76.000 Kinderporno-Dateien: Prozess gegen Florian Teichtmeister beginnt in Wien – Liveticker!

Bild: R24

Wien: Der Prozess gegen den vom Mainstream bis heute hofierten Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit kinderpornographischen Darstellungen beginnt. Report24 ist für Sie vor Ort und berichtet im Liveticker.

Es geht um in Summe 76.000 Dateien, wovon es sich bei 47.000 um Darstellungen von unmündigen Minderjährigen und beim Rest um solche von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren handeln soll. Teichtmeister ist nicht nur wegen des Besitzes, sondern auch wegen Herstellung angeklagt, denn ein Datenforensiker stellte fest, dass Teichtmeister Zehntausende Dateien bearbeitet hatte – etwa, indem er Collagen, Diashows oder Videosequenzen erstellte. Der Schauspieler ist geständig, will aber Berichten zufolge einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entgehen.

Liveticker

Florian Machl und Edith Brötzner sind vor Ort und berichten.

9:55 Uhr: Das Schöffengericht besteht aus zwei Schöffinnen und zwei Richtern. Die Schöffinnen werden vereidigt.

10:00 Uhr: Der Angeklagte hat zwischen 2008 und 2021 76.000 Dateien mit pornographischen Darstellungen Minderjähriger auf 22 Datenträgern gespeichert. Er hat Dateien besessen und bearbeitet.

Die Staatsanwältin sagt, sie habe das noch nie gesehen: er habe Dateien mit pädosadistischen Texten versehen. Er habe bei Fotos Minderjähriger dazu geschrieben: „Schau nicht so blöd … du wirst gebumst bis du aus dem A-Loch blutest.“ Und weitere brutale Aussagen zum Quälen und Verletzen minderjähriger Mädchen. Er habe von Tod und Misshandlungen, die zum Tod führen, im Kontext mit weiblichen Minderjährigen geschrieben.

10:05 Uhr: Die StA stellt in den Raum, dass eine Einweisung in eine Anstalt im Raum steht.

10:07 Uhr: Die Texte des Angeklagten wären an der Grenze zur höchsten Missbrauchsstufe 10 auf einer entsprechenden Skala. Er habe sich auch beim Onanieren zu solchen Bilden selbst gefilmt.

Ein psychiatrisches Gutachten wird verlesen. Es läge eine hochgradige Störung vor, die nicht nur mit Alkohol und Kokainkonsum zu erklären sei. Eine Unterbringung in der Psychiatrie wird angeraten. Wiederholungsgefahr wird definitiv vorausgesetzt.

Es wurde eine positive Gefährlichkeitsprognose abgegeben. Der Angeklagte habe sich während der Ermittlungen zunächst nicht geständig gezeigt, später dann schon, er führte sein Verhalten auf starken Drogenkonsum zurück.

Verteidiger: „Nur Fantasien“

10:10 Uhr: Der Verteidiger spricht. Die Beschaffung und Herstellung der Dateien wird zugegeben. Dateien mit pädosadistischen Inhalten werden zugegeben. Er beruft sich darauf, dass solche Inhalte bei Prozessen gegen Künstler schon mehrfach aufgetreten wären.

Der Verteidiger beruft sich darauf, dass es sich nur um Fantasien handelte. Er habe diese nie in die Tat umgesetzt, was nachweisbar wäre. Er habe sich z. B. gegenüber einer 10-jährigen Schauspielerin immer korrekt verhalten. Tatsächlich habe er diese 10-Jährige fotografiert und zu diesen Fotos konkrete Gewaltfantasien niedergeschrieben. Weil er diese nicht umsetzte, sieht der Verteidiger wohl eine Entlastung.

10:15 Uhr: Der Verteidiger beruft sich auf eine schwere Persönlichkeitsstörung des Beschuldigten. Ebenso verweist er auf die bisherige Unbescholtenheit. Er habe sich bei Bekanntwerden der Vorwürfe sofort freiwillig in Behandlung begeben. Er würde unter einer Sammelsucht leiden. Angeblich wäre der Beschuldigte inzwischen „stabil in ein therapeutisches Setting“ eingebettet. Er würde auch nachweislich keine Suchtmittel mehr konsumieren. Die Strategie scheint zu sein, die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung abzuwenden.

