Das Compact-Magazin wurde heute medienwirksam verboten – von einer Innenministerin, die für ein Antifa-Magazin schrieb. Polizei, Presse und ein Antifa-naher Fotograf überraschten Chefredakteur Jürgen Elsässer im Bademantel, während Systemmedien den Schritt als Erfolg für die Demokratie feiern. Die Argumentation des Verbots wirft dabei erhebliche Fragen auf: Hier werden nämlich keine klar erkennbaren strafbaren Äußerungen oder Gewaltaufrufe angeprangert, sondern Regierungskritik. Die fällt zwar mitunter drastisch aus, doch wer sich etwa an das Cover des Sterns erinnert, das Donald Trump beim Hitlergruß mit dem Titel „Sein Kampf“ zeigte, kann ins Staunen kommen, was im besten Deutschland erlaubt und was verboten sein soll.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Es ist eine Show, die verdächtig an die Razzien gegen sogenannte Reichsbürger erinnert: Während Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer heute Morgen im Bademantel von einem Großaufgebot der Polizei überrascht wurde, die zur Razzia angerückt war, hatten Systemmedien ihre „Recherchen“ zum Verbot des Magazins offensichtlich längst parat. Die Beamten derweil hatten nicht nur die Presse im Schlepptau, sondern auch einen sogenannten „freien Fotojournalisten“, der der linksextremen Antifa nahesteht (in den sozialen Netzen gilt er entsprechend nur als „Antifa-Fotograf“).
Beunruhigende Antifa-Verstrickung – auf dem linken Auge völlig blind?
Bedenkt man, dass Innenministerin Nancy Faeser selbst für ein Magazin der Antifa schrieb und nun bestimmen soll, was rechtsextrem ist und was entsprechend ihrer Ansicht nach verboten gehört, zeigt sich, auf was für wackligen Füßen der deutsche Rechtsstaat inzwischen steht.
Der Antifa-Verein VVN-BdA, für den Faeser einen Artikel verfasst hatte, gab laut „Welt“ 2022 gemeinsam mit anderen Antifa-Gruppen, der Interventionistischen Linken, Jusos, Linkspartei und dem Zentralrat der Muslime als Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ Ratschläge zum „Umzingeln, Einmauern und Einwickeln“ von AfD-Wahlständen und empfahl die Zusammenarbeit mit der lokalen Antifa, um Parteiveranstaltungen zu verhindern. Die Bilder von der Hetzjagd auf AfD-Politiker beim letzten Bundesparteitag in Essen dürften unvergessen sein. Mehrere Polizisten wurden dabei verletzt, Beamte wurden von Linksextremisten zu Boden geschlagen, man trat brutal auf deren Köpfe ein. Wird mit solchen Kriminellen in Deutschland von oberster Stelle kooperiert? Das Innenministerium verweigerte laut „Welt“ seinerzeit die Auskunft darüber, ob Faeser Mitglied beim VVN-BdA war oder ist.
Wenn aus dem Rechts- ein Linksstaat wird, ist das nicht nur für die Pressefreiheit eine Gefahr: Dann steht die Meinungsfreiheit unter Beschuss. Betroffen sind dann nicht nur Medienmacher, sondern jeder Bürger, der allzu öffentlich unliebsame Meinungen ausspricht. Deswegen ist das Verbot von „Compact“ keineswegs nur für Herausgeber und Redakteure des Magazins sowie für dessen Leser brisant. Je nach Stichhaltigkeit der Argumente für das Verbot lassen sich durchaus Rückschlüsse über den Zustand des deutschen Rechtsstaats ziehen. Und hier gibt das Verbot sehr wohl zu denken.
„Aggressiv-kämpferisch“ gegen die Demokratie?
Zunächst einmal muss man sich wundern, dass hier eine GmbH auf Basis des Vereinsgesetzes verboten wird. Der Vereinsbegriff ist zwar an keine Rechtsform gebunden, doch der Vorgang scheint mehr als unüblich. Noch sonderbarer wirkt das Verbot, wenn man sich die inhaltlichen Begründungen zu Gemüte führt, die auf einer „umfangreichen Materialsammlung“ des Verfassungsschutzes basieren sollen. Nun erwartet man natürlich die Schilderung eindeutig rechtswidriger Inhalte, denn medial wird kolportiert, „Compact“ agitiere gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und zwar „aggressiv-kämpferisch“.
