Unseriöser Rechtsradikalismus-Vorwurf gegen Corona-Demonstranten: ORF verliert Verfahren
Nach einer Verurteilung durch die KommAustria zog der ORF vors Bundesverwaltungsgericht. Auch dort verlor der öffentlich-rechtliche Gigant mit Spruch vom 27. Juni. Denn der ORF-Redakteur hatte, davon zeigte sich das Gericht überzeugt, nicht ausreichend im Sinne des ORF-Gesetzes recherchiert, welches zu Objektivität und Ausgewogenheit verpflichtet. Er hatte kaum bis keine Bemühungen gesetzt, um mit den von ihm solchermaßen Beschuldigten in Kontakt zu treten.
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