Spende an AUF1 als „Terrorismusfinanzierung“? Kontokündigung durch Sparkasse unwirksam!

Einem Journalisten und Betreiber eines Online-Mediums wurde 2024 von seiner Sparkasse kurzerhand das Konto gekündigt: Man warf ihm die Weiterleitung von Spendengeldern zur „Terrorismusfinanzierung“ vor. Auslöser waren nicht nur eingehende Spenden für das eigene Medium, sondern insbesondere, dass der Journalist eine Spende an den unabhängigen österreichischen Sender AUF1 überwiesen hatte. Das Landgericht Karlsruhe hat diese Kontokündigung nun jedoch für unwirksam erklärt.