Wie sehen die fraglichen Inhalte aus? Bei der „Welt“ wird das Magazin wie folgt eingeordnet: Es präsentiere den Lesern „Untergangsszenarien und Rassismus, Verschwörungserzählungen und Hetze gegen Politiker der verhassten ‚Alt-Parteien‘ – und als Ausweg aus all dem Unheil: die AfD“. Wenn Medien, die sonst bereitwillig apokalyptische Klima-Warnungen verbreiten, von Untergangsszenarien schreiben, mutet das unfreiwillig komisch an. Begriffe wie „Rassismus“, „Verschwörungserzählungen“ und „Hetze“ sind im besten Deutschland längst zu Allgemeinposten geworden, zu wertlosen Floskeln, die ausgespuckt werden, wenn politische Gegner diffamiert werden sollen. Komischerweise weigert man sich aber bis heute, die Diffamierung und Diskriminierung von Ungeimpften als Hetze zu bezeichnen. „Hetze“ ist es eben nur, wenn die Regierungslinie unter Beschuss steht. Immerhin macht man keinen Hehl daraus, dass die Unterstützung der einzigen Oppositionspartei in Deutschland unerwünscht ist.
Kritik an Korruption und Folgen linker Politik als Gefahr für deutschen Staat?
Beinahe tragisch liest sich der folgende Absatz: Das Magazin habe „Rechtsextremisten, verschwörungsaffine Menschen und Demokratiegegner“ ganz gezielt mit bekannten „Narrativen“ adressiert – und zwar „von der ‚Lügenpresse‘ und der ‚Hochfinanz‘, von ‚korrupten Politikern‘ und ‚mächtigen Strippenziehern im Hintergrund‘, die sie hinters Licht führen würden.“ Korruption in der Politik, Einflussnahme durch Lobbys und Profiteure, Weglassungen und Irreführung in den teilweise sogar zwangsgebührenfinanzierten Medien, das alles sind also nur mehr „Narrative“, die nur bei „verschwörungsaffinen Menschen“ und Extremisten auf fruchtbaren Boden fallen würden – ach ja, und bei „Demokratiegegnern“. Das ist kurios, denn wenn Menschen keine Demokratie wollen, warum genau soll es sie eigentlich stören, wenn die öffentliche Meinung beeinflusst und die Politik nicht vom Volk kontrolliert wird? Das ist doch dann eh genau das, was sie sich als wackere „Feinde der Demokratie“ angeblich sehnlichst herbeiwünschen. Wo ist denn hier die Logik?
Besonders empört man sich im Folgenden über die stetige Kritik an Angela Merkel, die gar als „Königin der Schlepper“ bezeichnet worden sei. Donald Trump wird – ebenso wie AfD-Politiker – vom deutschen Mainstream derweil gerne mit Hitler gleichgesetzt, aber das ist natürlich in Ordnung.
Nach Merkel seien dann die Grünen zum „ideologischen Hauptgegner“ geworden, so heißt es weiter. So habe man der Partei vorgeworfen, die Bundesrepublik „mit voller Absicht deindustrialisieren zu wollen“. Das ist sicherlich Auslegungssache, doch die Statistiken zu Wirtschaftsleistung und Firmenpleiten in Deutschland sind katastrophal. Das ist Fakt. Es ist nicht vermittelbar, wie Kritik an dieser Politik nun eine Gefahr für die Demokratie sein soll, wenn alle Kritiker doch die Forderung gemein haben, dass die Regierung sich endlich wieder an den Interessen des Volks orientieren soll – und nicht an einer Ideologie, die zum Schaden der Bevölkerung durchgeboxt wird.
Dass man dann auch noch aufführt, dass neben Annalena Baerbock, Ursula von der Leyen und Marie-Agnes Strack-Zimmermann sogar die Innenministerin Nancy Faeser persönlich von „Compact“ kritisiert wurde und auf einem Titelbild mit dem Schriftzug „Asyl-Bombe“ zu sehen war, lässt das Verbot des Magazins in einem besonders bedenklichen Licht erscheinen: Spätestens jetzt könnte der Leser zu dem Schluss kommen, dass alles, was sich gegen Nancy Faeser und die Politik der Ampelmänner*innen richtet, verboten werden könnte. Denn diese Erörterungen erheben Regierungskritik zum ausreichenden Grund für Repressionen und eine Einstufung als „rechtsextrem“. Das ist ein harter Schlag gegen Presse- und Meinungsfreiheit, nicht aber gegen „Rechtsextremismus“.
