Onshore-Windkraftanlagen sorgen für eine zu hohe Lärmbelastung, wie ein französisches Gericht feststellte. Der Bau neuer Windkraftwerke in Frankreich ist damit bis auf Weiteres untersagt. Auch bestehende Windparks und aktuelle Bauvorhaben stehen nun vor rechtlichen Problemen. Könnte dies auch für andere EU-Länder ein wegweisendes Urteil sein?
Ein kürzlich ergangenes Urteil des französischen Staatsrates (das oberste Verwaltungsgericht) hat Schockwellen durch den Windenergiesektor geschickt und den Bau neuer Windparks aufgrund von Lärmschutzbestimmungen effektiv gestoppt. Diese wegweisende Entscheidung am 8. März, die Genehmigungen für Onshore-Windturbinenprojekte für nichtig erklärt, hat bedeutende Auswirkungen auf die Energielandschaft und Umweltpolitik Frankreichs. Das Originaldokument finden Sie hier.
Die Entscheidung war eine Reaktion auf eine Klage von mehreren Gruppen, darunter die Fédération Environnement Durable, die argumentierten, dass die Lärm-Messprotokolle die Bewohner nicht ausreichend vor übermäßigen Lärmpegeln schützen würden. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nicht nur aktuelle und zukünftige Windparkprojekte, sondern wirft auch Fragen zur Rechtmäßigkeit des Betriebes bestehender Windparks auf.
Diese Entscheidung hat einen vorübergehenden Stillstand bei der Entwicklung von Onshore-Windenergie in Frankreich zur Folge, bis neue Genehmigungen und Vorschriften mit den rechtlichen Anforderungen und Standards der öffentlichen Beteiligung (d.h. Zustimmung der lokalen Bevölkerung zu solchen Projekten) übereinstimmen.
Darüber hinaus verpflichtet das Urteil die französische Regierung, die Klägergruppen für entstandene Schäden zu entschädigen. Die Umweltorganisationen, die in den Rechtsstreit involviert waren, betrachten dieses gerichtliche Ergebnis als einen Wendepunkt, der die zukünftige Energiestrategie Frankreichs prägen wird. Bislang setzt die „Grande Nation“ vor allem auf Atomkraftwerke zur Stromproduktion, während Wind- und Solarenergie eine sehr untergeordnete Rolle spielen.
Angesichts dieses Urteils stellt sich die Frage, ob ähnliche juristische Verfahren hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen auch in anderen EU-Ländern erfolgreich sein könnten. Immerhin kennen auch andere Staaten zahlreiche Bestimmungen für Lärmschutzmaßnahmen und eine umfassende Umweltprüfung.