Die britische Regierung verharmlost die Impfschäden durch die experimentellen Covid-Impfstoffe und verweigert einem Großteil der Antragsteller eine Entschädigung. Man könne entweder keine Schuld der Vakzine feststellen oder aber die Impfopfer seien „nicht behindert genug“, um sich für eine Kompensation zu qualifizieren.
In einem schockierenden Bericht des britischen Telegraph wurde aufgedeckt, dass die britische Regierung fast 14.000 Menschen eine Entschädigung für mutmaßliche Schäden durch die experimentellen Covid-19-Impfungen verweigert. Der Grund: Sie seien laut Regierung nicht „geschädigt genug“. Laut den durch Informationsfreiheitsanfragen erhaltenen Daten haben bislang nur 175 Personen – weniger als 2 Prozent der Antragsteller – eine einmalige Zahlung von 120.000 Pfund erhalten. Die Mehrheit der genehmigten Anträge, etwa 97 Prozent, bezog sich auf den Impfstoff von AstraZeneca.
Besonders alarmierend ist, dass die britische Regierung den AstraZeneca-Impfstoff weiterhin empfahl, selbst nachdem mehrere europäische Länder dessen Verwendung bereits im März 2021 aufgrund gehäufter Berichte über Blutgerinnsel gestoppt hatten. Tausenden Antragstellern wurde eine Entschädigung mit der Begründung verweigert, es gebe keinen konkreten Beweis dafür, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf die Impfstoffe zurückzuführen seien. Hunderte weitere wurden abgelehnt, weil sie als „nicht behindert genug“ eingestuft wurden – nach den Regeln des Vaccine Damage Payment Scheme (VDPS) muss ein Antragsteller mindestens zu 60 Prozent behindert sein, um sich zu qualifizieren.
Kritiker werfen der Regierung vor, die Schwere der Impfschäden zu verharmlosen und Betroffene im Stich zu lassen. Die hohe Zahl der Anträge – die höchste seit Einführung des VDPS im Jahr 1979 – wirft zudem Fragen zur Sicherheit der experimentellen Corona-Impfstoffe auf, die von den Herstellern weiterhin als sicher bezeichnet werden. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und fairen Bewertung von Impfschäden sowie einer angemessenen Unterstützung für Betroffene, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung.