Die Geschichte erschütterte das ohnehin geplagte Österreich. Im Jahr 2023 wurde in Wien Favoriten eine damals 12-Jährige von den Mitgliedern einer Jugendbande wiederholt genötigt, erpresst und vergewaltigt. Fünfzehn, großteils selbst minderjährige „Flüchtlinge“, waren an den Taten beteiligt. Jetzt steht der erste von ihnen – ein Syrer – vor Gericht. In den Systemmedien sucht man vergebens nach Informationen zum Hintergrund. Brav folgt man der Vorgabe, die einst von der Besatzungsmacht USA erlassen wurde.
Es soll in diesem Artikel mehr um das Verschleiern der Herkunft der gewalttätigen und kriminellen Jugendbande gehen, als um den Sachverhalt selbst. Dieser ist in Westeuropa mittlerweile zum akzeptierten Alltag geworden. Während vor wenigen Jahrzehnten Empörung über ganze Länder geschwappt wäre, hätte ein Fremder die Hand gegen eine Frau erhoben, ist dies nun Alltag – ja stündliches Programm.
Die Menschen sind von diesen Nachrichten abgestumpft, sie haben sich auch damit abgefunden, dass die Gerechtigkeit vor der Justiz in diesen Fällen oft auf der Strecke bleibt. Urteilchen von Sozialstunden bis vollständige Aussetzung zur Bewährung sind Normalität geworden. Von Abschiebungen kann man nur träumen, meist verüben die freigelassenen Intensivtäter rasch die nächste Tat.
Sexueller Terror durch Talahon-Jugendbande
Im vorliegenden Fall geht es um eine Reihe von Nötigungen, Erpressungen, sexuelle Belästigungen und vollzogene Vergewaltigungen, die durch eine „Jugendbande“ an einer 12-Jährigen in Wien-Favoriten verübt wurden. Niederträchtige Systemjournalisten wählen ihre Worte so, dass man dem Opfer eine Mitschuld gibt. Sie habe ja mutmaßlich zu ihrem Alter gelogen. Zeitgleich regt sich dieselbe Journaille falsch und heuchlerisch über „Femizide“ auf. Beides ist ihnen vollkommen egal – und vor allem wagen sie es nicht, die Herkunft der Täter zu nennen.
Die niederträchtige Talahon-Gruppe hat die Sexualstraftaten auf Video aufgezeichnet und das missbrauchte Kind damit noch zusätzlich unter Druck gesetzt und erpresst. Die Täter waren im Jahr 2023 zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahre alt, ein Bandenmitglied war 19. Man darf gespannt sein, ob wenigstens gegen den letzteren nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird – oder ob es einmal mehr pauschalen Kulturbonus wegen vermeintlicher Traumatisierung gibt. Dass das Mädchen möglicherweise auch traumatisiert sein könnte, interessiert Menschen der zutiefst verderbten „linken“ Denkschule in der Regel nicht.
Weshalb aber unterbleibt bei den meisten Medien der Hinweis auf die Herkunft der Täter, die für „gelernte Österreicher“ in der Regel bereits bei der Überschrift klar ist? Wenn wir uns den Freiwilligen Ehrenkodex der österreichischen Presse ansehen, finden wir dort kein klares Verbot der Nennung des Hintergrundes. Zu vermeiden sei Diskriminierung, no na. Es gilt das ungeschriebene Gesetz unter Österreichs Mainstream-Medienschaffenden, dass die Nennung der Herkunft unterbleibt, wenn diese für das Verständnis eines Sachverhalts nicht notwendig ist bzw. überhaupt nichts mit der Tat zu tun hat. Auch darüber kann man eventuell diskutieren.
Woher stammt das Phänomen der Gruppenvergewaltigungen?
