EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerungen: Staatsrechtler warnt vor riskanten Unklarheiten
Der Deutsche Bundestag hat mit dem “Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union” eine deutliche Strafverschärfung für die Umgehung von EU-Russlandsanktionen verhängt. Das Gesetz ist allerdings missverständlich formuliert, wie Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek anmahnt: Es ist unklar, ob davon auch EU-Bürger betroffen sind, die wegen Meinungsäußerungen von der EU sanktioniert wurden.
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