Lästige Regierungskritiker: Berlin schafft Demonstrationsrecht (Art. 8 GG) faktisch ab

Bild: freepik / wayhomestudio

Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 GG) – nicht mehr jedoch in Berlin. Mit Einführung weiterer Zwangsmaßnahmen wird das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ab Montag faktisch vollständig außer Kraft gesetzt, regierungskritische Demonstrationen werden damit bereits vorab untersagt. Für Ungeimpfte sind außerdem Friseurbesuche ab Montag untersagt. 

Ein Kommentar von Max Bergmann

Angesichts einer „verschärften Corona-Lage“ verkündete der Berliner Senat am Mittwoch neuerliche Zwangsmaßnahmen für das ostdeutsche Bundesland. Während Ungeimpfte ab Montag einen Lockdown erleben werden, nutzte man seitens des sozialistischen rot-rot-grünen Senats die günstige Gelegenheit, sich einer der letzten verbliebenen demokratischen Grundsätze zu entledigen: Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes findet innerhalb der politischen Grenzen Berlins ab Montag keine Anwendung mehr. 

Lästige Demos lässt der Innensenator mit Schlägertrupps niederknüppeln

Das Demonstrationsrecht ist deshalb einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, weil jeder Bürger im Land durch Teilnahme an einer Demonstration seinen Unmut ausdrucken und sich öffentlichkeitswirksam äußern kann – oder konnte. In der jüngsten Vergangenheit wurde deutlich, es gibt heutzutage „gute“ und „böse“ Demonstrationen. So wurden insbesondere in Berlin auf regierungskritischen Demonstrationen der Querdenken Gruppierungen Zwangsmaßnahmen und sogenannte Corona-Verordnungen teils mit roher Gewalt durch Ex-SED Andreas Geisels Polizei-Schlägertrupps niedergeknüppelt, während auf Veranstaltungen des linken Spektrums „Gnade vor Recht“ erging. Verstöße gegen den Zwang, auf Versammlungen eine Maske zu tragen, werden nur im Rahmen regierungskritischer Demonstrationen teils mit totalitären Mitteln geahndet. Andreas Geisel (SPD), Innensenator des Landes, sammelte für seinen autoritären Regierungsstil jahrelange Erfahrung. Bereits im Alter von 17 wurde er staatstreues Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in der DDR. 

Ab Montag: Teilnahme an Demonstrationen nur noch mit 3G-Nachweis

Der Berliner Senat fand nun aber eine sehr effektive Möglichkeit, regierungskritische Demonstrationen im Keim zu ersticken und das Demonstrationsrecht faktisch abzuschaffen. Demonstrationen haben es grundsätzlich an sich, dass dabei auch gegen geltende Regeln und Verordnungen verstoßen wird. Wer gegen etwas demonstriert, wird sich an das, wogegen demonstriert wird, sehr wahrscheinlich nicht halten. Wenn also gegen den monatelangen Maskenzwang demonstriert wird, ist eine hohe Maskentragequote unter Teilnehmern der Versammlung eher unwahrscheinlich. Das ist gut, richtig und wichtig – eine freiheitliche Gesellschaft muss derartige Regelverstöße im Rahmen des Demonstrationsrechts aushalten. Ab Montag ist die Teilnahme an Demonstrationen in Berlin nur noch mit Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich – der mitgeführt selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Das bedingungslose Demonstrieren gegen willkürliche Regierungsmaßnahmen soll damit offenbar ein für alle Mal unterbunden werden. Eigentlich müsste genau gegen diese Verordnung umgehend demonstriert werden, doch die Mainstream-Medien bleiben stumm. 

Lockdown für Ungeimpfte ab Montag: Kein Friseur mehr ohne Impfung

Neben der Abschaffung des Demonstrationsrechts beschloss der Berliner Senat auch zahlreiche neue und weitreichende Zwangsmaßnahmen gegen die ungeimpfte Bevölkerung. Bisher galt die flächendeckende 3G-Regel und wahlweise eine 2G-Option als Zutrittsberechtigung, ab Montag wird die 2G-Regel landesweit Standard. Körperpflege ist Ungeimpften in Berlin ab Montag nicht mehr gestattet, das Nachbarbundesland Brandenburg will analog zu Berlin nachziehen, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mitteilte. So sind Friseurbesuche, die Fußpflege und der Gang zum Nagelstudio für Ungeimpfte nicht mehr erlaubt. Auch Aktivitäten, die der Gesundheit positiv zugutekommen, sind für Ungeimpfte ab Montag ausnahmslos untersagt. Der Besuch eines Thermalbads, eines Fitnessstudios, eines Schwimmbads oder einer Sauna ist verboten. 

