Im Prozess rund um das berühmte Mittelfinger-Foto von Sigi Maurer und die GGI-Initiative ist ein Urteil gefallen: Das Gericht befand, dass das Zeigen des Stinkefingers in Maurers Fall nicht etwa aggressiv oder hasserfüllt, sondern im Gegenteil eigentlich ganz liebevoll gemeint gewesen wäre. „Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, kommentiert Madeleine Petrovic. Die GGI-Initiative geht in Berufung.
Presseaussendung Liste Madeleine Petrovic:
Neuigkeiten im Verfahren um das Stinkefinger-Foto. Das Gericht erkennt „gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten“ in der Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger.
Wien (OTS) – Die GGI-Initiative (Grüne für Grundrechte und Informationsfreiheit), der Grüne Basisverein rund um Madeleine Petrovic, kommentierte im Februar 2023 einen Tweet von Sigrid Maurer, in dem diese einem politischen Mitbewerber Hass und Niedertracht vorwarf. Die Initiative postete dazu Maurers Stinkefinger-Foto, mit den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt...“, um Sigrid Maurer den Spiegel vorzuhalten und deutlich zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt – was sie jedoch bei anderen kritisiert. Maurer klagte daraufhin prompt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Petrovic ist überzeugt, dass die Verwendung des Fotos durch die Meinungsfreiheit und das Zitatrecht gedeckt ist. Nun ist das Urteil zu Gunsten der Klägerin da – mit einer kuriosen Rechtsansicht.
Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste als „gerade kein hasserfülltes Verhalten“ und führte dazu aus:
Aus der auf dem Lichtbild eingenommenen Pose (Halten eines Glases samt „Stinkefinger“ samt der Textzeile „to the haters with love“) geht nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters gerade kein aggressives bzw hasserfülltes Verhalten, sondern das Bekenntnis zu einer eigenen, gerade gegenteiligen Haltung gegenüber einer bestimmten Gruppe („hater“) hervor
Kurz gesagt: Der Stinkefinger galt quasi als liebevolle Geste gegenüber Maurers „hatern“. Eine recht eigenwillige Interpretation. Fraglich nur, ob zukünftige Gerichte die Geste ähnlich bewerten, denn der Stinkefinger hat schon einigen Menschen Strafzahlungen eingebracht.
Dies ist nur ein Beispiel von mehreren mutmaßlichen Verfahrensfehlern, die dem Urteil anhaften. „Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, so Madeleine Petrovic, „derartige Rechtsprechung gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass kritische Stimmen in einer Demokratie mundtot gemacht werden“. Die GGI-Initiative hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.