Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert hat seitens des RKI eine Rückmeldung zu der Frage erhalten, ob es sich bei den „Velazquez“-Leaks um authentische Daten aus dem RKI handelt. Dies wird bejaht. Keine Informationen gibt es über die Vollständigkeit und die mittlerweile bewiesenen Veränderungsschritte innerhalb des RKI. Zu diesen nachträglichen Änderungen und Löschungen bis hinein ins Jahr 2024 ist inzwischen auch mindestens eine Strafanzeige eingereicht worden.
Anfragen hinsichtlich der Authentizität der Unterlagen, die von Frau „Velazquez“ am 23. Juli der Öffentlichkeit präsentiert wurden, beantwortete diese in der Regel mit schieren Block-Orgien auf X. Denn ihrer Ansicht nach wären die Unterlagen „erhaben“ und bräuchten keine weiteren Beweise und Erklärungen.
Tatsächlich benötigten Menschen, welche sich vor Gericht oder journalistisch darauf beziehen wollen, sehr wohl die belastbare Information, dass die Daten echt und damit gerichtsfest sind. Diese Anfrage wurde nicht von der „Journalistin“ vorab oder zumindest nach der Veröffentlichung geklärt, vielmehr war die Hilfe der AfD notwendig, für welche sich die Öffentlichkeit auch bedanken sollte.
Der Abgeordnete Martin Sichert, der schon seit langem eine Führungsrolle hinsichtlich der berechtigten Corona-Kritik seiner Partei einnimmt, hat eine schriftliche Anfrage eingereicht, die inzwischen beantwortet wurde. Unten sehen Sie einen Screenshot dieses Dokuments.
Darin bestätigt das RKI, dass es sich bei den Daten aus dem Leak um Daten aus dem eigenen Haus handelt. Die Antwort im Wortlaut:
Am 23. Juli hat das Robert-Koch-Institut (RKI) zu den von externer Stelle rechtswidrig zum Download angebotenen Datensätzen mit RKI-Krisenstabsprotokollen Stellung genommen, siehe unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Stellungnahme-Protokolle-2024-07-23.html. Zwischenzeitlich wurden diese Protokolle vom RKI geprüft und verifiziert, siehe entsprechend die Information betroffener Personen gem. DSGVO vom 7. August 2024 unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html.
Dort ist zu lesen:
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Art. 34 Abs. 3 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung: Rechtswidrige Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle sowie weiterer Dokumente (07.08.2024)
Am 23.07.2024 hat das RKI auf seiner Internetseite darüber informiert, dass seit dem 23.07.2024 u.a. der angeblich „komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 ungeschwärzt“ von externer Stelle zum Download angeboten wird.
Die Veröffentlichung umfasst alle Protokolle und Agenden des COVID-19-Krisenstabs des RKI nebst begleitender Dokumente zu den jeweiligen Sitzungen des RKI-Krisenstabs wie u.a. E-Mail-Verläufe. In den veröffentlichten Dateien sind u.a. eine Vielzahl personenbezogener Daten enthalten, die eine Vielzahl von Personen betreffen, und zwar neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI auch eine Vielzahl externer Dritter.
Bereits mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Dabei wurde der Vorfall auch an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeldet.
Das RKI missbilligt weiterhin die rechtswidrige Veröffentlichung und die daraus resultierende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der von der Veröffentlichung betroffenen Personen und den damit verbundenen möglichen nachteiligen Auswirkungen für diese.
Von der rechtswidrigen Veröffentlichung betroffene Personen können sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte des RKI sowie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des RKI wenden.
Die Information ist von großem Wert, da ab diesem Zeitpunkt auch möglich ist, ohne weitere Rückfrage an das RKI auf die Dokumente und ihren Inhalt zu verweisen. Weiters können sie vor Gericht als Beweise eingebracht werden – was auch für eventuelle Wiederaufnahmeanträge von großer Bedeutung ist.
Noch zu hinterfragen ist der Umstand, weshalb diese Unterlagen offenbar seit ihrer Anfertigung im Jahr 2020 einen umfangreichen Redaktionsprozess durchlaufen haben. Die Inhalte sind zwar immer noch sehr brisant, es ist aber davon auszugehen, dass an vielen Stellen redigiert, beschönigt und gelöscht wurde. Es steht der Verdacht im Raum, dass dies geschah, nachdem Paul Schreyer mit Multipolar die Freigabe eingeklagt hatte. Nachdem es sich bei der Abänderung um eine Straftat handeln könnte, hat Rechtsanwalt Friedemann Däblitz gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB gegen die mutmaßliche Verantwortliche beim RKI eine Strafanzeige eingereicht.
Ebenso unklar ist, ob es sich um vollständige Datensätze handelt oder ob es noch weitere Protokolle und Unterlagen gibt. Das RKI spricht in seinem oben stehenden Text von „angeblich vollständig“, trifft also keine endgültige Aussage zum Sachverhalt. Von zwei Sitzungen ist noch bekannt, dass sie stattfanden, ohne dass bis heute irgendwelche schriftlichen Aufzeichnungen dazu aufgetaucht sind. Es ist naheliegend, dass wesentliche Teile genauso fehlen, wie nachgewiesen wurde, dass wesentliche Teile verändert wurden.
Insgesamt ist die AfD-Initiative ein dankenswerter Schritt zur Aufklärung und Wahrheitsfindung.