Report24 war gestern vor Ort, als in einem Prozess vor dem Landgericht Passau das Strafmaß für angebliche Vergehen des bayerischen Frauenarztes Dr. Ronny Weikl verkündet wurde. Weikl gab uns im Gericht noch ein längeres Statement – ein weiteres veröffentlichten wir bereits über Soziale Medien. Laut seinen Anwälten liegen keine Tatbestandsmerkmale vor, eine gesetzliche Änderung 2019 würde Fernbehandlungen zudem ausdrücklich gestatten. Hier sollte wohl ein kritischer Arzt – Weikl ist 2. Vorsitzender der MWGFD – eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden.
Dr. Weikl erklärte gegenüber Report24 Chefredakteur Florian Machl, dass jeder Schuldspruch in Deutschland hinsichtlich Maskenattesten ein Fehlurteil ist – denn ein gewissenhafter Arzt muss speziell bei Beschwerden schon aus Gewissensgründen ein solches Attest ausstellen. Doch es ist generell bekannt und belegt, dass das permanente Tagen solcher Masken zu Gesundheitsproblemen führt. Vor Gericht kam auch zur Sprache, dass der Gesetzgeber Polizisten beim Tragen der (gegen Viren völlig sinnlosen) Masken besser gestellt hatte – für sie gab es maximale Tragdauer und Ruhepausen, wie sie bis 2020 auch arbeitsrechtlich für alle Menschen vorgeschrieben waren. Nur Kinder konnte man damit offenbar ohne Probleme quälen, da sie nirgendwo eine starke Lobby haben.
Vor dem Gericht zeichneten wir noch eine kürzere Stellungnahme auf, die gestern bereits via Telegram und Twitter verbreitet wurde.