EuGH-Generalanwältin: Ungarn unterwirft sich LGBTQ-Doktrin nicht genug – Verstoß gegen EU-Werte

Eine gute EU-Nation muss sich voll und ganz zur LGBTQ-Agenda bekennen. Darauf hat man in Ungarn keine Lust, dort wurde sogar in der Verfassung festgehalten, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Eine Änderung in eines von 72 Fantasiegeschlechtern ist nicht möglich. Ja man besteht sogar darauf, dass es nur zwischen Mann und Frau eine Ehe gibt, die öffentliche Zurschaustellung anderer sexueller Spielarten lehnt man ab. Dies würde gegen die Werte und die Demokratie der EU verstoßen.