Der Gerichtsprozess von Multipolar und Paul Schreyer gegen die Bundesregierung bleibt auch nach dem RKI-Leak am 23. Juli höchst relevant: Es sind Unterschiede zwischen den Dokumenten, die das RKI bislang freigegeben hat, und jenen aus der (angeblich) vollständigen Veröffentlichung aufgefallen. Und genau das ist das Problem, das Kritiker des Leaks befürchtet haben: Solange die Authentizität der Dokumente nicht verifiziert ist, sind sie problematisch.
Aufmerksamen Nutzern fielen beim Vergleich der jeweiligen Protokolle vom 06.03.2020 Unterschiede auf:
Wie die Unterschiede zustande kommen, ist aktuell unklar. Wurden veraltete oder veränderte Versionen bei dem Leak herausgegeben? Die Dokumente, die ein Whistleblower an „Aya Velazquez“ weitergegeben haben soll, wurden vom RKI bislang nicht verifiziert.
Wenn Unterschiede zwischen den Versionen bestehen, bedeutet das allerdings, dass die Veröffentlichung der offiziellen ungeschwärzten Dokumente hochrelevant bleibt. Inwieweit sich anhand dessen Aussagen über die Echtheit der Dokumente aus dem jüngsten Leak treffen lassen, ist aktuell unklar – das dürfte von der Erklärung des Whistleblowers abhängen.
Eine mögliche Erklärung wäre, dass es sich bei den entschwärzten Dokumenten um Konzeptprotokolle handelt, also eine Vorversion der letztendlich bestätigten und verabschiedeten Dokumente. Es wäre aber auch möglich, dass unbekannte Dritte Veränderungen vorgenommen haben, bevor sie Frau Velazquez zugespielt wurden.
In den sozialen Netzen wundert man sich bereits. Rechtsanwältin Beate Bahner verfasste einen entsprechenden Beitrag auf Telegram, in dem sie fragte: „Sollen wir verwirrt werden? Sollen wir abgelenkt werden durch aufwendige Vergleiche der jeweiligen Versionen?“. Das kann man sich angesichts der Brisanz der Protokolle durchaus fragen.
Jeder Leser kann nun selbst zur Tat schreiten und die Dokumente aus den verschiedenen Veröffentlichungen vergleichen, um festzustellen, ob und wo Unterschiede bestehen.