10:18 Uhr: Der Beschuldigte wisse nun inzwischen, welches Leid hinter der Herstellung von Kinderpornos stünde. Dies wäre mit Konsumenten von Fleisch zu vergleichen. Der Mandant habe die Schuld, diese Bilder unter Einfluss von Drogen hergestellt zu haben. Bei einer Haftstrafe würde ein Sträfling nicht gebessert.

Teichtmeister bekennt sich schuldig

10:20 Uhr: Der Angeklagte bekennt sich schuldig.

10:23 Uhr: Der Beschuldigte erklärt, dass er in den 2000er Jahren eine starke Pornographiesucht entwickelte. Dabei stieß er auch auf Bilder von Minderjährigen. Sein Unrechtsbewusstsein wäre immer geringer geworden, beginnend 2008.

Der Beschuldigte äußert, dass er mit seinem Pornokonsum ein Gefühl der Machtlosigkeit verarbeiten wollte.

10:25 Uhr: Der Beschuldigte verweist auf problematische Erfahrungen in seiner eigenen Kindheit. Ihm war bewusst, dass er Freunde und Karriere riskiere. Seine Vernunft wäre nicht stärker gewesen als seine Krankheit und sein Problem.

Am Anfang wäre die Aufregung gestanden. Und ein „Problem“, an dem er mittlerweile arbeite. Es wäre nicht nur der Reiz des Verbotenen gewesen, sondern die Bilder hätten ihn auch erregt. Dabei waren Bilder minderjähriger Mädchen und Buben. Diese wurden immer jünger.

10:30 Uhr: Der Beschuldigte sagt, er würde keine Ausrede für sein Verhalten suchen. Es gab 2014 eine Rolle, in der er eine Folge spielte, die mit Kinderpornos in Verbindung stand. Zum Ende hin wurde die Zahl der Dateien immer mehr. Der Beschuldigte sagt, er war nie nüchtern und hätte 3g Kokain pro Tag konsumiert. (Das entspricht etwa 10.000 Euro). Er habe die Bilder aus dem Darknet bezogen. Er habe auch Bilder gelöscht, die ihm zu weit gingen. Zu weit gegangen bezieht sich auf „zu jung“ und die Qualität der Gewaltdarstellung. Inzwischen gäbe es kein „zu jung“ mehr für ihn. Hinsichtlich der Gewalt sagt er, dass er sich damit zurecht log, dass er an der Herstellung nicht beteiligt sei.

Der Richter verweist auf eine Lesung des Beschuldigten im Parlament, in der es um Missbrauch ging. Er meint, damit wollte er etwas wieder gut machen.

Der Angeklagte habe sich zwar über die Kosten von Bezahlinhalten informiert, aber nie wirklich dafür bezahlt. Auch damit wollte er sich schönreden, dass er nur Konsument sei. Er wisse inzwischen, dass das so nicht zutrifft.

Schockierende Bilder und Texte

10:37 Uhr: Nun kommt das Thema Bearbeitung, also Herstellung, zur Sprache. Dies habe 2018 begonnen. Auch 2015 gab es eine derartige „Phase“. Er bezeichnet seine eigenen pädosadistischen Texte als „einfach schrecklich“. Die pädosexistischen Texte wären entstanden, um „das auf die Spitze zu treiben“ und die „Grauslichkeiten zu verdichten“.

10:40 Uhr: Den Schöffinnen werden nun Inhalte gezeigt: eines der Bilder, der dazu verfasste Text wird verlesen. Es geht um Oral- und Analverkehr mit einer Minderjährigen. Dabei wird die Größe seines Penis gelobt. Der Würgereiz wird hervorgehoben. Ein Bild einer gefesselten Minderjährigen wird gezeigt. Der Text ist extrem brutal. Es geht um Gewalt gegen den ganzen Körper. Das Kind wird beschimpft und auf alle möglichen Arten missbraucht. Ein weiteres Bild einer stark geschminkten Minderjährigen wird besprochen. Es geht wieder um Oralverkehr. In dieser Richtung gibt es über 100 Dateien, merkt der Richter an.

