Ist es an einer Oberschule in Riesa (Sachsen) verboten, die Nationalhymne zu singen? Eine entsprechende Anfrage stellte die AfD-Stadtverordnete Ute Heine an die Stadtverwaltung. Auslöser dafür war, dass die Schüler im Musikunterricht die Aufgabe bekamen, ein Lied herauszusuchen, das sie dann singen sollten. Diejenigen, die sich für die Nationalhymne entschieden hatten, bekamen dafür eine Sechs.
Achtklässler der Oberschule „Am Sportzentrum“ hatten im Rahmen des Musikunterrichts die Aufgabe, ein Lied auszusuchen, das sie dann auch singen sollten. Schüler, die sich dabei für die Nationalhymne bzw. das Deutschlandlied entschieden hatten, erhielten eine mit Bleistift eingetragene Note Sechs. Angeblich soll die Lehrerin die Jugendlichen zudem als „Nazis“ beschimpft haben.
Nachdem Versuche, mit der Pädagogin ins Gespräch zu kommen, gescheitert waren, wandten sich die Eltern der betroffenen Schüler an die AfD-Stadtverordnete. Diese erhielt von der Stadtverwaltung keine konkrete Antwort auf ihre Anfrage. Oberbürgermeister Marco Müller erklärte, es sei schwer vorstellbar, dass das Singen der Hymne in einer öffentlichen Schule untersagt sein könnte, betonte jedoch, dass der genaue Arbeitsauftrag an die Schüler unbekannt sei.
Schulleiter Edmund Weigl bestätigte den Vorfall zwar, behauptete aber, dass sich der Sachverhalt „jedoch mit entscheidend anderen Details“ zugetragen habe. Dass die Musiklehrerin die Schüler als „Nazis“ bezeichnet habe, bestritt er. Wie glaubwürdig das ist, muss jeder für sich entscheiden.
Dem Direktor zufolge sei im Unterricht zunächst die Geschichte der Entstehung der Nationalhymne behandelt worden. Dabei war den Schülern erklärt worden, dass Strophe eins und Strophe zwei des Deutschlandlieds wegen des geschichtlichen Hintergrunds (NS-Bezug) „verpönt“ seien. Der zweite Teil der Aufgabe bestand darin, dass die Schüler sich ein zwei- bis dreistrophiges Lied aussuchen, das sie dann auch singen sollten. So sei sei der Wunsch aufgekommen, die Nationalhymne zu singen. Ob die Schüler auch die erste und zweite Strophe des Liedes hätten singen wollen, konnte der Schulleiter dabei nicht mit Sicherheit sagen. Die grundsätzliche Ablehnung der Lehrerin beruhe darauf, dass „das Abspielen und Singen der Nationalhymne besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten“ sei. Das Lied sei laut dem Schulleiter nicht „für Liedkontrollen im Unterricht“ vorgesehen. Damit bestätigte er jedoch, dass die Nationalhymne für seine Schule oder mindestens bestimmte Lehrkörper ein Problem dazustellen scheint. In welchem normalen Land würde das Singen der Nationalhymne beschränkt werden?
Weigl erklärte weiter, die mit Bleistift eingetragenen Noten würden den Schülern, die die Nationalhymne singen wollten, ermöglichen, ihre Leistung zu verbessern, das sei „methodisches Vorgehen“. „Was dahintersteckt, ist, dass die Sechs noch nicht erteilt wurde und es für den betreffenden Schüler noch eine Chance gibt, die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, um die Aufgabenstellung doch noch zu erledigen.“ Das sei eine Entscheidung im Sinne des Schülers. Eine interessante Betrachtungsweise, wo eine unliebsame Liedauswahl doch von vornherein gar nicht zu einer schlechten Note führen dürfte.
Der Vorfall hätte für Aufregung gesorgt, aber nach Gesprächen mit den Beteiligten hätten sich die Klassensprecher der Klasse angeblich bei der Musiklehrkraft für das „Missverständnis“ entschuldigt, behauptete der Schulleiter. Oder versuchten die Schüler zu verhindern, dass noch mehr schlechte Noten verteilt wurden? Das bleibt offen.
Letztlich soll also alles nur ein „Missverständnis“ gewesen sein. Warum darf die Nationalhymne nur zu besonderen Anlässen und Zeremonien gesungen werden? Wie wird gerechtfertigt, dass die Schüler mit einer Sechs abgestraft wurden? Von dem Schulleiter kamen nur Ausflüchte. Könnte es sich bei der Musiklehrerin vielleicht – wie so oft bei Lehrern – um eine Vertreterin der linken Ideologie handeln, die alles Deutsche ablehnt? Fragen über Fragen …