Am Samstag, 29. Juni, war ein 19-Jähriger in Dortmund (NRW) über eine rote Ampel gerast und hatte dabei ein Geschwisterpaar angefahren. Der 11-jährige Junge erlag später seinen schweren Kopfverletzungen, seine 15-jährige Schwester erlitt schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen. Der mutmaßliche Totraser konnte sich inzwischen in die Türkei absetzen, das Gericht hatte mehrere Anträge auf Haftbefehl gegen den Deutsch-Türken abgelehnt.
Polizeiangaben zufolge ereignete sich der Unfall am Samstagabend gegen 21 Uhr. Als die Geschwister – 11 und 15 Jahre alt – auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle Zeche Minister Stein über eine grüne Fußgängerampel gingen, um die Evinger Straße zu überqueren, wurden sie von einem heranrasenden 3er-BMW erfasst und schwer verletzt. Der Junge wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, seine Schwester, die schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt wurde, kam in eine Kinderklinik. Am Dienstag erlag der 11-Jährige seinen Verletzungen.
„Der schwerstverletzte 11-jährige Junge, der am vergangenen Samstag gegen 21:00 h auf der Evinger Straße von dem Auto eines 19-jährigen Dortmunders erfasst wurde, ist am 02.07.2024 im Krankenhaus gestorben. Die ersten Ermittlungen haben ergeben, dass der 19-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll und das Rotlicht einer Ampel missachtet haben könnte“, erklärte die Polizei in einer Pressemitteilung.
Bereits am Abend des Unfalls waren Spuren gesichert worden. Ein Sachverständiger hatte am Dienstag (2. Juli) weitere Untersuchungen vor Ort durchgeführt. Wegen Verdunklungsgefahr beantragte die Staatsanwaltschaft an diesem Tag zudem einen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Er soll die anderen Mitfahrer aufgefordert haben, nicht gegen ihn auszusagen – es war zunächst nicht geklärt, wer den Unfallwagen gefahren hat, da drei Personen in dem Auto gesessen haben. Das Amtsgericht Dortmund lehnte diesen Antrag jedoch ab. Erst am Freitag stellte das Landgericht einen Haftbefehl aus, nachdem der Antrag um den Haftgrund Fluchtgefahr ergänzt worden war, denn laut Zeugenaussagen beabsichtigte der Mann, sich in die Türkei abzusetzen. Doch genau das hatte er bereits getan, als der Haftbefehl endlich ausgestellt wurde.
Es mutet unfassbar an, dass das Amtsgericht den Haftbefehl abgelehnt hat. Wenn Menschen, deren Verbrechen tatsächlich zu Todesopfern führen, frei gehen, während Regierungskritiker zur obersten Gefahr erhoben werden, ist aus dem Rechtsstaat offensichtlich ein Linksstaat geworden.