Der deutsche Rechtsstaat gerät immer mehr in Schieflage: Während Regierungskritik mehr und mehr zur Straftat erhoben wird, haben Islamisten, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen und durch Sharia-Unrecht ersetzen wollen, Narrenfreiheit. Ein Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts zugunsten des islamistischen Hasspredigers Abdul Alim „Leonis“ Hamza verdeutlicht das: Der darf nun nicht abgeschoben werden. Das Gericht verweist in seiner Begründung direkt auf einen Antrag der CDU/CDU zum Kampf gegen den politischen Islam, der kläglich scheiterte. Warum scheiterte er? Weil man Muslime „nicht verprellen“ dürfe – O-Ton einer Grünen-Abgeordneten, eine Woche nach dem IS-Horror in Mannheim.
Islamistische Hetzer hätten in Deutschland nichts zu suchen, hatte Nancy Faeser behauptet – doch das stimmt wohl nicht, denn die sogenannte Rechtslage im besten Deutschland ist offenkundig eine ganz andere. Die Abschiebehaft des aus dem Kosovo stammenden Hasspredigers Leonis Hamza durfte nach dem IS-Terror in Solingen als regelrechter Marketinggag für NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst herhalten: Bei der Vorstellung eines „Sicherheitspakets“ im Kampf gegen militante radikal-islamische Salafisten lobte er Bonner Staatsschutz und städtische Ausländerbehörde und kolportierte, die „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ werde wieder ins Lot gebracht. Bund und Länder müssten zusammen „eine Schneise in das Dickicht überkomplexer Regelungen im Migrationsrecht“ schlagen.
Doch genau daran scheitert’s. Dass gegen Abschiebungen lustig geklagt werden kann, ist inzwischen bekannt (und wird – finanziert von Steuergeldern – auch offen propagiert). Dass man nicht einmal Salafistenprediger abschieben kann, ist jedoch noch eine andere Hausnummer: Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch per Eilbeschluss einen vorläufigen Abschiebestopp für Hamza verhängt.
Zwar stuft der Bonner Staatsschutz ihn als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein: Als Hassprediger-YouTuber mit engen Verbindungen in die Clanszene, zu führenden salafistischen Predigern sowie zu Mixed-Martial-Arts-Kämpfern verbreitet er erfolgreich die salafistische Ideologie, die die demokratische Grundordnung ablehnt und stattdessen die Durchsetzung eines Steinzeitrechts gemäß der Sharia fordert. Über die hohe Aktivität in den sozialen Netzen wird Nachwuchs rekrutiert, der das islamische Kalifat durchsetzen soll – etliche Konvertierungen durch Hamza sollen belegt sein. Bei Teenagern treffen seine Botschaften scheinbar auf besonders fruchtbaren Boden. Focus-Recherchen zufolge wurde zudem bereits unter anderem wegen Körperverletzung und Bedrohung gegen Hamza ermittelt, doch er kam immer milde davon, indem die Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurden.
Das Landeskriminalamt NRW wiederum hatte Hamza schon 2022 als „relevante Person“ eingestuft, die „innerhalb des extremistisch-terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs“ einnimmt. Das entspricht der zweithöchsten Risikokategorie.
Gesetzeslage lässt Abschiebung nicht zu
Jedoch: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ist politischer Salafismus nach aktueller Gesetzeslage keine Gefahr für die deutsche Demokratie. Angeblich habe Hamza nicht öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen und könne so nicht als Hassprediger eingestuft werden. Die bloße Zugehörigkeit zum Salafismus ist nicht von Belang. Nicht einmal die vom Staatsschutz angeführte häusliche Gewalt gegen Hamzas Ehefrau und die Kinder (samt Morddrohung gegen seine damals fünf Jahre alte Tochter!) ließ man gelten, denn auch diese Verfahren seien eingestellt worden, nachdem die Bedrohungslage für das Kind angeblich nicht mehr bestand.
Sprachlos macht in diesem Kontext die Feststellung des Gerichts, dass aufzuklären sei, ob Hamza nicht „wegen seiner Bindung zu seinen deutschen Kindern ein aus dem EU-Recht resultierendes Aufenthaltsrecht zusteht“: Er sprach zwar eine Morddrohung gegen seine eigene Tochter aus, doch das Mädchen könnte ihm samt Geschwisterchen demnach trotzdem das Verbleiben in Deutschland, dessen Werte er offenkundig verachtet, sichern.
