Datenschutzerklärung für die Report24-Umfragen
Stand: 6. Oktober 2026
Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich für die Datenverarbeitung des Umfragetools ist Florian Machl, Einzelunternehmer, Report24.news. Postanschrift: Fabrikstraße 16, 4020 Linz, Österreich. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an [email protected].
Zweck und freiwillige Teilnahme
Das Umfragetool ermöglicht Lesern, ohne Benutzerkonto eine Antwort auszuwählen und an einer redaktionellen Leserumfrage teilzunehmen. Wir verarbeiten die dafür erforderlichen Daten zur Stimmenzählung, Ergebnisanzeige, Vermeidung mehrfacher Stimmen aus demselben Browser und Abwehr automatisierter oder missbräuchlicher Anfragen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Abstimmung oder zur Bereitstellung der Teilnahmedaten. Ohne Teilnahme-Einwilligung wird keine Stimme gespeichert. Das zusätzliche Merken Ihrer eigenen Antwort ist separat wählbar und keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Die Ergebnisse geben die abgegebenen Stimmen wieder. Sie sind keine repräsentative Befragung. Ein Teilnahme-Cookie erkennt einen Browser wieder, nicht zuverlässig eine bestimmte Person. Gelöschte Cookies, andere Browser oder andere Geräte begrenzen diesen Schutz.
Wie die Stimmen gezählt werden
Bei einer Abstimmung erhält unser Server die Umfrage-ID, die ausgewählte Antwort-ID, die Teilnahme-Kennung aus dem Cookie sowie die zur Sicherheitsprüfung erforderlichen Angaben. Der Server prüft, ob die Umfrage offen ist, die Antwort zur Umfrage gehört, die Anfrage gültig ist und mit dieser Kennung bereits teilgenommen wurde.
Eine angenommene Stimme erhöht den Gesamtzähler der gewählten Antwort. Gleichzeitig werden für diese Umfrage eine mittels eines geheimen Schlüssels abgeleitete Teilnahme-Kennung und ein Ablaufzeitpunkt gespeichert. Beide Vorgänge erfolgen in einer gemeinsamen Datenbanktransaktion. Die Kennung wird spätestens 180 Tage nach der Abstimmung für die Wiedererkennung unwirksam.
Der Teilnahme-Datensatz enthält keine Antwort-ID, keinen Namen und keine E-Mail-Adresse. Die Antwortzähler enthalten keine Teilnehmerkennung. Es wird keine dauerhafte Zuordnung zwischen der Teilnahme-Kennung und der gewählten Antwort gespeichert. Öffentlich angezeigt werden zusammengefasste Stimmenzahlen und Prozentwerte.
Die Verarbeitung ist deshalb nicht insgesamt als anonym zu verstehen: Beim technischen Zugriff werden unter anderem IP-Adressen und Browserkennungen verarbeitet. Auch die Wiedererkennungs-Kennung ist eine pseudonyme Kennung. Die Trennung der gespeicherten Zähler und Teilnahme-Kennungen dient der Datenminimierung.
Teilnahme-Einwilligung und Rechtsgrundlagen
Vor der ersten Abstimmung bitten wir um Ihre ausdrückliche Einwilligung für alle redaktionellen Report24-Leserumfragen mit der hier beschriebenen Verarbeitung: Stimmenzählung, Ergebnisanzeige und Turnstile-Sicherheitsprüfung. Die hiervon getrennte, befristete Sicherung gegen erneute Stimmen nach einem Widerruf wird unten erläutert. Die Fragen können politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gesundheitsangaben oder andere sensible Angaben betreffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und, soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Zustimmung gilt nur für die beschriebenen Zwecke und Datenarten. Bei wesentlichen Änderungen wird erneut gefragt.
Für die Speicherung und das Auslesen der Zustimmungs- und Teilnahme-Cookies sowie die optionale lokale Speicherung gilt § 165 Abs. 3 TKG 2021. Die Zustimmung wird aktiv abgefragt. Die optionale Speicherung der eigenen Antwort ist über die Einstellung „Eigene Antwort merken“ separat wählbar. Sie ist zunächst auf „Nein“ gestellt; „Ja“ bezieht sich ausdrücklich auch auf sensible Antworten. Die gewählte Einstellung wird bei der nächsten Abstimmung gespeichert.
Die allgemeine technische Bereitstellung, Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsprotokollierung beruhen, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen sind die sichere und stabile Bereitstellung, die Abwehr von Angriffen und die Verhinderung einer Manipulation der Ergebnisse.
