Wie sich vor Gericht herausstellte, begannen Polizei und Staatsanwaltschaft erst mit großem Fleiß gegen den betroffenen Fotografen zu ermitteln, als er eine Sachverhaltsdarstellung zu einem mutmaßlich illegalen Pfefferspray-Einsatz gegen Dritte anzeigte. Man könnte das Verfahren somit als “Rache der Behörden” sehen. Allerdings handelt es sich um keine Lappalie. Wenn das Urteil in den Instanzen hält, ist Pressefotografie in Deutschland kaum mehr so möglich, wie man es gewohnt war.
Die Stattzeitung brachte den Fall durch detaillierte Berichterstattung auf. Alles begann mit einer kleinen Kundgebung am Rande einer Veranstaltung der totalitären Verbotspartei “Die Grünen” in der Stadthalle Biberach. Der Fotograf Michael von Lüttwitz dokumentierte das Geschehen. Mal vom Gehsteig aus, mal direkt auf der Straße, mitten im Geschehen. So wie Pressefotografen eben arbeiten. Was sich am 13. September vor dem Amtsgericht abspielte, lässt an die dunkelsten Kapitel deutscher Rechtsgeschichte denken. Die Verhandlung ist eine Blaupause eines Lehrbuchbeispiels für böswillige Rechtsbeugung.
Am Aschermittwoch 2024, dem 24. Februar, fand in Biberach eine Demonstration der Bauern auf dem ”Gigelberg” statt, da diese durch die Ampelpolitik massive Zukunftsängste haben. Zeitgleich kam es vor der nahe gelegenen Stadthalle, in welcher die Grünen eine politische Aschermittwoch-Veranstaltung durchführen wollten, zu einer spontanen Protestaktion. Angeblich konnten zwei Fahrzeuge des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir nur unter polizeilichem Einsatz einer Spezialeinheit aus Göppingen ihre Fahrt fortsetzen. Für die Grünen selbstverständlich ein Drama – denn protestieren und Straßen versperren dürfen bekanntlich nur grüne Günstlinge wie die “Klimakleber”.
Die deutsche Polizei machte sich zu willigen Handlangern der Grünen, setzten Gewalt und Pfefferspray ein. Über verletzte Polizisten ist laut Recherchen der Stattzeitung nichts dokumentiert, die Gewalt war also einseitig (Siehe: Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?). Auch in Folge ging die Justiz mit großer Energie gegen all jene vor, die es gewagt haben, gegen die Grünen zu protestieren. Verfahren wegen Landfriedensbruch folgten.
Vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere Leser an die damaligen Bilder. Deutsche Systemmedien warfen den Demonstranten vor, das Fenster eines der Fahrzeuge eingeworfen zu haben. Tatsächlich zerbrach das Fenster aber – das belegen Videoaufnahmen – als ein Polizist daran vorbeiging. Der Umstand, dass man diese Fahrzeuge – die übrigens keine “wichtigen” Passagiere beförderten, sondern bis auf die Fahrer leer waren – ausgerechnet mitten durch enge Gassen und durch die Kundgebung schickte, lässt an eine vorsätzliche False-Flag-Aktion denken. Sollten hier wieder einmal Bilder generiert werden, die friedliche Kundgebungsteilnehmer kriminalisieren?
Inmitten dieses Geschehens machte der Fotograf Michael von Lüttwitz seine Arbeit. Vor Ort gab es seitens der Polizei daran auch nichts zu beanstanden. Infolge des laut Systemmedien “turbulenten” Geschehens, welches eine “Grenze überschritten hätte”, zeigte Lüttwitz den Polizisten an, der – wenn man nach Zeugenaussagen und dem Bildmaterial geht – völlig unnötig und sinnfrei Pfefferspray in die Menge der Kundgebungsteilnehmer gesprüht hatte. (Pfefferspray gegen Bauern. Aschermittwoch der Grünen in Biberach abgesagt). Plötzlich wurde der deutsche Staat aktiv – wie in dunklen Zeiten der deutschen Geschichte, aus denen man ganz offenkundig nichts gelernt hat. Man dichtete dem Fotografen an, mit den Kundgebungsteilnehmern gemeinsame Sache gemacht zu haben, ja Teil der Veranstaltung gewesen zu sein.
