Unsere Redaktion wurde auf einen kleinen Nebensatz in einem ORF-Bericht hingewiesen: Demnach habe man in Vorarlberg bereits im Jahr 2018 für eine Studie den Leerstand mittels Daten aus den zwangsverordneten Smart Metern erhoben. Es erscheint unwahrscheinlich, dass es dafür eine valide Rechtsgrundlage gibt, die datenschutzrechtlich hält. Report24 hat die Studie ausgehoben und bei den Verantwortlichen nachgefragt, die einen interessanten Zugang zur Sachlage vertreten.
Wir sind aus der Corona-Zeit daran gewöhnt, dass bisherige Regeln und Gesetze über Nacht ausgehoben wurden, auch was sensible, eigentlich geschützte Privatbereiche betrifft. So kam es sofort zu einer engen Zusammenarbeit der Behörden mit Mobilfunkanbietern oder auch Anbietern von Tracking-Apps, um die Bewegungen der Bürger auszuspionieren. Aus Deutschland ist dies durch die RKI-Leaks sogar gut belegt, siehe unsere Auflistung in: RKI-Dokumente: Passagen wie „Entfall der Phase III-Studie“ sollten geheim bleiben.
Wann immer die Politik versprochen hat, dass erhobene Daten gewiss nicht missbraucht oder an Dritte weitergegeben werden, durfte der Bürger darauf nicht vertrauen. Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten – alles andere wird unter Garantie früher oder später in den Händen Dritter landen und nachteilig für die Bürger benutzt werden.
Aktuell gibt es vor allem linke Bestrebungen, Menschen Eigentum und Wohnraum zu entziehen bzw. stark zu verteuern. Diese linke Denkrichtung ist beispielsweise der Ansicht, dass ältere Menschen kein Anrecht auf größere Wohnungen hätten oder gar eine Ferienwohnung leer stehen lassen dürfen. So wurde mancherorts bereits eine Leerstandsabgabe eingeführt, in anderen Bundesländern wird diese Maßnahme überlegt. Dazu müssen die Behörden diesen Leerstand aber auch nachweisen.
In Vorarlberg hat man hierzu eine Studie beauftragt, deren Autoren verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen haben, wie man an die Daten gelangen kann.
Ausgangspunkt für die NGO-Berechnung waren ebenfalls die Zahlen zu gemeldeten Wohnsitzen der Statistik Austria. Greenpeace verschnitt die Daten aber mit weiteren Erhebungen aus Österreich, etwa einer Studie aus Vorarlberg aus dem Jahr 2018. Bei dieser handelte es sich bis dato um die genaueste Studie über Leerstand, wie der ORF-Radiosender Ö1 berichtete. Dabei wurden Meldedaten mit Stromzähler-Informationen ergänzt und nicht gemeldete Nutzungen herausgerechnet.
Zitat: ORF.at, 2. April 2024
Bei dieser Studie handelt es sich um die Arbeit „Investiver Wohnungsleerstand: a) Statistische Erfassung; b) Erhebung der Motivationslage von Wohnungseigentümern für eine Marktzuführung“, welche Sie hier nachlesen können. Durchgeführt wurde sie vom IIBW, dem Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen. Ebendieses Institut haben wir auch dazu befragt, wie man dort die datenschutzrechtlichen Hintergründe sieht und auf welcher Rechtsbasis eine Zweckentfremdung der Strom-Ablesedaten stattfinden darf.
Herr Dr. Ammann vom IIBW erklärte uns telefonisch, dass der ORF da offenbar nicht ganz korrekt berichtet hätte. So wären in dieser Studie zwar zahlreiche Vorschläge gemacht worden, wie man unter anderem mittels Smart Metern den Leerstand ermitteln könne – doch habe man dies letztendlich aufgrund rechtlicher Hürden nicht durchgeführt. Die Gesetzeslage sollte man laut Ammann aber ändern – denn es sei im „öffentlichen Interesse“, diesen Leerstand zu erheben.
