Social-Media-Verbot: Mangelnde Wirkung für Kinderschutz ist auch Behörden bewusst

Dass es beim Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche nicht um den Kinderschutz geht, kann man sogar den Erörterungen der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg entnehmen. Darin heißt es wörtlich: “Ein Verbot führt keineswegs automatisch zu mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, auch wenn in der Debatte bisweilen dieser Eindruck erweckt wird.” Wenn diese Tatsache selbst dieser Behörde bewusst ist, warum drängt die Schwarz-Rot trotzdem auf das Verbot? Die als freiwillig festgeschriebene Digital Wallet der EU wird so zum Pflichtinstrument für die Nutzung sozialer Medien – und am Ende steht die maximale Kontrolle.