Nächster Freispruch für Prof. Sönnichsen am Landesverwaltungsgericht Salzburg

Wieder ein Erkenntnis, das sich nicht dem offiziellen Narrativ beugt: Bemerkenswert ist, dass das LVwG Salzburg seine Entscheidung nicht auf eine mangelnde Behördenqualität der Gegenseite stützt, sondern inhaltlich auf die Rechtsfragen eingeht und zum Schluss kommt, dass die Ausstellung von Bescheinigungen einer vorläufigen (auf die Unkenntnis vom Vorliegen einer Allergie gegründeten) Impfuntauglichkeit keine Verletzung des § 55 ÄrzteG 1998 darstellt.