Es wird immer dreister: Die Bundesregierung will erstmalig die Kantinen für ihre Mitarbeiter bezuschussen, die Richtlinien wurden dafür nach fast 50 Jahren nun extra geändert. Der Zuschuss kann künftig bis zu 30 Prozent betragen. Wo bleibt der Essenszuschuss für die Bürger?
Der Bund hat die „Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes“ neu gefasst. Die alte Version ist von 1974 und war damit fast 50 Jahre gültig, dort hatte es noch geheißen: „Durch den Kantinenbetrieb soll weder ein Gewinn noch ein Verlust für den Bund entstehen.“ Begründet wird die Neufassung mit Nachhaltigkeits-Anforderungen, gestiegenen Kosten und der geringeren Auslastung der Kantinen infolge von Homeoffice, das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ am Samstag unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.
Die Mahlzeiten können nun mit bis zu 20 Prozent bezuschusst werden, bei besonderer Nachhaltigkeit sogar bis zu 30 Prozent. Der Steuerzahler blecht also für die nachhaltige Ernährung Regierender und deren Mitarbeiter, während er selbst beim Wocheneinkauf auf immer mehr verzichten und die Qualität seiner Lebensmittel aufgrund der Preisexplosionen herunterschrauben muss. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Kantinenverpflegung die aktuellen Kriterien des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung erfüllt. Der 30 Prozent-Zuschuss ist dann möglich, wenn Bio-Lebensmittel mehr als 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes ausmachen und die Kantine eine Zertifizierung für Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit erhält.
In den Kantinenrichtlinien heißt es dazu:
- Der Bund kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Kantine einen Zuschuss für an Beschäftigte jeweils ausgegebene zubereitete Mahlzeit in Höhe von bis zu 20 % des Verkaufspreises zahlen, sofern die Kantine die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.1
- Ein über den nach Absatz 1 gewährten Zuschuss hinausgehender Zuschuss kann in Höhe von weiteren 10 % des Verkaufspreises gezahlt werden, wenn
- 1. der Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 30 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (außer Getränke) beträgt und
- 2. die Kantine eine Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit erhält.
Auch in diesem Fall wird unter dem Deckmäntelchen Klimaschutz Steuergeld verprasst, denn Nachhaltigkeit stärkt den Klimaschutz, so das Mantra. Profitieren tun ausgerechnet jene, die die Bevölkerung ohnehin ausquetschen wie Zitronen. Die große Frage ist, wo denn die Essenszuschüsse für die Bürger bleiben – diese könnten beispielsweise über Steuersenkungen schnell eingeführt werden. Warum senkt man beispielsweise nicht die Mehrwertsteuer auf „nachhaltige“ Produkte und fördert diese somit?