Gesetzentwurf soll Wahlrechtsentzug ermöglichen: Mit einem Gummiparagrafen gegen Kritiker
Mithilfe eines Gummiparagrafen unliebsame Politiker loswerden? Ein Gesetzentwurf scheint genau darauf abzuzielen: Wer wegen einer Straftat nach § 130 StGB – dem umstrittenen Volksverhetzungsparagrafen – verurteilt wird, soll sein passives Wahlrecht verlieren können. Praktisch: So könnte sich das herrschende System unliebsame Regierungskritiker und Oppositionelle vom Hals halten.
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