Unfassbares Urteil aus Bayern beweist: Trans-Wahn dient Pädophilen und Kinderschändern

Ein 52-jähriger Mann stand in Hersbruck (Bayern) wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Aussagekräftig: Der Mann soll die fraglichen Dateien auf mehreren Geräten „stets griffbereit“ gehabt haben. Obwohl das Strafgesetzbuch für den Besitz von Kinderpornografie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davon: Er gab nämlich an, sich als Transfrau zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm einen Strafbonus ein.