Gemeinsame Zustimmung für 180 Tage
Nach Ihrer aktiven Zustimmung und dem Klick auf „Abstimmen“ wird das Cookie r24_polls_consent angefordert. Es enthält den Zustimmungszeitpunkt, einen Ablaufzeitpunkt, die Einstellung zum optionalen Merken eigener Antworten und eine kryptografische Signatur. Es enthält keine Antwort, keine zufällige Teilnehmer-ID und keine Umfrage-ID. Die Signatur ist an die Version der beschriebenen Verarbeitung gebunden und schützt den Inhalt vor Veränderung.
Die Zustimmung wird für alle Report24-Umfragen auf diesem Browser wiederverwendet. Sie endet 180 Tage nach Erteilung und wird durch weitere Besuche oder Abstimmungen nicht automatisch verlängert. Nach Ablauf oder Widerruf ist eine erneute aktive Zustimmung erforderlich. Bereits vorhandene Teilnahme-Kennungen werden allein durch den Ablauf der Zustimmung nicht gelöscht.
Das Zustimmungs-Cookie ist auf die Umfrageumgebung begrenzt, wird nur über HTTPS übertragen und ist für gewöhnliches JavaScript nicht lesbar. Für externe Einbettungen verwendet es SameSite=None. Die Zustimmung wird nicht zwischen verschiedenen Geräten oder Browsern übertragen. Browsersperren und nach einbettender Website getrennte Speicherung können eine erneute Abfrage erforderlich machen.
Teilnahme-Cookie
Beim bloßen Laden des Widgets setzt das Umfragetool kein neues Teilnahme-Cookie. Erst nach Ihrer Teilnahme-Einwilligung und dem Klick auf „Abstimmen“ wird für die jeweilige Umfrage ein Cookie mit dem Namen r24_poll_<Umfrage-ID> angefordert.
Das Cookie enthält eine zufällige Kennung, keine Antwort. Es ist für die Umfrageumgebung begrenzt, wird nur über HTTPS übertragen und ist für gewöhnliches JavaScript nicht lesbar. Zur Unterstützung externer Einbettungen verwendet es die Einstellung SameSite=None.
Vor dem erfolgreichen Abschluss der Abstimmung läuft das angeforderte Cookie nach 30 Minuten ab. Nach einer erfolgreichen Abstimmung beträgt seine Laufzeit 180 Tage. Besuche, abgewiesene erneute Abstimmungen und der Widerruf verlängern diese Laufzeit nicht.
Eigene Antwort optional im Browser merken
Wenn Sie bei „Eigene Antwort merken“ die Einstellung „Ja – auch bei sensiblen Antworten“ wählen, speichert das Widget nach erfolgreicher Abstimmung die Antwort-ID, einen Prüfwert zur passenden Teilnahme-Kennung und ein Ablaufdatum im lokalen Browserspeicher unter r24-poll-choice:<Umfrage-ID>. Die Einstellung wird im Zustimmungs-Cookie für weitere Umfragen vorgemerkt und bleibt vor jeder weiteren Abstimmung abwählbar. Eine Umstellung auf „Nein“ betrifft künftige Abstimmungen; bereits gespeicherte Antworten werden damit nicht automatisch gelöscht. Dieser Eintrag wird vom Widget nicht an den Server übertragen. Andere technische Komponenten mit Zugriff auf denselben Browserspeicher können auf dort gespeicherte Informationen zugreifen; es handelt sich nicht um eine verschlüsselte Speicherung.
Die gespeicherte Antwort kann je nach Frage sensible Angaben erkennen lassen. Diese Funktion beruht auf Ihrer gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und gegebenenfalls Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO sowie § 165 Abs. 3 TKG 2021.
Der Eintrag ist für 180 Tage gültig. Anders als Cookies hat lokaler Browserspeicher keine eigene automatische Ablaufsteuerung: Ein abgelaufener Eintrag wird beim nächsten entsprechenden Zugriff durch das Widget entfernt oder kann zuvor über die Browsereinstellungen gelöscht werden.
Ohne diese Auswahl wird Ihre Antwort nicht für „Meine Auswahl anzeigen“ gespeichert. Ihre Stimme wird trotzdem gezählt.
Zugriffslimits und technische Protokolle
Bei Abstimmungsversuchen werden kurzfristige Anfragezähler verwendet. Dafür bildet die Anwendung mit einem geheimen Schlüssel Prüfwerte aus der technischen Zugriffssituation, insbesondere der IP-Adresse oder der Teilnahme-Kennung, und einem Zeitfenster. Die Zugriffslimit-Tabelle speichert den Prüfwert, die Anzahl der Anfragen und einen Ablaufzeitpunkt, nicht die IP-Adresse im Klartext und nicht die gewählte Antwort.
Die Zeitfenster betragen je nach Limit eine Minute oder eine Stunde. Nach Ablauf sind die Einträge für die laufende Limitprüfung nicht mehr maßgeblich. Die physische Bereinigung erfolgt in begrenzten Durchläufen bei späteren Abstimmungsanfragen; bei ausbleibenden Anfragen können abgelaufene Einträge vorübergehend verbleiben.
