An Gefühlskälte kaum zu überbieten: Eine Autofahrerin verursacht einen Unfall, steigt aus ihrem Fahrzeug, fotografiert das sterbende Unfallopfer und fährt dann völlig ungerührt zu ihrer Arbeitsstelle. Nun muss sich die 41-jährige Frau mit Migrationshintergrund vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Ihr wird fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Wie freute sich einst die Grüne Göring-Eckardt? „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch.“ Auf die Gesellschaft trifft das längst zu.
Der Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 14. Juli 2022 auf der Straße Auf’m Hennekamp im Düsseldorfer Stadtteil Bilk. Bei einem verbotenen Wendemanöver scherte die Discounter-Angestellte, die laut „Bild“ Nalan Ö. heißt, kurz vor einem Motorrad in dessen Fahrtrichtung ein. Der Motorradfahrer musste stark bremsen und versuchte auszuweichen. Dabei geriet er ins Schleudern und prallte gegen einen Baumschutzbügel. Wolfgang S. (60) erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Ö.hielt an und ging zu dem Verletzten, dann fotografierte sie diesen mit ihrem Mobiltelefon und schickte das Foto an ihren Chef. „Damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, so die Erklärung der 41-Jährigen. Danach fuhr sie einfach weiter. Mehrere Zeugen notierten jedoch ihr Kennzeichen. Beim Prozess bestätigten eine Augenzeugin und zwei Ersthelfer, dass sie den Sterbenden an der Unfallstelle fotografiert und dann zur Arbeit gefahren sei.
Ö. gibt zwar das verbotene Wendemanöver zu, einen Zusammenhang zwischen diesem und dem Sturz sah sie aber angeblich nicht. Da sie nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen sei, fühle sie sich nicht dafür verantwortlich, erklärte ihr Verteidiger. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass sie den Unfall verursacht hat.
Entlastet wird die Frau diesbezüglich durch ein Sachverständigengutachten. Laut dem Gutachter fuhr der Motorradfahrer zu schnell, die Rutschstrecke des Motorrads lasse auf eine Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h schließen, erlaubt war aber nur Tempo 50. „Damit hätte der Anhalteweg ausgereicht und der Sturz wäre vermeidbar gewesen“, so der Gutachter. Bliebe die Frage: Wie konnte sie den Mann fotografieren und einfach sich selbst überlassen?
Im Prozess tritt die Witwe des Unfallopfers als Nebenklägerin auf. Das Urteil soll am 23. November verkündet werden.
Es gehört schon eine große Gefühlskälte dazu, einen Sterbenden zu fotografieren und dann seelenruhig zur Arbeit zu fahren. Wir leben in Zeiten, in denen Gewalttaten zunehmend zum Alltag gehören und die Hemmschwelle immer weiter sinkt. Unsere Gesellschaft verändert sich zusehends, nicht zuletzt durch die Massenmigration. Allerdings wird sie nicht etwa schön „bunt“, sie zeigt in erster Linie eine nie dagewesene Verrohung und emotionale Abstumpfung. Dass auch die Deutschen sich dem anpassen, zeigte die beispiellose Hetze gegen Ungeimpfte, denen man in den letzten Jahren Tod und Teufel an den Hals wünschte.