Keine Mordanklage gegen vier tatbeteiligte Afghanen im Fall Leonie (13)
Drogen, Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen die am Ende der Tortur verstirbt. Für die österreichische Justiz kein Grund für eine Mordanklage gegen das Afghanen-Trio (16,18,22,23). Nur die sexuelle Nötigung der Schülerin aus Tulln wird verhandelt. Sofern man der Medienberichterstattung glauben darf, die von Standard bis Heute weitgehend einheitlich ist, wird auch keine fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung thematisiert.
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