Dafür wurde er nun am Amtsgericht Biberach nach einer kafkaesken Verhandlung verurteilt. “Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her, also so wie er zu der Sache stand”, konstatierte der Staatsanwalt. Alleine diese Aussage widerspricht allem, was man als Bürger eines rechtsstaatlichen, demokratischen Staates erwarten sollte. Vor Gericht kann es nur um konkrete, beweisbare Tatbestände gehen und nicht um Fantasien eines Staatsanwaltes, der sich offenbar den Grünen andienen möchte.
Man könne den Angeklagten nicht losgelöst vom Geschehen her sehen, er habe gesehen, dass Autos nicht durchkamen, und gehört, dass die Polizei einen Platzverweis ausgesprochen habe, dennoch stand der Pressefotograf mehrere Minuten (sechs Minuten und eine Sekunde, so der Staatsanwalt) in der ersten Reihe des nicht genehmigten Protestaufzugs. Michael Freiherr von Lüttwitz habe einen entsprechenden Vorsatz gehabt, so die Urteilsbegründung der Richterin.
Woran sie diesen Vorsatz erkannt haben will, ließ die Richterin jedoch offen – doch ihr Urteil stand fest, und sie folgte damit dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt, dass für Fotoaufnahmen ein Platz in der ersten Reihe nicht notwendig war, und argumentiert, dass ein bloßes Stehen in der Menge bereits bedeute, ein Teil der Blockade sein zu wollen. Ob man dabei als Pressevertreter seine Arbeit verrichte, sei unerheblich.
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Der Pressefotograf sei vor Ort auch durch Polizisten mit Gewalt bedroht und an seiner Arbeit gehindert worden. So stellte ein Beamter in Aussicht, seine Kamera zu zertrümmern. Andere Beamte sagten vor Gericht aus, dass der Fotograf vor Ort niemals aggressiv, sondern passiv war. Das Platzverbot habe man durch das Heben von Schlagstöcken signalisiert, aber nicht ordentlich kommuniziert. Alles keine Gründe für die Richterin, zur Besinnung zu kommen.
Ein weiteres, völlig absurdes Detail: Der Staatsanwalt wertete einen geöffneten und wieder geschlossenen Mund als “Buhruf”, ohne dafür den geringsten Beweis zu erbringen. Fotograf Michael von Lüttwitz hätte in diesem Moment auch um Hilfe rufen können. Doch die Richterin folgte auch dieser abenteuerlichen Interpretation.
”Haben Sie sich an der Blockade beteiligt?”, fragte Staatsanwalt Abt. ”Nein, nur gearbeitet”, antwortete Michael von Lüttwitz. Der Pressefotograf habe sich mit den ”Blockierern” solidarisiert, folgerte daraus der Staatsanwalt. ”Sie haben Fotos gemacht und entsprechend dazu veröffentlicht, auch die Pressefreiheit schließt Nötigung nicht aus”, urteilte Richterin Borst. Sollte das hohe Gericht damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die kritische Veröffentlichung der Berichterstattung in stattzeitung.org über den “Politischen Aschermittwoch” der Politprominenz der B´90/Grüne und den ”Bauernprotest” mittlerweile ausreicht, um ein Urteil wegen Nötigung zu kassieren, würde das leider auch keinen mehr wundern.
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Pressefotograf Michael von Lüttwitz wurde in dieser Instanz letztendlich wegen Nötigung zu einer Zahlung von 2.000 Euro Strafe verurteilt. Seine Verteidigung meldete Berufung an. Sollte das Urteil halten, brechen für Pressefotografen in Deutschland neue Zeiten an. Denn als gesichert gilt, dass man ein solches Unrechtsurteil auch heranziehen wird, wenn staatstreue linke Randalierer ihre Untaten verüben oder wie im Fall der Klimakleber Straßen blockieren.
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