Kritik an Corona-Politik als Beweis für Verstoß gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung und Menschenwürde?
Dass die Tagesschau in ihrem Bericht zum Verbot auch noch Kritik an Corona-Maßnahmen und Impfdruck anführt, setzt dem Ganzen dabei die Krone auf. Hier ist zu lesen:
Entscheidend für das Verbot ist, dass Compact nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei „aggressiv-kämpferisch“ auftritt.
Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: Compact sprach von sich selbst als „Widerstand“, seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-„Diktatur“ diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, „neuer Impfterror“ sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen „zwangsgeimpft“ worden.
Wie nennen Sie es, wenn Sie durch Androhung von Job- und Existenzverlust und massiver gesellschaftlicher Ausgrenzung zur Akzeptanz eines Impfstoffs genötigt werden, den sie eigentlich gar nicht wollen? „Freiwillige Impfung“? Ist Kritik an der Aushebelung von Grundrechten ein Bekenntnis gegen oder für Demokratie und Rechtsstaat? Wessen Menschenwürde wurde hier verletzt – und durch wen?
Wo sind die Belege für eine Gefahr für die Demokratie?
Seltsamerweise bringt man keine Belege für die „antisemitischen, rassistischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen und verschwörungstheoretischen“ Inhalte, die dem Magazin nachgesagt werden und die schon die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ Ende 2021 begründen sollten. Faeser impliziert zwar, durch Verbot des Magazins quasi den Rechtsextremismus in seinen Grundfesten erschüttert zu haben, aber sehr viele Menschen – auch solche, die wegen kritischer Ansichten neuerdings als rechts, rechtsextrem und „Delegitimierer des Staats“ klassifiziert werden könnten – haben Compact nie gelesen. Den Bürgern sollte man doch verständlich darlegen und beweisen können, inwieweit hier eine Gefahr für die deutsche Demokratie bestand (und nicht einfach nur von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen publiziert wurden)? Stattdessen ergeht man sich in Empörung über Regierungskritik. Ob das vor Gericht Bestand hätte?
Chefredakteur Elsässer wird nun außerdem nachgesagt, er habe „Umsturzfantasien“ geäußert: Das Ziel sei der „Sturz des Regimes“, soll er gesagt haben. Der Kontext dabei bleibt unklar. Wenn das jedoch alles ist, was man gegen „Compact“ vorbringen kann, muss das angesichts ständiger Umsturzforderungen von Linken und Klimaradikalen durchaus verwundern. Viel brisanter scheint man es aber ohnehin zu finden, dass Compact auch durch Kampagnen wie die „Blaue Welle“ Wahlerfolge der unliebsamen AfD fördern dürfte: Hier geht es immerhin um den Machterhalt der Ampelparteien. Der soll und darf bei Eingriffen in die Pressefreiheit aber nicht von Bedeutung sein.
In Summe lassen das heutige Vorgehen und die mediale Berichterstattung den kritischen Beobachter ratlos zurück. Compact kann gegen das Verbot klagen – der Ausgang ist freilich ungewiss, doch Faeser und ihr Ministerium müssten dann wohl stichhaltigere Argumente für ihr Vorgehen vorbringen als etwa die Beschreibung Angela Merkels als „Königin der Schlepper“. Wenn Kritik an unkontrollierter Massenmigration, grüner Politik und grundrechtsfeindlichen Corona-Maßnahmen das Verbot eines Magazins begründen können, dann leben nicht nur deutsche Alternativmedien gefährlich, sondern auch die Mainstream-Presse, die selbst noch gelegentlich scharf gegen politisch Verantwortliche schießt – vor allem gegen die Grünen. Will man diese verbliebene Ausgewogenheit in der deutschen Presselandschaft (die ohnehin zumeist hinter Bezahlschranken verborgen wird) auch noch ausmerzen? Mit welchem Ziel? Durch völlige Gleichschaltung der Presse mit der Regierung jede echte demokratische Meinungsbildung zu unterbinden?