Immer hereinspaziert: Mehrere Mitarbeiter von Annalena Baerbocks grünem Außenministerium haben offenbar deutsche Konsulate und Botschaften angewiesen, Einreiseanträge von Migranten mit unvollständigen und sogar gefälschten Papieren zu genehmigen. Die Justiz ermittelt, federführend sind die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus.
Von Heinz Steiner und Vanessa Renner
Es ist kein Geheimnis, dass die Grünen Deutschland am liebsten mit weiteren Millionen Menschen aus anderen Weltgegenden fluten würden. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass einige Mitarbeiter von Annalena Baerbocks Auswärtigem Amt dies scheinbar einfach in die eigenen Hände nahmen. Denn, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus, diese haben dem Vernehmen nach Mitarbeitern in den deutschen Konsulaten und Botschaften dienstliche Anweisungen erteilt, auch Einreiseanträge von Personen zu ermöglichen, die unvollständige oder gar gefälschte Papiere vorlegten.
Skandal kam bereits 2023 auf
Das Vorgehen des Auswärtigen Amt weckte den Argwohn von kritischen Beobachtern und Journalisten schon 2023, als man krampfhaft versuchte, Afghanen nach Deutschland zu holen (Report24 berichtete) – fehlender oder gefälschter Pass hin oder her. Das Magazin „Cicero“ berichtete bereits im Februar 2023 über den Fall eines Mohammed G., dem aufgrund eines gefälschten Passes kein Visum von der deutschen Botschaft in Islamabad ausgestellt worden war, woraufhin das Auswärtige Amt intervenierte und seiner Auslandsvertretung in Pakistan die Weisung erteilte, dem Migranten mit völlig unklarer Identität die Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu erteilen. Er sollte einen Passersatz ausgestellt bekommen. Im „Cicero“ fasste man zusammen:
Baerbocks Referatsleiter für Visumrecht will auf Biegen und Brechen einen vermeintlich minderjährigen Afghanen mit schwerer Erkrankung nach Deutschland holen, dessen Identität nicht geklärt ist. Mutmaßlich ist er weder minderjährig noch krank – und kommt womöglich nicht einmal aus Afghanistan.
Dass der vermeintliche Afghane die Behörden täuschen wollte, schien für die Botschaft dabei eindeutig – die wies in einem Schreiben darauf hin, dass G. bei allen Terminen teure westliche Kleidung getragen habe und gepflegt gewesen sei, und das, wo er doch angeblich obdachlos und verwahrlost sein sollte. Krankheiten und Verletzungen waren nicht ersichtlich. Statt auf 14 Jahre schätzte man ihn auf 17 bis 20 Jahre. Obendrein sprach er mit pakistanischem Akzent, war also offenkundig auch kein Afghane. Warum beharrte das Auswärtige Amt darauf, einem offensichtlichen Betrüger einen Freifahrtschein nach Deutschland auszustellen?
„Einzelfälle“?
Im Sinne des deutschen Souveräns agierte man jedenfalls nicht. Medienberichten zufolge sollen während der letzten fünf Jahre mehrere Tausend Migranten trotz fehlender oder gefälschter Dokumente nach Deutschland eingereist sein, weil dies infolge der Anweisungen von oben möglich war. Das Auswärtige Amt relativiert das Ganze und spricht von „Einzelfällen“. Doch die Staatsanwaltschaften ermitteln hier wegen „Rechtsbeugung“. Vom Schaden für die deutschen Sozialkassen spricht allerdings niemand.
Es sei daran erinnert, dass bereits im Jahr 2005 unter der rotgrünen Bundesregierung eine solche Visa-Affäre aufflog und der damalige (ebenfalls grüne) Außenminister Joschka Fischer die „politische Verantwortung“ dafür übernahm. Auch im Jahr 2010 gab es eine solche Affäre, wobei käufliche Botschaftsmitarbeiter für ein Taschengeld von mehreren hundert Euro Menschen nach Deutschland einreisen ließen. Einige Frauen landeten danach in Hamburger Bordellen.