Kapitulation: Innenministerium nimmt Verbot der Einstufung der AfD als rechtsextrem hin
Das Bundesinnenministerium nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem hin: Nachdem das Gericht die Einstufung im Eilverfahren verboten hat, verzichtet das Ministerium auf eine Beschwerde gegen den Beschluss. Schmerzhaft für Bundesregierung, Verfassungsschutz und all die Verbotsforderer in den Systemparteien: Dem Beschluss ist bereits zu entnehmen, dass das Gericht der AfD auch im Hauptsacheverfahren hohe Erfolgsaussichten einräumt.
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