Die Bonner Ausländerbehörde muss jetzt neue Argumente für die Abschiebung vorweisen, sonst wird der Hassprediger bleiben. Focus zitiert einen hochrangigen Staatsschützer: „Das wäre ein großer Schlag für die Sicherheitsbehörden, die Salafisten-Szene würde dies als großen Sieg feiern und niemand würde sich mehr trauen, nochmals einen dieser Hassprediger auszuweisen.“
Verwaltungsgericht verweist direkt auf die Haltung der Bundesregierung
Abschiebungen sind im besten Deutschland nicht gewünscht – nicht einmal dann, wenn es um gefährliche Salafisten geht. Davon zeugt auch, dass die Ampel und die Linkspartei einen Antrag der CDU / CSU-Bundestagsfraktion vom 14. Mai ablehnten, wonach ein neues Gesetz gefordert wurde, das ein besonders schweres Ausweisungsinteresse für Salafisten vorsah. Wer kann von sich behaupten, nicht nur die eigenen Bürger, sondern auch die gesamte Staatsform schützen zu wollen, wenn solche Anträge abgewiesen werden? Besonders brisant ist in diesem Kontext die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht Köln selbst sich auf genau diesen abgelehnten Antrag bezieht:
Nach Überzeugung des Gerichts lässt die aktuelle Gesetzeslage nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus, zu denen grundsätzlich auch der Antragsteller gehören dürfte, ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen und damit bereits als solche ein besonders schweres Ausweisungsinteresse erfüllen. Ein Gesetzesänderungsvorhaben mit der Intention, in solchen Fällen bereits ein besonders schweres Ausweisungsinteresse anzunehmen, ist zuletzt im Bundestag gescheitert (vgl. BT-Drucksache 20/11663).
Warum scheiterte der Antrag? Weil Muslime nicht „verprellt werden“ dürfen
Das kann fast als „Selbst schuld, ihr wollt es doch so!“ an die Bundesregierung aufgefasst werden: Das Gericht befindet quasi, dass ihm die Hände gebunden sind und schiebt den Schwarzen Peter weiter. Das Plenarprotokoll 20/172 (hier archiviert) des Bundestags vom 6. Juni (eine Woche nach dem tödlichen Islamisten-Angriff in Mannheim!) zeigt die unfassbare Debatte, die zum fraglichen Antrag der CDU/CSU gegen den politischen Islam im Bundestag geführt wurde. Wollen Sie wissen, warum er scheiterte? Weil das die Ansicht der Ampel, hier vertreten von der Grünen Lamya Kaddor, ist:
Politischen Islam nicht bekämpfen, um Muslime nicht zu verprellen? Zuvor befand auch Sebastian Hartmann von der SPD (s. S. 37):
SPD-Politiker: Islamisten-Forderung nach Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist hinzunehmen
Ebenfalls von der SPD – genauer: Daniel Baldy – stammte der folgende Ausspruch (S. 46):
Das ist brisant: Stets und ständig wird einfachen Regierungskritikern, die diktatorische Maßnahmen ablehnten und den Bürgerwillen respektiert wissen möchten, vorgeworfen, sie wollten die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen. Baldys Parteikollegin Faeser bzw. deren Behörde berief sich darauf auch beim Verbot des Compact-Magazins: Dem wird vorgeworfen, „kämpferisch-aggressiv“ gegen diese Ordnung aufzutreten. Rufen derweil Islamisten zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf, ist das plötzlich hinzunehmen und kann nicht verboten werden? Um Missstände in Deutschland zu verstehen, ist die Lektüre des gesamten Protokolls zu empfehlen.
Noch einmal: Diese Debatte fand nur wenige Tage nach dem islamistischen Attentat in Mannheim statt, das einen Polizisten das Leben kostete. Auf das Scheitern des hier debattierten Antrags bezieht sich nun das Verwaltungsgericht Köln in seiner Entscheidung. Weil Muslime nicht verprellt werden dürfen, verbleiben also Salafisten im Land? Dieser katastrophale Eindruck drängt sich auf. Integrierte Migranten wünschen sich genauso Sicherheit und den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung wie die „schon länger in Deutschland Lebenden“. Sie sind durch Maßnahmen gegen den politischen Islam nicht zu verprellen, sie profitieren ja selbst davon. Wem also biedert man sich hier an?