Deutschland: Wo ein Buchstabe am Auto eine öffentliche Billigung von Straftaten darstellt
Ein 62-Jähriger wagte es im März, mit einem Z-Symbol in der Heckscheibe seines Autos durch Hamburg zu fahren – mit teuren Konsequenzen. Das Amtsgericht Hamburg sprach ihn am Dienstag wegen „Billigung von Straftaten“ schuldig. Er soll nun eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen.
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