Wer einen deutschen Pass hat, gilt in Kriminalstatistiken als Deutscher. Das führt zwangsweise zu einer Verzerrung der Daten, wenn bestimmte Verbrechen in Wahrheit verstärkt von Menschen mit Migrationshintergrund begangen werden. Die AfD-Fraktion in Berlin forderte daher in einer Anfrage an die Senatsinnenverwaltung Auskunft über die häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen von Messerangriffen aus dem Jahr 2023. Jedoch: Die Antwort wurde ihr nun erstmals verwehrt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion zieht daher vor Gericht.
In den Vorjahren hatte die Berliner Senatsinnenverwaltung noch die 20 häufigsten Vornamen vermeintlich deutscher Messermänner genannt. Die Tatverdächtigen hießen demnach nicht nur gehäuft Alexander, Christian, David oder Nico, sondern auch Mohamed, Mustafa, Bilal, Hussein und Ali. Für das Jahr 2023 möchte man die Vornamen jetzt aber lieber geheim halten: Man beruft sich auf eine Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom Mai, wonach für Tatverdächtige der Silvester-Randale bei Nennung der Vornamen ein „erhebliches Identifizierungsrisiko“ bestünde. Das möchte die Berliner Innenverwaltung auf die Gesamtheit aller Tatverdächtigen von Messerangriffen 2023 anwenden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Straftäter hat Priorität. Wegen Google und Künstlicher Intelligenz ließen sich nämlich angeblich Informationsbruchstücke mosaikartig zu einem Gesamtbild zusammenzusetzen.
Wenn Messerangriffe verstärkt auf Mohammed und Mustafa zurückgehen, dann entsteht daraus freilich auch ohne KI ein gewisses Gesamtbild in den Köpfen der Menschen. Messerangriffe nehmen im besten Deutschland stetig zu. Tatverdächtige mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind dabei deutlich überrepräsentiert. Wenn nun die vermeintlichen Deutschen auch noch zu einem hohen Prozentsatz Namen haben, die eindeutig auf einen gewissen kulturellen und religiösen Hintergrund schließen lassen, bröckelt das „Deutsche begehen dieselben Verbrechen!“-Scheinargument weiter dahin. Für die linksgrüne Politik der ungebremsten Massen- bis hin zur Ersetzungsmigration ist das, gelinde gesagt, unhilfreich. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik brachte es jüngst auf den Punkt: „Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“
Die Berliner AfD-Fraktion will der Innenverwaltung ihren Kurswechsel nicht durchgehen lassen und zieht vor Gericht. Der Abgeordnete Marc Vallendar beantragte ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgerichtshof wegen der Verletzung des parlamentarischen Fragerechts. „Die Interpretation, Bewertung, Einordnung und Darstellungen von Zahlen und Daten obliegt nicht dem Senat als Regierung, sondern der Öffentlichkeit, Opposition und der Wissenschaft“, kommentiert Vallendar das Vorgehen in den sozialen Netzen.
Die Öffentlichkeit dürfte sich kaum mehr des Eindrucks erwehren können, dass (nicht nur) in Berlin Täterschutz vor Opferschutz geht. Kein Wunder: Täterschutz bedeutet in diesen Fällen in gewisser Weise auch Regierungsschutz. Die Politik weigert sich konsequent, Schlüsse aus den Kriminalstatistiken zu ziehen, ihre hochgradig schädliche Migrationspolitik zu korrigieren und nur mehr denen ein Bleiberecht in Deutschland zu gewähren, die sich in die Gesellschaft integrieren, deutsche Gesetze und Regeln achten und ihren Teil zum großen Ganzen beitragen. Diese Menschen sind in Deutschland seit jeher willkommen – und müssen nicht erst „Asyl“ rufen, um Einlass zu erlangen …