Wer Lust auf ein wenig Grusel hat, was in Zukunft alles möglich sein wird, dem widmen wir die folgenden Auszüge aus dieser Studie, wohlgemerkt aus dem Jahr 2018, wo die Smart Meter noch weit nicht so flächendeckend ausgerollt waren wie heute.
Potenziale Stromverbrauch
Studie des IIBW
Eine leerstehende Wohnung kann relativ gut an Verbrauchsdaten identifiziert werden. Hier kommen verschiedene gemessene Verbräuche in Frage, z.B. Wasser, Müll, Gas etc. Die mit Abstand größten Potenziale hat aber die Messung des Stromverbrauchs. Wenngleich nicht Teil einer offiziellen Definition einer Wohnung, ist die Verfügbarkeit eines Netzanschlusses doch konstitutiv für das, was als Wohnung aufgefasst wird. Dies betrifft die „Inbetriebnahme“ einer Wohnung ebenso wie ihre „Außerdienststellung“. Ein- und Ausbau des Zählers wird vom Netzbetreiber viel zuverlässiger dokumentiert als Benutzungsbewilligung und Abbruchbescheid durch die Statistik. Stromverbrauch unter bestimmten Schwellwerten ist ein sicherer Hinweis auf Leerstand oder Unternutzung einer Wohnung. Heute stehen erst Daten zum Jahresstromverbrauch zur Verfügung. Mit dem bevorstehenden Ausrollen der intelligenten Zähler (Smart Meter) vervielfachen sich die verfügbaren Informationen.
Weiters empfiehlt das IIBW, bei der Installation der Smart Meter die entsprechenden Wohnobjekte „auszuspionieren“:
Ein vielversprechender Ansatzpunkt ist der bevorstehende Roll-Out von Smart Metern. Anlässlich dessen wird jeder Anschlusspunkt von sachkundigem Personal aufgesucht. Dies könnte zum Anlass genommen werden, maßgebliche Registereigenschaften der jeweiligen Wohnung zu verifizieren.
Studie des IIBW
Unseres Wissens wird dies tatsächlich auch gemacht. Wir haben aus Wien eine Meldung, dass verschiedene Professionisten im Auftrag der Stadt diverse Erhebungen über die untersuchten Objekte durchführen – beispielsweise die Rauchfangkehrer. Diese Daten werden dann dementsprechend protokolliert und können digital ausgewertet werden.
An einer anderen Stelle freut man sich über die flächendeckende Verfügbarkeit von Smart Meter-Daten ab 2020. Allerdings merkt man hier an, dass die Anforderungen an den Datenschutz steigen würden. Welcher Datenschutz gemeint ist, wird nicht näher ausgeführt – es darf bezweifelt werden, dass jener der Wohnungs- und Hauseigentümer gemeint ist, sondern vielmehr die Aufbewahrung der sensiblen Daten.
Bei unseren Recherchen wurde uns von anderer Seite mitgeteilt, dass die Behörden zur Ermittlung des Leerstandes auch Abrechnungsdaten der Wasserwerke heranziehen würden. Dies wäre nach aktueller Rechtslage angeblich möglich und eine übliche Praxis.
Herr Dr. Ammann wies uns darauf hin, dass eine Abfrage der Smart Meter zu anderen Zwecken als der Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber im Bundesland Tirol bereits Realität ist. Dort habe man diese Möglichkeit gesetzlich verankert und dürfe deshalb auf die Daten zugreifen.
Somit sind alle Befürchtungen, welche die Gegner von Smart Metern äußern, nachhaltig belegt und bestätigt worden. Die Geräte dienen keineswegs nur einer sauberen Abrechnung – wobei mittlerweile aufgrund von Fehlfunktionen selbst diese infrage zu stellen ist – sondern sind eine permanente Spionageeinrichtung in den eigenen vier Wänden. Damit kann man übrigens nicht nur Leerstand feststellen, sondern wie ihr Tagesablauf gestaltet ist, wann sie welche Geräte nutzen und welches Fernsehprogramm sie konsumieren. Schöne neue Welt.
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Gegen Smartmeter kämpft übrigens auch der Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber, der aktuell für die FPÖ zur Nationalratswahl kandidiert.