Der EU-Gerichtshof hat Ursula von der Leyen einen Tag vor ihrer geplanten Wiederwahl eine schallende Ohrfeige verpasst: Die Richter bestätigten, dass die Geheimhaltung der Covid-Impfstoffverträge rechtswidrig war. Die EU-Kommission habe der Öffentlichkeit keinen hinreichend umfassenden Zugang gewährt. Damit wird die scharfe Kritik all jener, die in den letzten Jahren als „Verschwörungstheoretiker“ und „Schwurbler“ verunglimpft wurden, bestätigt. Für die FPÖ steht fest: Von der Leyen darf nicht wiedergewählt werden.
Presseaussendung der FPÖ:
Verheimlichen und Schwärzen der Impfstoffverträge war rechtswidrig!
Wien/Brüssel (OTS) – Am Tag vor der geplanten Wiederwahl Ursula von der Leyens zur EU-Kommissionspräsidentin ließ der Gerichtshof der Europäischen Union mit einer wichtigen Entscheidung aufhorchen. Die Richter bestätigten, dass die Europäische Kommission der Öffentlichkeit keinen „hinreichend umfassenden Zugang“ zu den Verträgen über Covid-19-Impfstoffe gewährt hat. Zudem stellte der Gerichtshof Unregelmäßigkeiten in der Begründung für die Schwärzung von Teilen der Dokumente fest.
Für FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl und FPÖ-EU-Abgeordneten Gerald Hauser steht damit fest: „Und die Schwurbler hatten recht. Von Anfang an haben wir die Geheimniskrämerei von der Leyens rund um die umstrittenen Impfstoffdeals kritisiert und die Veröffentlichung der Verträge eingefordert. All das wurde von der EU-Kommission abgeblockt, obwohl es hier um zig Milliarden Euro an Steuergeldern der EU-Bürger ging. Mit diesem Urteil steht für uns fest: Das System von der Leyen ist endgültig gescheitert. Wer dieses Urteil ernst nimmt, der kann von der Leyen morgen keinesfalls zur EU-Kommissionspräsidentin wählen.“
Bis heute liege der gesamte Impfstoffdeal im Dunkeln. Von der Leyen und die Kommission weigern sich, die Kommunikation mit Pfizer offenzulegen. „Bis heute hat die Öffentlichkeit keine Informationen über die Details und das Zustandekommen des Pfizer-Deals. Hier geht es um einen Vertrag im Wert von 35 Milliarden Euro – und die Kommission mauert. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Wir haben von Anfang an Transparenz im Sinne der EU-Bürger eingefordert – vergeblich“, so der FPÖ-EU-Abgeordnete, der hoffte, dass das heutige Urteil des EU-Gerichtshofs dabei helfen wird, endlich Licht ins Dunkel in die Impfstoffbeschaffung bringen zu können.
Die geplante Wiederwahl von der Leyens als EU-Kommissionspräsidentin dürfe nach dem heutigen Urteil nicht über die Bühne gehen, forderte FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Herbert Kickl: „Die Geheimniskrämerei rund um den Impfstoffdeal ist nur ein weiterer Beweis dafür, wie diese Frau von der Leyen agiert. Sie ist die negative Symbolfigur der undemokratischen Abgehobenheit der EU-Bürokratie, eines zutiefst undemokratischen Selbstverständnisses und einer Abkoppelung der selbsternannten Eliten der Völker Europas. Wer nur einen Funken politischen Anstand besitzt, der kann von der Leyen nicht mehr in dieses Amt wählen. Die Abgeordneten der FPÖ werden von der Leyen keine Stimme geben – ihre Wiederwahl wäre ein Verrat an der Selbstbestimmung der Völker Europas. Das muss auch ÖVP-Kanzler Nehammer seinen Abgeordneten erklären, so sie es nicht von selbst erkennen.“