Impfschäden beschäftigten nicht nur Mediziner, sondern zunehmend auch die Gerichte. Leider wird es Betroffenen alles andere als leicht gemacht, zu ihrem Recht zu kommen: So beruft man sich auch in Anbetracht fehlender Wirkung und verheerender Nebenwirkungen nach wie vor auf ein angeblich positives Nutzen-Risiko-Verhältnis der Vakzine und watscht Kläger ab. Wie ernst Betroffene von so manchem Richter genommen werden, verdeutlichten zuletzt Aussagen, die laut Rechtsanwalt Tobias Ulbrich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Passau getätigt wurden: Demnach hätten ältere Geschädigte quasi keine Chance auf Erfolg vor Gericht.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Die Verhandlung fand laut Ulbrichs Bericht auf X / Twitter am 13.09. statt. Es ging dabei um eine Schadenersatzklage gegen BioNTech. Im Termin wurde demnach der Kläger angehört, „insbesondere zu allen gesundheitlichen Schäden, die nichts mit den streitgegenständlichen Schäden zu tun hatten“. Das Gericht erklärte dem Mann anschließend, wenn er Bewusstseins- und Konzentrationsstörungen habe, so möge er sich vielleicht besser auf Depressionen untersuchen lassen. Ob das auch sogenannten Long Covid-Patienten empfohlen wird?
Ulbrich berichtet weiter:
Die gerügten Erschöpfungserscheinungen, die Kopfschmerzen, die erhebliche körperliche Schwäche seien altersbedingt typisch. Er kenne das als Vorsitzender von sich, weil er im gleichen Alter sei. Das sei völlig normal.
Aus Sicht der Kammer können Menschen, die fortgeschrittenen Alters sind, keinen Erfolg mit solchen Klagen gegen den Hersteller der Impfung haben, weil sie typischerweise auch sonst sehr häufig bereits an ähnlich oder gleich gelagerten Erkrankungen leiden würden.
T. Ulbrich via X
Der Vorsitzende und der Kläger sind etwas über 60 Jahre alt, kommentierte der Anwalt später auf Nachfrage. Der Vorsitzende bezog sich weiterhin auf seinen Schwiegervater als „Beleg“ dafür, dass auch Erkrankungen wie Arthrose dazu geeignet seien, sämtliche gesundheitliche Schäden zu erklären. Für Impfgeschädigte ist das ein Hohn. Würde man dem Opfer eines Messerangriffes entgegenhalten, dass die erlittenen Stichverletzungen genauso gut durch einen Küchenunfall verursacht worden sein könnten, weil die eigene Oma Erna sich zuletzt beim Zwiebelschneiden schrecklich in den Finger geschnitten hat? Was ist das für eine Argumentationsbasis? Aus weiteren Kommentaren Ulbrichs geht hervor, dass umfassende Befunde vorgelegt wurden – doch das Gericht befand, dass immunologische Werte (warum auch immer) nicht verwertbar seien.
Kopfschmerzen können auch vom Trinken kommen
Die Kammer berief sich laut Bericht des Juristen zudem auf (scheinbar) niedrige Zahlen von Impfschäden und stützte das Narrativ der sicheren Impfstoffe. Jeder Schaden könne andere Ursachen haben – vielleicht ist ja einfach jeder Impfgeschädigte Alkoholiker:
Auch könne sich die Kammer am besten Willen nicht vorstellen, dass bei 65 Mio Geimpften ein Schaden entstanden sein könne, der nicht jede andere Ursache auch haben könne. Sonst würde es ja viel mehr Schäden geben.
Schließlich könne man auch Kopfschmerzen haben, wenn man getrunken hat.
T. Ulbrich via X
Ulbrich geht davon aus, dass die Klageabweisung schon jetzt feststeht:
Der Kläger bekomme Schriftsatznachlass zu all den Hinweisen der Kammer bis zum 03.11.2023. Danach werde ein klageabweisendes Urteil erfolgen. Das OLG München möge dann nach mitgeteilter Ansicht des Landgerichts Passau mitteilen, ob dann der Vortrag des Klägers den Substantiierungsanforderungen genüge, ggf. werde Beweis erhoben.
Nach den vorstehenden Äußerungen des Landgerichts in Passau dürfte die Klageabweisung schon jetzt, völlig gleich, was wir schreiben, feststehen.
T. Ulbrich via X
Anwalt: „Kein Grund, nicht weiter zu kämpfen“
Der Rechtsanwalt hebt abschließend hervor, dass dieser Fall nicht überbewertet werden dürfe – andere Gerichte agieren demzufolge durchaus anders:
Um einmal die Kirche im Dorf zu lassen sei darauf hingewiesen, dass die Landgerichte Köln und Braunschweig Beweisbeschlüsse erließen und die Landgerichte München I und Ellwangen Beweisbeschlüsse ankündigten. So können Sie das LG Passau besser einordnen. Es ist kein Grund, nicht weiter zu kämpfen.
T. Ulbrich via X
Dennoch geben die geschilderten Äußerungen vor dem Landgericht Passau zu denken. Es waren und sind vor allem ältere Menschen, denen die experimentellen Präparate von Politik und Medizin aufgedrängt werden. Nun soll es also Richter geben, die befinden, dass diese Menschen ohnehin keine Chance auf Entschädigung für erlittene Gesundheitsschäden haben. Ist man mit 60 Jahren etwa für Big Pharma zum Abschuss freigegeben – denn man ist ja eh „alt“? Sind erhebliche Schwächegefühle ab diesem Alter neuerdings „normal“? Muss man die massiven Einschränkungen im Alltag, die die bekannten Schäden nach der Covid-Impfung zumeist mit sich bringen, dann einfach hinnehmen?
Dafür, dass in der sogenannten Pandemie stets vom „Schutz“ der Vulnerablen fabuliert wurde, sind sie es, denen bis heute ganz besonders übel mitgespielt wird.