Webserver, Hosting- und Sicherheitsinfrastruktur können unabhängig davon technische Zugriffs- und Fehlerprotokolle führen. Diese können insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, HTTP-Status und Browserinformationen enthalten. Die Anwendung protokolliert die ausgewählte Antwort nicht gezielt in einem eigenen Abstimmungsprotokoll.
Die Aufbewahrung der Webserverprotokolle wird durch die größenbasierte Serverrotation begrenzt. Die konfigurierte Rotationsschwelle beträgt 10.240 KB; es werden höchstens zehn rotierte Dateien vorgehalten. Die daraus folgende zeitliche Aufbewahrung hängt vom Verkehrsaufkommen ab. Bei erforderlicher Aufklärung konkreter Sicherheitsvorfälle kann eine gesonderte, zweckgebundene Aufbewahrung notwendig sein.
Cloudflare und Turnstile
Report24 verwendet Cloudflare für die Auslieferung und Absicherung des Angebots. Anbieter ist Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Bereits beim Aufruf können technische Anfragedaten durch diese Infrastruktur verarbeitet werden.
Die zusätzliche Turnstile-Prüfung wird im Umfragetool erst nach Ihrer Teilnahme-Einwilligung und dem Klick auf „Abstimmen“ geladen. Dabei verarbeitet Cloudflare insbesondere IP-Adresse, User-Agent, TLS-Fingerabdruck, Site-Key und zugehörigen Ursprung zur Bot-Erkennung. Unser Server übermittelt an die Turnstile-Prüf-API den Prüftoken, nicht die ausgewählte Antwort oder das Teilnahme-Cookie. Die an Report24 gerichtete Abstimmungsanfrage kann jedoch über die vorgeschaltete Cloudflare-Infrastruktur laufen.
Nach Cloudflares Angaben erfolgt die Absicherung des jeweiligen Angebots als Auftragsverarbeitung. Für die Verbesserung seiner Bot-Erkennung verarbeitet Cloudflare Signale auch in eigener Verantwortlichkeit. Die Turnstile-Konfiguration des Umfragetools verwendet kein Pre-clearance-Cookie.
Eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in den USA, ist möglich. Cloudflare nennt für entsprechende Übermittlungen seine Zertifizierung unter dem EU–US Data Privacy Framework und, soweit erforderlich, Standardvertragsklauseln einschließlich ergänzender Schutzmaßnahmen. Informationen über diese Garantien, deren Bezug und Cloudflares Speicher- und Löschkriterien finden Sie in den folgenden Anbieterinformationen; Auskünfte zu den eingesetzten Garantien können Sie auch bei uns anfordern.
Das Umfragetool lädt selbst keine Werbe- oder Reichweitenanalyse-Scripts.
Empfänger und Verwaltung
Zugriff auf erforderliche Betriebsdaten können befugte Administratoren, Autoren und technische Betreuer sowie die für Hosting und Sicherheit eingesetzten Dienstleister erhalten. Die Verwaltung nutzt die bestehende WordPress-Anmeldung und Rollenprüfung. Dafür werden Benutzer-ID, Rolle und gegebenenfalls Anzeigename verarbeitet; Ersteller- und Bearbeiterkennungen werden bei den Umfragen gespeichert. Teilnehmer benötigen kein WordPress-Konto. Teilnahme-Kennungen werden nicht mit WordPress-Benutzerkonten verknüpft.
Die Öffentlichkeit erhält die Umfrageinhalte und zusammengefassten Ergebnisse, nicht die gespeicherten Teilnahme-Kennungen.
Speicherdauer in der Umfragedatenbank
Fragen, Antworten und zusammengefasste Zähler bleiben für die Veröffentlichung und Dokumentation gespeichert. Neue Teilnahme-Kennungen erhalten einen Ablaufzeitpunkt 180 Tage nach der Abstimmung. Danach werden sie bei der Wiedererkennung nicht mehr berücksichtigt. Abgelaufene Einträge werden in begrenzten Durchläufen bei späteren Abstimmungsanfragen entfernt; bei ausbleibenden Anfragen können sie bis zum nächsten Bereinigungsdurchlauf verbleiben.
Die vor Einführung dieser Ablaufsteuerung vorhandenen Einträge enthalten keinen Abstimmungszeitpunkt. Sie erhalten einmalig eine Ablaufgrenze 180 Tage nach der Umstellung. Bereits gesetzte Cookies werden dadurch nicht verlängert.
Auch „Entwurf“ und „Beendet“ lösen keine Löschung aus. Beim endgültigen Löschen einer Umfrage werden ihre Antwortzähler und Teilnahme-Datensätze mitgelöscht.
