Der Klimawahn beruht nicht auf Fakten, sondern ist eine Religion – das wurde beim gestrigen Prozess gegen die Sprecherin der „Letzten Generation“ vor dem Landgericht Frankfurt nun auch von der Verteidigung bestätigt. Die argumentierte laut NIUS nämlich, Carla Hinrichs habe nach ihrer „Glaubensüberzeugung“ gehandelt – bei der Strafbemessung müsse somit Artikel 4 des Grundgesetzes (die Religionsfreiheit) beachtet werden.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Beim Prozess ging es um eine Straßenblockade im Jahr 2022, bei der die Sprecherin der „Letzten Generation“ Carla Hinrichs (26) sich auf der Straße festgeklebt haben soll. Dafür wurde sie ursprünglich zu einer Geldstrafe verurteilt, gegen die sie Einspruch einlegte. Im Mai 2023 wurde sie dann zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Hinrichs ging in Berufung (und wirkte auch nach dem Urteil fröhlich weiter an zahlreichen Blockaden mit). Gestern wurde vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt.
Julius Böhm vom Portal „NIUS“ war vor Ort und berichtete. Hinrichs soll demnach nicht nur mehrfach während der Verhandlung in Tränen ausgebrochen sein, sondern offenbar ihre Verachtung für Demokratie und Rechtsstaat auch mit einem „schnippischen Lachen“ zur Schau gestellt haben, als der Richter das Urteil verkündete. Dabei konstatierte er nämlich, dass das mildere Mittel zur Erreichung von sogenanntem Klimaschutz die Erreichung einer parlamentarischen Mehrheit sei. Mit demokratischen Grundsätzen stehen Klimaterroristen aber bekanntlich auf Kriegsfuß.
Hinrichs betonte gestern, sie habe ihrer Ansicht nach mit dem Begehen von Straftaten „das Richtige getan“. Um die Klage abzuschmettern, bemühte die Verteidigung Artikel 4 des Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Hinrichs habe nach ihrer „Glaubensüberzeugung“ gehandelt, nicht nach rationalen Maßstäben des Rechts. Ihr Handeln sei, so zitiert NIUS Hinrichs Anwalt, „aus einer für sie persönlich als bindend und unbedingt verpflichtend erfahrenen Gewissensentscheidung begründet“.
So könnten freilich auch Islamisten argumentieren – doch die Berufung auf einen persönlichen Glauben ist kein Freifahrtschein. Entsprechend schmetterte das Gericht die Berufungsklage ab: Hinrichs wurde zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ob Hinrichs in die nächste Instanz gehen wird, ist noch offen. Es mutet reichlich absurd an, dass wegen der Ahndung eines einzelnen Delikts aus dem Jahr 2022, das in der Zwischenzeit schon hundertfach rücksichtslos wiederholt worden sein dürfte, auch 2024 noch die Gerichte beschäftigt werden.
Eine parlamentarische Mehrheit wird die Ideologie der Klimasekte wohl nie erlangen, denn die Bürger haben von sinnlosen Blockaden und Angriffen auf Kunst- und Kulturgüter im Namen einer globalen „Verkochung“ längst die Nase voll und strafen auch die von allen Altparteien unterstützte grüne Verbotspolitik in den Wahlumfragen zunehmend ab. Stattdessen ist die Unterstützung für Menschen, die berechtigten Protest auf die Straße tragen, ungleich größer: Der für den 8. Januar angekündigte Bauernprotest ist das beste Beispiel. Im Gegensatz zu arbeitslosen Klimaterroristen sind Landwirte auch mehr als systemrelevant.