Im großen Ganzen müssen aber auch Systemjournalisten anerkennen, dass das Phänomen der Gruppenvergewaltigungen mit der illegalen Massenmigration massiv zugenommen hat – oder gar erst zu jener Zeit überhaupt im Westen ins Licht der Öffentlichkeit gelangte. Die Rollenbilder mancher Herkunftsländer sind – höflich formuliert – für Freiheit und Selbstbestimmung der Frau nicht besonders vorteilhaft.
Dementsprechend halte ich fest, dass es für das Verständnis der Hintergründe von Gruppenvergewaltigungen äußerst relevant ist, ob es bei der Herkunft der Täter ein Muster gibt. Es wäre also für verantwortungsvollen Journalismus zwingend erforderlich, diese Hintergründe zu benennen. Erstens, um die Menschen zu warnen. Zweitens, um Prävention zu ermöglichen. Beides dürfte nicht im Sinn dieser Medienschaffenden sein – sie riskieren lieber Leib und Leben minderjähriger Opfer, als konkret darauf hinzuweisen, woher die Probleme kommen.
Dabei ist es falsch, vom „ganzen Westen“ zu sprechen, was die Verschleierung betrifft. Im englischsprachigen Raum werden speziell Sexualstraftäter an einen öffentlichen Medienpranger gestellt. Die Menschen erfahren Namen, Herkunft und sehen sogar Fotos der Täter. Hier zählt Opferschutz, der Gesetzgeber will verhindern, dass Sexualstraftäter weitere Taten verüben. Mancherorts gibt es sogar die Regel, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualverbrecher sich bei allen Bewohnern seiner Umgebung persönlich vorstellen und auf seine Gefährlichkeit hinweisen muss. Warum geht das dort – und im deutschsprachigen Raum nicht?
Der Hintergrund ist nicht die linksextreme Agitation und Zersetzung der letzten Jahre, sondern die Besetzung Deutschlands durch die USA nach dem 2. Weltkrieg. Es kam im Umfeld der US-Basen immer wieder zu Straftaten, in die auch Schwarze verwickelt waren. Infolgedessen wurde die Regelung geschaffen, dass über Aussehen und Herkunft der Täter nicht zu berichten ist – um in der Bevölkerung keine Unruhe aufkommen zu lassen. Lesen Sie in Folge die Hintergründe, die Florian Machl bereits 2017 publiziert hat:
Warum die Herkunft fremder Täter nicht genannt wird
Politisch gilt es als besonders kultiviert, den Namen und die Herkunft eines Täters nicht zu nennen, sofern er einen so genannten Migrationshintergrund hat. Man würde damit ja verhindern, dass die Öffentlichkeit „ein falsches Bild“ von Migranten bekäme. Ansonsten würde man nur Vorurteile schüren. Diese Darstellung mag in manchen Kreisen seinen besonderen Reiz entfalten, doch es handelt sich um klassische Fake News. Die Hintergründe für die journalistische Selbstzensur im deutschsprachigen Raum sind am Anfang der siebziger Jahre zu verorten.
Im Jahr 1971 regte der Deutsch-Amerikanische Club (VDAC) an, „bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen.“ Der Hintergrund dieses Vorschlags waren offensichtlich gehäufte Vorfälle von Straftaten im Umfeld von US-Basen im deutschen Bundesgebiet. Am Anfang der Entwicklung standen also PR-Interessen der US-Streitkräfte in Deutschland.
Die ursprüngliche Richtlinie 12.1 des deutschen Presserates, welcher seit 1956 als Beschwerdeinstanz bei Verstößen gegen journalistische Grundregeln dient, untersagte „die Minderheitenzugehörigkeit zu erwähnen, wenn diese für das Verständnis des betreffenden Vorgangs ohne Bedeutung ist“.
