden Fall sogar nachvollziehen, welcher Artikel als Basis für die Fälschung verwendet wurde. Man bediente sich am Artikel “Unvergessen: Schon 2020 degradierte Friedrich Merz die AfD und ihre Wähler zum “Gesindel”“. Und lassen Sie uns in die bittere Realität zurückkehren. Würden Sie als deutscher Staatsbürger Herrn Merz als “Gesindel” bezeichnen, hätten Sie tatsächlich in Kürze einen teuren Strafbescheid im Postkasten. Deutsche Politiker dürfen die Bevölkerung nämlich pauschal beschimpfen – ein realistisches Recht auf Verteidigung dagegen haben Sie nach geltender Rechtslage nicht.
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