Impfschaden? Deutsches Gericht urteilt: Von Bürgern können solche Opfer verlangt werden

Für Empörung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. Juli: Eine Frau aus Mainz hatte gegen BioNTech geklagt und Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert, weil sie seit ihrer Corona-Impfung unter Gangunsicherheit und Fallneigung leide. Das Gericht sah nicht nur keinen Zusammenhang der Beschwerden zur Impfung: Es befand auch, dass dem Einzelnen ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden könne.