Der Richter fragt, ob sich der Beschuldigte je mit anderen darüber ausgetauscht habe. Er verneint. Dann geht es um die Videos, wo er sich bei der Selbstbefriedigung vor diesen Bildern gefilmt hat. Er habe nie Bilder an Dritte weitergegeben.

Sein Sexualverhalten beschreibt der Beschuldigte in den letzten drei Jahren als nicht vorhanden. Davor wäre es liebevoll und partnerschaftlich gewesen. Der Beschuldigte sagt, er wollte erwischt werden und habe deshalb voll mit den Ermittlern kooperiert.

Richter fragt nach Zukunftsperspektive

10:47 Uhr: Der Angeklagte wirkt insgesamt sehr ruhig und gefasst. Dahingehend darf man nicht außer Acht lassen, dass es sich um einen ausgebildeten Spitzenschauspieler handelt.

10:50 Uhr: Teichtmeister habe nie vor Minderjährigen masturbiert, aber Fotos von bekleideten Minderjährigen angefertigt.

Der Richter fragt, wie es mit Teichtmeister weitergehen solle, wo er sich in 5 Jahren selbst sehe. Er spricht von Therapie, stabiler Lebenssituation durch Arbeit, Absenz und Kontrolle der Süchte. Der Richter fragt, ob er glaubt, dass er lange bei einer Arbeit wird bleiben können.

10:53 Uhr: Teichtmeister glaubt, nie wieder auf die Bühne zurückkehren zu können. Er habe eine Ausbildung im Kulturmanagement. Er sagt, er würde jede Arbeit annehmen. Der Richter fragt nach Therapiebereitschaft. Teichtmeister sagt, er sei zu jeder Therapie bereit.

Der Richter hält ihm vor, dass er in der Therapie auch öffentlich ein alkoholisches Getränk konsumiert habe. Es handelte sich um einen Campari im Schwarzen Kameel. Teichtmeister sagt, das war nicht sein Getränk, er trinke nur noch Cola oder alkoholfreie Getränke. Der Kokainkonsum habe 2018 begonnen.

Teichtmeister bejaht, dass jede Kinderpornodatei eine Gewaltdarstellung wäre. Seine Grenze wären Körperverletzungen und Schläge und dergleichen in Bildform gewesen, diese habe er nur beschrieben, aber nicht gesammelt.

11:00 Uhr: Bislang keine Fangfragen von Richter und Staatsanwaltschaft. Man könnte z.B. fragen, für wen Teichtmeister seine Texte und die Videos angefertigt hat. Es wirkt unwahrscheinlich, dass man das nur für sich selbst macht. Teichtmeister bezeichnet sich selbst als pädophil.

Die Verteidigung fordert den Angeklagten auf, die Therapie zu schildern. Der Richter lehnt ab und sagt, dass dies später mit Sachverständigen erörtert wird. Der Detailbefund werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Keine Suche nach versteckten Dateien, Datenträger fehlen

11:02 Uhr: Ein Forensiker erörtert die gefundenen Bilddateien. Die Bilder wären nicht versteckt gewesen, sondern offen abgelegt gewesen. Man habe überhaupt nicht nach versteckten/gelöschten Dateien gesucht. (Somit könnten angeblich nicht gesammelte Gewaltbilder unentdeckt geblieben sein.)

Es gäbe eine Dunkelziffer, da aus Effizienzgründen nicht weitergesucht wurde. Es würden aber vier Datenträger fehlen, auf die man Hinweise gefunden hat. Es müsste also noch mehr da gewesen sein. 62,5 Prozent der gefundenen Dateien betrafen unmündige Minderjährige.