Widerruf und lokale Löschung
Mit „Gespeicherte Auswahl löschen“ widerrufen Sie das optionale Merken der Antwort dieser Umfrage. Der lokale Eintrag wird entfernt; die bereits gezählte Stimme und der Schutz vor einer erneuten Stimme bleiben bestehen.
Mit „Zustimmung für alle Umfragen widerrufen“ wird das gemeinsame Zustimmungs-Cookie entfernt. Das Widget löscht außerdem die Antworten aller Report24-Umfragen im aktuell zugänglichen lokalen Browserspeicher. Andere Geräte, Browser und getrennte Speicherbereiche werden dabei nicht erreicht. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Die über mitgesendete Teilnahme-Cookies erreichbaren individuellen Teilnahme-Kennungen werden beim Widerruf aus der Datenbank entfernt. Für bereits gezählte Stimmen ersetzt der Server das jeweilige Cookie durch einen signierten Sperrvermerk. Dieser enthält einen auf eine UTC-Tagesgrenze abgerundeten Ablaufzeitpunkt und einen Prüfwert, keine zufällige individuelle Teilnehmerkennung und keine Antwort. Für dieselbe Umfrage und Ablaufgrenze ist der Vermerk in allen Browsern identisch. Er verhindert, dass ein Widerruf und eine erneute Zustimmung eine weitere Stimme freischalten. Es wird dafür kein neuer individueller Teilnahme-Datensatz angelegt. Die ursprüngliche Sperrfrist wird nicht verlängert; durch die Abrundung kann sie bis zu einem Tag früher enden.
Dieser Vermerk wird ausschließlich für die befristete Sicherung der bereits abgegebenen Stimme verwendet, nicht für Werbung, Reichweitenmessung oder ein umfrageübergreifendes Teilnehmerprofil. Wir behandeln ihn als erforderlichen Bestandteil der ausdrücklich angeforderten einmaligen Abstimmung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021. Diese Ausnahme setzt die tatsächliche Erforderlichkeit voraus. Soweit dabei personenbezogene technische Zugriffsdaten verarbeitet werden, dient deren Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dem Schutz der Ergebnisintegrität. Die bisher auf Einwilligung gespeicherte individuelle Teilnahme-Kennung wird dabei gelöscht und nicht nachträglich auf eine andere Rechtsgrundlage umgestellt.
Eine bereits gezählte Stimme kann nicht individuell aus dem Ergebnis abgezogen werden, weil keine Zuordnung zwischen Teilnahme-Kennung und Antwortzähler gespeichert wird. Sie verbleibt im zusammengefassten Ergebnis.
Wenn der lokale Speicher nicht zugänglich ist, löschen Sie gespeicherte Antworten über die Browsereinstellungen. Das manuelle Entfernen sämtlicher Website-Daten beseitigt auch die browserseitige Abstimmungssperre. Der Schutz kann deshalb keine Person über verschiedene Browser oder Geräte hinweg zuverlässig auf genau eine Stimme beschränken. Datenschutzanfragen und Widersprüche gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen richten Sie an den oben genannten Kontakt.
Einbettung auf anderen Websites
Das Widget kann auch auf anderen Websites erscheinen. Dort gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Seitenbetreibers. Der Browser kann Cookies oder lokalen Speicher in solchen Einbettungen blockieren oder nach der einbettenden Website getrennt verwalten.
Falls das Teilnahme-Cookie nicht verfügbar ist, wird keine Stimme ohne Wiedererkennung gespeichert. Das Widget bietet stattdessen einen direkten Aufruf auf Report24 an. Die lokal gespeicherte Auswahl kann zwischen verschiedenen Einbettungen und einem direkten Aufruf unterschiedlich verfügbar sein.
Ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeit
Nach Maßgabe der DSGVO haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und gegebenenfalls Datenübertragbarkeit. Gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation Widerspruch einlegen. Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Die Bearbeitung individueller Anfragen setzt voraus, dass die betreffenden Daten Ihnen zugeordnet werden können. Wir erheben nicht allein zur nachträglichen Identifizierung eines anonym teilnehmenden Lesers zusätzliche Identitätsdaten. Teilen Sie uns bei einer Anfrage bitte insbesondere mit, auf welche Umfrage und Verarbeitung sie sich bezieht. Übermitteln Sie keine Passwörter oder vollständigen Sicherheits-Cookies per E-Mail.
Anfragen richten Sie an [email protected]. Sie können außerdem Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde erheben: Barichgasse 40–42, 1030 Wien, [email protected], dsb.gv.at.
Die Sicherheitsprüfung kann automatisiert eine Abstimmungsanfrage ablehnen. Das Umfragetool trifft keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO und erstellt keine personenbezogenen Meinungsprofile aus den gespeicherten Antwortzählern.