Verfassungsrichter und “Demokratie”: AfD als zweitstärkste Fraktion ohne Vorschlagsrecht
Dank der beiden umstrittenen SPD-Kandidatinnen ist das deutsche Bundesverfassungsgericht in aller Munde. Hier wird eine weitere Schwäche der angeblich so wehrhaften deutschen Demokratie offensichtlich: Die Richter werden vom Bundestag berufen und nach Vorschlag durch den Wahlausschuss durchs Plenum gewählt. Dank der Brandmauer kann die zweitstärkste politische Kraft in Deutschland keine Kandidaten ins Rennen schicken. Stattdessen setzt die abgewählte SPD den Bürgern ihre fragwürdigen Wunschrichterinnen vor. Wo ist das demokratisch?
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