E-Auto-Reichweite viel niedriger als versprochen: Gericht gibt verärgertem Käufer recht

Die Reichweitenangaben zu E-Autos muten häufig absurd an: In der Realität sind die Werte schlicht nicht erreichbar. Käufer eines E-Autos müssen das aber nicht unbedingt hinnehmen: Das Landgericht Wuppertal gab nun einem Kläger recht, der wegen einer viel zu niedrigen Reichweite vom Kauf zurücktreten wollte. Das Autohaus, das ihm das Fahrzeug verkauft hatte, muss ihm einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzahlen.