Kapitulation: Innenministerium nimmt Verbot der Einstufung der AfD als rechtsextrem hin

Das Bundesinnenministerium nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem hin: Nachdem das Gericht die Einstufung im Eilverfahren verboten hat, verzichtet das Ministerium auf eine Beschwerde gegen den Beschluss. Schmerzhaft für Bundesregierung, Verfassungsschutz und all die Verbotsforderer in den Systemparteien: Dem Beschluss ist bereits zu entnehmen, dass das Gericht der AfD auch im Hauptsacheverfahren hohe Erfolgsaussichten einräumt.