150 Kenianer: Nach Klage von Pro Asyl schon wieder Migranten eingeflogen

Symbolbild: wirestock / freepik

Unfassbar: Am 17. Dezember sind erneut 150 Migranten nach Deutschland eingeflogen worden, dieses Mal nicht aus Afghanistan, sondern aus Kenia – im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms. Ermöglicht wurde die Einreise allerdings erst durch eine Klage von Pro Asyl. Dieser Vorgang ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eine aus dem Ruder geratene Migrationspolitik gegen den erklärten Willen großer Teile der Bevölkerung fortgesetzt wird

Es geht immer weiter – erst im November waren 192 Afghanen eingeflogen worden. Am Mittwoch sind rund 150 angeblich besonders schutzbedürftige Personen aus Kenia am Flughafen Leipzig angekommen. Sie kamen mit zwei Flugzeugen – einem Charterflug mit etwa 141 Personen und einem Linienflug mit etwa 10 Personen. Viele stammen aus Konfliktregionen wie dem Südsudan, dem Kongo, Somalia und anderen afrikanischen Staaten. Unter ihnen sollen mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern sein.

Diese Menschen wurden über das Resettlement-Programm des UN‑Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgewählt. Das funktioniert so: Das UNHCR schlägt angeblich besonders schutzbedürftige Personen vor, die der Erzählung nach nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder im Erstaufnahmeland bleiben können. Deutsche Behördenvertreter führen dann vor Ort Befragungen und Sicherheitsüberprüfungen durch.

Deutschland nimmt sie schließlich auf und erteilt ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Bei guter Integration ist später eine unbefristete Niederlassung möglich. Die Aufnahme erfolgt nicht einmalig, sondern in unregelmäßigen Abständen.

Ursprünglich war die Aufnahme bereits für Mai 2025 geplant, doch dieser Flug wurde kurzfristig abgesagt, da die alte Bundesregierung mit Verweis auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD einen vorübergehenden Aufnahmestopp verhängt hatte. Das zu dem Zeitpunkt noch von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium teilte damals mit, vorläufig würden keine Zusagen für neue Aufnahmen über das Resettlement-Programm mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) gemacht.

Daraufhin hatten einige der Betroffenen erfolgreich gegen die Absage geklagt – mit Unterstützung von Pro Asyl. Ende Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Fall einer Frau aus dem Südsudan, die an einer neurologischen Erkrankung leidet und zusammen mit fünf Angehörigen für eine Resettlement-Aufnahme ausgewählt worden war, dass ihr die Einreise zu gewähren sei. Infolge dieses Urteils wurde entschieden, allen Menschen, die für den Flug am 8. Mai vorgesehen waren, die Einreise zu ermöglichen.

Für Pro Asyl, Teil der linksgrünen Asyl-Lobby, ist das offenbar ein Grund zum Feiern. Für den deutschen Steuerzahler, der die Neuankömmlinge alimentieren muss und ohnehin ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans, sicher nicht.

Die Einreise dieser 150 Menschen wird von Politik und Teilen der Medien als humanitäre Erfolgsmeldung präsentiert. Doch dieser Vorgang steht exemplarisch für eine Migrationspolitik, die seit Jahren an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit operiert und dennoch unbeirrt fortgesetzt wird.

“Mit Vehemenz werden unsere Werte, unsere Kultur und unser Sozialsystem ausverkauft“, schreibt Alice Weidel dazu auf X – und trifft damit den Nagel auf den Kopf.

Besonders kritisch ist, dass die Einreise infolge einer gerichtlichen Entscheidung erfolgte. Migration wird offenbar nicht mehr gesteuert, sondern notfalls sogar von Gerichten erzwungen. Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Wer erfolgreich klagt, darf einreisen – unabhängig davon, ob Kommunen überlastet sind, Wohnraum fehlt oder Integrationsstrukturen längst kollabieren. Die Politik zieht sich aus der Verantwortung zurück, Gerichte übernehmen faktisch die Rolle migrationspolitischer Entscheider. Das ist kein funktionierender Rechtsstaat, sondern ein Zeichen politischer Kapitulation.

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