Verschärfung im Auftrag ziganer Interessensgruppen
Im Jahr 1993 empfahl der frühere Verfassungsrichter Helmut Simon eine Verschärfung dieser Regelung. Er hatte im Auftrag des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma ein Gutachten verfasst und kam zum Schluss, dass für die Berichterstattung über die Herkunft von Straftätern ein „begründbarer Sachbezug“ vorliegen müsse. Sein Vorschlag wurde angenommen. Seither treffen beim Presserat auf dieser Basis „Serienbeschwerden“ ebendieses Zentralrates ein, wobei auf vorgefertigten Formularen nur noch das Datum und der Name der Zeitung eingetragen wurden.
Selbstzensur widerspricht Presse- und Meinungsfreiheit
Diese Hintergründe wurden von Horst Pöttker für die deutsche Zeitung Zeit im Jahr 2013 zusammengetragen. Er schlussfolgert, dass die Richtlinie des Presserates zur Selbstzensur ersatzlos gestrichen werden müsste. Zum einen würde sie der Presse- und Meinungsfreiheit zuwiderlaufen und ein konkretes Formulierungsverbot beinhalten. Zum anderen wären die zu jenem Zeitpunkt noch 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland wohl kaum noch eine schützenswerte Minderheit.
Sollen Journalisten über Problemursachen nachdenken?
Er führt seinen Gedanken folgendermaßen aus: „Ist es etwa diskriminierend für Fußballspieler, wenn man die Totschläger von Almere als Fußballspieler bezeichnet? Ist es diskriminierend für alle Menschen unter zwanzig, wenn sie in den Medien als Jugendliche beschrieben werden? Soll auch auf diese Benennungen verzichtet werden? Das wäre doch wohl absurd. Im Übrigen entlastet das starre Formulierungsverbot Journalisten vom Nachdenken über mögliche Problemursachen, die mit der Gruppenzugehörigkeit eines Täters zu tun haben könnten.
Ersichtliche Doppelmoral in der Systemberichterstattung
Besonderen Zorn bei großen Teilen der Öffentlichkeit erregt die Doppelmoral der Systemjournalisten, wenn die unterschiedlichen Maßstäbe, mit denen Täter je nach ihrer Herkunft behandelt werden, so offensichtlich zu beobachten sind. In Deutschland ermordet ein 19-Jähriger einen 9-jährigen Jungen. Nachdem der Täter Deutscher ist, erscheint nur einen Tag nach der Tat sein unverpixeltes Foto, sein voller Name, die Herkunft, der Wohnort und das Alter quer durch die Presselandschaft – also alles, was für eine vernünftige Fahndung notwendig ist. Gleichzeitig erinnert man sich, dass die Öffentlichkeitsfahndung gegen ausländische Täter – zumeist „Flüchtlinge“ oft erst nach sechs Monaten oder später gestartet wird. Ganz egal, wie brutal ihre Überfälle und Bluttaten abliefen. Einen traurigen Beweis liefern die Vorgänge über den blutigen Axt-Terror am Bahnhof in Düsseldorf. Vergleicht man den Informationsfluss von Herne mit Düsseldorf, sind nicht mehr viele erklärende Worte nötig.
Der Eindruck lässt sich nicht verwehren, dass die politisch sehr einseitig gepolte Medienlandschaft hauptsächlich auf Nachrichten setzt, die ins Bild des politischen Mainstreams passen: der böse, niederträchtige Deutsche (oder Österreicher) und die guten, hilfsbereiten Einwanderer. Was dieses Bild beeinträchtigen könnte, wird verbogen, verleugnet oder hinausgezögert. Dass bei einer verzögerten Fahndung nach Tätern weitere Menschen gefährdet werden oder tatsächlich zu Schaden kommen, stört von den handelnden Personen offensichtlich niemanden. Worin liegt eigentlich der bösartigere Rassismus: Wenn man die Wahrheit über Täter benennt oder wenn man sie verschweigt?
Quellen:
http://www.zeit.de/2013/41/pressekodex-straftaeter-herkunft
https://www.heise.de/tp/features/Auslaendische-Banden-und-deutsche-Einzeltaeter-3371708.html