Die Liste der Verbote für Ungeimpfte ist lang – und vermutlich nicht vollständig

Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Freizeitparks, das Aquarium, ein Theater, die Oper, ein Essen im Restaurant, ein Feierabendbier in der Kneipe oder im Wirtshaus, ein Cocktail mit Freunden in einer Bar – für Ungeimpfte ab Montag untersagt. Clubs, Tanzveranstaltungen und Discotheken standen in Berlin schon länger nur der geimpften und genesenen Bevölkerung offen. Den lokalen Fußballverein Hertha BSC Berlin oder 1. FC Union Berlin im Stadion anfeuern ist für Ungeimpfte ebenfalls nicht mehr gestattet, weitere Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2000 Teilnehmern sind auch grundsätzlich nur noch den Geimpften und Genesenen vorenthalten. Außerdem sind kommerzielle sexuelle Dienstleistungen an und mit Ungeimpften ab Montag strengstens untersagt. 

Was dürfen ungeimpfte Berliner überhaupt noch?

Berliner dürfen, falls sie sich dem Testzwang unterwerfen, noch an Demonstrationen teilnehmen. Mit tagesaktuellem Negativ-Test darf immerhin auch der Außenbereich des Zoos im Westen und des Tierparks im Osten der Stadt besucht werden. Die Innenbereiche stehen selbstverständlich nur Geimpften und Genesenen zur Verfügung. An die vollständige Einschränkung der Religionsausübung traut man sich seitens des Berliner Senats noch nicht so ganz heran. Ungeimpfte dürfen unter Vorlage eines negativen Zwangstests Gottesdienste besuchen, sofern die Kirchengemeinde nicht von der 2G-Option Gebrauch macht. Nach derzeitigem Stand ist auch die Übernachtung in Hotels bis auf Weiteres für Ungeimpfte mit negativem Test möglich – noch. Arbeiten abseits des Homeoffice ist zwar noch erlaubt, doch eine tägliche Testpflicht für Ungeimpfte ist derzeit in Arbeit und soll in den nächsten Tagen formuliert und beschlossen werden. Ungeimpfte Arbeitnehmer werden demnach zu einem alltäglichen Zwangstest verpflichtet, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen. Auch ist eine umfangreiche Auskunftspflicht geplant, nach der Arbeitnehmer ihren Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen müssen. Ohne Test, keine Arbeit. Ohne Arbeit, kein Lohn. Ohne Lohn, keine Existenz. 

Was geht ohne Impfung und ohne negativen Zwangstest und welche Ausnahmen gibt es?

Die Liste der möglichen Aktivitäten in Berlin, für die man weder einen Genesenennachweis, eine Impfung oder einen negativen Zwangstest benötigt, ist kurz. Ungeimpft Ungetestete dürfen Lebensmittel einkaufen, Drogerien und Apotheken nutzen, zum Arzt gehen, den Nah- und Fernverkehr nutzen. Ein Coffee-to-go sowie Gastronomie-to-go ist ebenfalls noch möglich, setzen dürfen sich Ungeimpfte aber nicht. Ausnahmen von den am Mittwoch beschlossenen Lockdown-Regeln gibt es nur wenige. Kinder und Jugendliche unter 18 sind unabhängig ihres Impfstatus bislang nicht von 2G-Regeln betroffen. Auch sollen Menschen, die mit ärztlichem Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können, von den Maßnahmen verschont bleiben. 

Wo bleibt der Aufschrei gegen die Impfpflicht, die so nicht genannt werden darf?

Die schon faschistoid wirkende Ausgrenzung Ungeimpfter schreitet in Deutschland weiter voran. Die vierte Gewalt, vierte Macht oder auch publikative Gewalt genannten öffentlichen Medien im Land berichten teils gar nicht und sonst nur in einem kurzen Nebensatz über die faktische Abschaffung des bedingungslosen Demonstrationsrechts in Berlin, ohne es deutlich beim Namen zu nennen. Stattdessen wird in zahlreichen Artikeln die Einführung der 2G-Regel gelobt und deren vermeintliche Vorteile angepriesen, ohne auch dies beim Namen zu nennen: Die 2G-Regel ist der Lockdown für Ungeimpfte, die 2G-Regel ist die Impfpflicht. Der Virologe Hendrik Streeck äußerte bereits seine Bedenken zur 2G-Regel – er halte sie für gefährlich, wie er im RTL-Interview sagte

„Nur noch ein kurzer Wellenbrecher-Lockdown, oder zwei… Oder vielleicht auch drei.“

Auf Twitter forderten am Mittwochabend eine nicht unbeachtliche Anzahl an Nutzern übrigens einen neuen bundesweiten Lockdown. Unter den Hashtags #LockdownJETZT und #NotbremseJETZT sammelten sich geimpfte linke Verfassungsfeinde mit ihren kruden und totalitären Ideen. Dort brachten sie ihren Wunsch zum Ausdruck: Wir brauchen einen Lockdown, jetzt sofort. Natürlich wird es „der letzte Lockdown“ sein. Es sind auch nur zwei Wochen. Jetzt bloß nicht leichtsinnig werden. Wir dürfen das Erreichte nicht gefährden. Nur ein kurzer Wellenbrecher-Lockdown, oder vielleicht zwei. Möglicherweise auch drei. Es ist doch nur eine nächtliche Ausgangssperre, muss man denn unbedingt nachts joggen gehen? Jetzt nochmal zusammenreißen, für ein gemeinsames Weihnachtsfest mit unseren Liebsten. Ja, wir kennen das. Das alles haben wir schon einmal gehört. 

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