Die Lüge vom Fremdschutz durch die experimentellen Gentherapeutika gegen Covid-19 war das Fundament des Impfzwangs: Wer die sogenannte Impfung ablehnte, gefährdete angeblich seine Mitmenschen. Wer auf unbequeme Fakten hinwies, war ein rechtsextremer Verschwörungstheoretiker. Nun, drei Jahre zu spät, stellt auch die EMA plötzlich fest, dass die Kritiker richtig lagen: In einem Schreiben an den EU-Parlamentarier Marcel de Graaff konstatiert man, dass die Impfstoffe nie für die Verhinderung der Virusübertragung zugelassen wurden. Ein Jurist schlussfolgert: Politik und Medien haben sich nach dem Arzneimittelgesetz strafbar gemacht.
In einem Antwortschreiben auf eine kritische Anfrage des EU-Parlamentariers Marcel de Graaff schreibt die Europäische Arzneimittelagentur: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind.“ Dass die Kritiker recht hatten, wissen wir zwar schon lange – doch dass die EMA die Fremdschutz-Lügen der Politik, die die Bürger durch G-Regeln, Impfpflichten im medizinischen Bereich und bei der Bundeswehr sowie durch mediale Hetzjagden und massive Ausgrenzung und Diskriminierung zum Schuss nötigte, so deutlich einräumt, muss als Novum bewertet werden. Genauso gut hätte die EMA schreiben können: Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die „Pandemie der Ungeimpften“ nichts anderes als arglistige Täuschung war.
In einer Pressekonferenz legte De Graaff auch dar, dass frühe Impfnebenwirkungen laut EMA dem Corona-Virus zugeschrieben wurden, anstatt gemeldet zu werden. Die Risiken der Vakzine wurden also von Beginn an vertuscht, während die Bevölkerung auf Basis von Lügen unter Druck gesetzt wurde, sich die neuartigen Pharmaprodukte verabreichen zu lassen.
Der deutsche Rechtsanwalt Tobias Ulbrich fasste zusammen:
Wenn dies die Zulassung nie hergegeben hat, dann haben folglich die Politiker, die Behörden, die Medien unzutreffend berichtet, um auf der einen Seite Angst zu schüren und auf der anderen Seite eine maximale Förderung des Absatzes der Vakzine zu garantieren, in voller Kenntnis dessen, dass weder der Antrag der Genehmigung noch die Genehmigung selbst je zum Inhalt hatte, die Übertragung zu verhindern oder einzudämmen.
T. Ulbrich via X
Seine Schlussfolgerung:
Das nennt man irreführende Information. Diese fällt unter § 8 AMG und ist gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG strafbar. Diejenigen, die immer riefen, dass sie „Handschellen klicken hören wollen“ rücken ihrem Wunsch näher.
T. Ulbrich via X
Doch die Sprengkraft dieser Bombe beschränkt sich derzeitig – wieder einmal – auf den Kreis kritischer Fachleute, alternativer Medien und aufgeklärter Bürger. Die AfD will das ändern und hat angekündigt, dieses Schreiben der EMA im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisieren zu wollen. Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der AfD:
Die Europäische Medizinagentur (EMA) hat in einem Antwortbrief an einen EU-Abgeordneten einräumen müssen, dass es keine Nachweise für die Hemmung oder Verhinderung einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch die Covid-19-Impfstoffe gibt. Eine Verhinderung der Virusübertragung auf andere sei nicht Teil der Zulassung, sondern lediglich die Indikation des Schutzes der geimpften Person. Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, sagt dazu:
„Diese Aussage wirft die Frage auf, wie die Politik den massiven Impfdruck auf die Menschen ausüben konnte, der einer Nötigung gleichkommt. Immerhin wurde damit argumentiert, dass die Impfung zum Schutz der Mitmenschen vor Ansteckung beitragen würde. Damit wurden nicht nur die grundrechtseinschränkenden G-Regeln, die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die immer noch geltende Duldungspflicht in der Bundeswehr begründet, sondern vor allem auch moralischer Druck auf die Menschen ausgeübt.
Eine Grundlage für diese Regelungen war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Kritiker, die von Politik, Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern angegriffen wurden, werden durch diese Offenlegung bestätigt. Auch die Unterdrückung und Zensur der impfkritischen Aussagen in sozialen Medien sowie die Irreführung durch sogenannte Faktenchecker sind hiermit in einem neuen Licht zu betrachten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf transparente, wissenschaftlich fundierte und nicht-moralisierende Informationen.
Dass es diese Informationen in der Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung im Rahmen der Impfkampagne nicht gegeben hat, wird für die AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu klären sein. Wir fordern eine eingehende Untersuchung. Darüber hinaus muss die Bevölkerung erfahren, dass sie mit Falschaussagen zur Verhinderung der Übertragung zum Impfen genötigt wurde. Das ist die Politik den Menschen schuldig.“
Dass die Politik mit ihrem betrügerischen Verhalten nicht konfrontiert werden möchte, ist zweifelsfrei logisch. Doch ihre Lügen werden mittlerweile nicht einmal mehr von den EU-Behörden gedeckt. Sie werden sich einer Aufarbeitung nicht ewig entziehen können.