11:10 Uhr: Der Tatzeitraum wurde mit „ab 2008“ eingegrenzt. 2020 und 2021 erfolgten die meisten Aktivitäten. Alte Daten gingen möglicherweise verloren. Texte wurden nicht nur zu Bildern, sondern auch zu Videos verfasst, es wurden Collagen und Sprachnachrichten erstellt. Es wurden auch Dateien auf externe Festplatten kopiert. Der Forensiker meint, das wären nur Kopien und Backups. Das Wort Weitergabe fällt nicht. Scheinbar wird dieses Thema bisher von allen penibel vermieden. Als Bezugsquellen gelten Darknet und Pädochat.

11:15 Uhr: Es wurden auch Referenzen auf Bittorent gefunden. Nun wird die Weitergabe angesprochen. Durch Filesharing wäre dies auch geschehen. Es wird aber relativiert als nicht aktive Tathandlung. (Anmk: Wenn Bittorrent verwendet wurde, geschah definitiv eine Weitergabe.)

Es gibt Hinweise dafür, dass möglicherweise durchaus Bilddokumente gekauft wurden.

11:20 Uhr: Eine Art Kurzgeschichte wird verlesen, in der Missbrauch und Folter Minderjähriger detailliert beschrieben wird. Der Text soll vom Angeklagten stammen, er habe auch entsprechende Sprachnotizen verfasst. (Es wäre ggf. erhellend gewesen, diese in seiner Stimme zu hören. Anm.)

11:22 Uhr: Nun wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, aufgrund der Diskussion der Befunde des Angeklagten. Der Gerichtssaal ist nun für unbestimmte Zeit bis auf die direkten Beteiligten geräumt.

Prozess geht öffentlich weiter

12:05 Uhr: Die Öffentlichkeit wurde im Teichtmeister-Prozess wieder in den Gerichtssaal gebeten. Die detaillierte Diagnose des Beklagten wurde zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Ich berichte in Folge in diesem Thread wieder live. Aktuell Warten auf Richter und Schöffen.

Der Gutachter spricht. Es geht um die Gefährlichkeit des Beklagten. Reicht es aus, dem Beklagten richterliche Weisungen mit auf den Weg zu geben? Seit dem ersten, geplatzten Prozess haben sich viele neue Aspekte und eine größere Dimension eröffnet.

Eine sexuelle Störung könne man nicht wegtherapieren. Die Wechselwirkung mit Drogenkonsum wäre problematisch und gefährlich. Er meint, nur 4% der Konsumenten von Bildern würde später zur Tat schreiten. Gewaltfantasien und Sucht sind Risikofaktoren. Rückfallgefahr würde drohen. Die Gesamtstörung des Beklagten wäre schwerwiegend und nachhaltig. Viele belastende soziale Faktoren stellen Risikofaktoren dar. Eine Unterbringung wäre sinnvoll. Er sieht aber auch Fortschritte durch die Therapie. Der Gutachter sieht Möglichkeit zu Unterbringung auf Bewährung. Gutachter schlägt vier Weisungen vor, mit denen Bewährung möglich sei. Darunter psychiatrische Überwachung, medizinische Überwachung (Drogentests) und Bewährungshilfe. Teichtmeister soll eine Chance auf Resozialisierung erhalten.

Staatsanwältin auffällig milde in der Wortwahl

12:20 Uhr: Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Leider immer noch keine Fragen zu Vollständigkeit der Dateien, keine weiteren Fragen zu Ankauf, Weitergabe oder Verkauf.

Die Frau Staatsanwältin ist am Wort. Die Wortwahl und Intonation ist streichelweich. In zig Covid-Prozessen fanden sich schärfere Staatsanwälte zu lachhaften Vorwürfen. Die Mildheit in der Wortwahl ist hier erstaunlich.

Das Geständnis sei nicht strafmildernd zu werten, da die Kooperation erst am Ende der Ermittlungen erfolgte. Es wäre nicht nur der Besitz, sondern auch die Herstellung von Kinderpornos zu berücksichtigen. Die Gewaltfantasien könnten „nicht nur Fantasien bleiben“. Pädophilie wäre nicht heilbar. Die StA weist Schritt für Schritt auf die jeweilige Steigerung der strafbaren Handlungen hin. Sichten und sammeln, dann Gewaltfantasien, dann Herstellung.

