Prozess gegen Sprecherin der Klimasekte: Verteidigung beruft sich auf Religionsfreiheit

Der Klimawahn beruht nicht auf Fakten, sondern ist eine Religion – das wurde beim gestrigen Prozess gegen die Sprecherin der „Letzten Generation“ vor dem Landgericht Frankfurt nun auch von der Verteidigung bestätigt. Die argumentierte laut NIUS nämlich, Hinrichs habe nach ihrer „Glaubensüberzeugung“ gehandelt – bei der Strafbemessung müsse somit Artikel 4 des Grundgesetzes (die Religionsfreiheit) beachtet werden.