Bürger unter Generalverdacht: Massenüberwachung durch Speicherung von IP-Adressen

Während auf EU-Ebene die Chat-Kontrolle die anlasslose Massenüberwachung der Bürger erlauben soll, fokussiert sich die deutsche Bundesregierung auf IPs: Internetprotokoll-Adressen sollen verdachtsunabhängig drei Monate lang gespeichert werden. Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt – doch sicherer wird Deutschland dadurch nicht. Der Gesetzesentwurf stößt entsprechend auf scharfe Kritik. Die Bundesrechtsanwaltskammer prangert einen Angriff auf Grundrechte und die Gefährdung von Berufsgeheimnissen von Journalisten und Anwälten an.