Hinweise auf aktive Handlungsplanung

12:30 Uhr: Beim Beklagten wurde auch eine Einkaufsliste gefunden, die darauf hinweist, dass er seine Handlungen in die Tat umsetzen wollte. Daraus ist eine Planung ersichtlich. Es gibt auch 1.400 Sex-Chats mit einer Person, in der homosexuelle sadomasochistische Inhalte ausgetauscht wurden. Die Chats lassen darauf schließen, dass auch konkrete Handlungen gesetzt wurden. Die männliche Person, mit der gechattet wurde, ist volljährig. Damit wäre ein weiterer Schritt vollzogen worden.

Die Staatsanwältin fordert eine empfindliche Haftstrafe und die Unterbringung in einer Anstalt, um konkrete Missbrauchshandlungen an Kindern zu verhindern. Auch generalpräventiv sei hohe Haft zu verhängen. Als Konsument habe er zu Kindesmissbrauch beigetragen.

Verteidigung fordert „Einstiegsstrafe“

12:40 Uhr: Nun spricht die Verteidigung. Es gäbe nichts zu beschönigen. Der StA wird weitgehend zugestimmt. Es geht um die Bemessung der Strafhöhe. Es wäre eine „Einstiegsstrafe“ zu verhängen. Es gäbe viele Milderungsgründe. Es erfolgt eine Erörterung von Reue und Geständnis. (Anmk: Erfolgte erst nach Anzeige und Hausdurchsuchung.) Die Therapie seit zwei Jahren wäre als schuldmildernd zu werten. Auf die beschwichtigenden Worte des Gutachters, der Bewährung vorschlug, wird besonders verwiesen. Der Gutachter Prof. Hofmann hatte eine bedingte Strafe unter Einhaltung von vier Weisungen vorgeschlagen. Würde der Beklagte nicht kooperieren, wäre ja jederzeit Widerruf und Haft möglich. Ende des Plädoyers.

12:45 Uhr: Der angeklagte Teichtmeister spricht. Die Rede wirkt gekünstelt und einstudiert, wie es von einem Schauspieler zu erwarten ist. Er sagt, er bereue und wolle sich entschuldigen. Er wäre sich inzwischen bewusst, dass hinter jedem Bild schwerer Missbrauch steht.

Das Urteil wird um 13.15 verlautbart.

Teichtmeister bleibt auf freiem Fuß

13:30 Uhr: Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedingt, 3 Jahre Probezeit und Kostenersatz. Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, zur Bewährung auf 5 Jahre. Teichtmeister wird das Gerichtsgebäude also frei verlassen.

Die Bedingungen und Weisungen für die zur Bewährung ausgesetzten Strafen und Maßnahmen werden verlesen. Geständnis, Herausgabe der Daten und bisherige Unbescholtenheit wären starke Milderungsgründe. Auch das öffentliche Aufsehen wäre anzurechnen. (Info nebenbei, das Gerichtsgebäude wurde weiträumig abgeriegelt, überall Absperrgitter und Unmengen von Polizisten.)

Der Richter führt die Demonstranten als Milderungsgrund an, speziell jene, die mit Galgen aufmarschiert sind. Ebenso mildernd wäre seine Erkrankung. Gründe dafür wären nichtöffentlich erörtert worden. (möglicherweise Missbrauch in der eigenen Kindheit, Vermutung, Anm.)

Bisherige Therapienachweise hätten hohe Qualität, es gäbe gute Erfolge. Es gäbe also ein Überwiegen der Milderungsgründe. Als Ersttäter habe er sich nach der Tat vorbildlich verhalten, weshalb eine bedingte Strafe ausreichen würde. Dass die Unterbringung bedingt nachgesehen wurde, liegt hauptsächlich am Fachgutachten von Prof. Hofmann. Sollten Therapieauflagen missachtet werden, würde ohne Toleranz die Einweisung verfügt. „Wir folgen nicht dem Ruf der Straße.“

Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab, Teichtmeister nimmt das Urteil an.

Verfolgen Sie den Liveticker alternativ auf Florian Machls X-Account: https://twitter.com/FMachl

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: