Am Montagmorgen wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Berufungsklage der AfD zurück und bestätigte damit das gleichermaßen fragwürdige Urteil aus der Vorinstanz. Das bedeutet, dass die Einstufung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz nach Ansicht des Gerichts rechtens sein soll. Versucht man sich als Nächstes am Parteiverbot? Den Unterstützern und Wählern der AfD ist das Urteil indes herzlich egal.
Laut dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen. Damit bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das wegen des Verfassungsschutz-Dienstsitzes in Köln für den Fall in der Vorinstanz zuständig war. Im März 2022 hatte das Kölner Gericht eine Klage der AfD abgewiesen. Die Alternative hatte sich dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Die AfD ging daraufhin in die Berufung. Mitte März, zu Beginn der Verhandlung am OVG, hatte die AfD zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes hatte der AfD aufgrund dessen vorgeworfen, damit das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen.
Laut Urteilsbegründung hat der Verfassungsschutz bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats. Das Gericht sah ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei und den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Gerichte entscheiden nicht politisch, mögen ihre Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Politik haben“, behauptete man dazu bei der Urteilsverkündung. Das wird kritische Beobachter des deutschen Rechtssystems ganz bestimmt überzeugen.
Die Bestätigung des Urteils erlaubt dem Inlandsgeheimdienst auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einzusetzen. Zudem könnte der Verfassungsschutz die AfD nun in einem nächsten Schritt als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen versuchen. Das könnte zu einem Parteiverbotsverfahren führen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das OVG zwar nicht zu, aber die AfD kann einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Bereits vor dem Urteil hatten die Anwälte der Partei angekündigt, in die nächste Instanz ziehen zu wollen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen, neue Beweisanträge könnte die AfD nicht mehr vortragen.
„Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, fabulierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin. Der Rechtsstaat habe Instrumente, „um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden“, so Faeser weiter. Zudem hob sie absurderweise die „Eigenständigkeit“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das aber bekanntlich zu ihrem Verantwortungsbereich gehört, hervor. Vollmundige Worte von einer Ministerin, die Kritik an der Regierung als „Verhöhnung“ und somit „Delegitimierung“ des Staats kriminalisieren möchte: Demokraten haben das nicht nötig.
In der Ampel-Koalition dürfte man aufgrund des Urteils in Feierstimmung sein. Schließlich ist man damit einem AfD-Verbot einen Schritt näher gekommen. Die Regierung, die gegen die Mehrheit der Bürger regiert, hat kaum noch Rückhalt in der Bevölkerung und kämpft mit allen Mitteln um ihren Machterhalt. Die Alternative als einzige wirkliche Oppositionspartei dürfte ihr dabei wegen ihrer hohen Umfragewerte ein besonderer Dorn im Auge sein. Natürlich beruft man sich im Kampf gegen die Partei auf den Schutz der „Demokratie“. Dabei stellt sich die Frage, ob Deutschland überhaupt noch eine Demokratie – oder vielmehr schon eine Demokratur ist. Ob die AfD-Einstufung als Verdachtsfall und das Urteil rein politisch motiviert und Justiz und Verfassungsschutz „unabhängig“ sind oder nicht, dazu kann sich jeder mündige Bürger selbst eine Meinung bilden.
Die Wähler und Unterstützer der AfD derweil scheren sich nicht um das Urteil. Für sie sind jene die Extremisten, die ihre Heimat und ihre Lebensgrundlagen zerstören. Um diese Personalien abzuwählen, müssen sie keine kuriosen „Verdachtsfälle“ erfinden.