Bremer Landesliste der AfD nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Symbolbild: freepic @black.salmon

Wie am Freitagnachmittag bekannt wurde, hat der Landeswahlausschuss die Landesliste der AfD Bremen einstimmig abgelehnt und damit die Zulassung des Bremer Landesverbands zur Bundestagswahl am 26. September verhindert. Die AfD wird demnach nicht bundesweit zur richtungsweisenden Wahl Ende September antreten können. Grund ist das Fehlen einer eidesstattlichen Versicherung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach § 21 Abs. 6 BWahlG. Auch die Grünen treten aller Voraussicht nach nicht bundesweit an. 

Wie Wahlrecht.de auf Twitter bekannt gab, hatte die AfD-Versammlung unter anderem das Mitglied Silke Jünemann dazu bestimmt, die Einhaltung der wahlgesetzlichen Vorschriften eidesstattlich zu versichern. Jünemann hätte sich gegenüber des Landeswahlleiters allerdings schriftlich geweigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Der Landeswahlausschuss hat in der Folge einstimmig mit 9:0 beschlossen, die AfD in Bremen nicht zur Bundestagswahl zuzulassen. 

10 Prozent der Zweitstimmen bei Wahl im Jahr 2017 im Bundesland Bremen

Zur Bundestagswahl im Jahr 2017 hatte die AfD in dem kleinen Bundesland 10 Prozent der dortigen Zweitstimmen für sich beanspruchen können, diesmal wird sie nach aktuellem Sachstand in Bremen gar nicht antreten. Die AfD hat bis Montag Zeit, Einspruch einzulegen. Über die Bremer Landesliste zog damals der Bremer AfD-Spitzenkandidat Frank Magnitz in den Bundestag ein. Er gilt als Unterstützer des Thüringer Landessprechers und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke.

Auch Grüne treten nicht bundesweit an – Landesliste Saarland abgelehnt

Wie ebenfalls am Freitagnachmittag bekannt wurde, werden auch die Grünen nicht bundesweit zur Wahl zugelassen. Die Landesliste Saarland wurde nach dreieinhalbstündiger Beratung durch den Landeswahlausschuss abgelehnt.

Als Begründung erklärte der Ausschuss, die 49 Delegierten aus dem Ortverband Saarlouis seien bei der Aufstellungsversammlung am 17. Juli ausgeschlossen worden, sie machen rund ein Drittel der stimmberechtigten Grünenmitglieder aus. Der Ausschluss der Delegierten sei in Widerspruch mit geltenden Demokratieprinzipien zu sehen, so Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Sie sprach von einem „schweren Wahlfehler“, wie der Saarländische Rundfunk berichtet. Da dieser Ausschluss gegen das Wahlrecht verstoße, empfahl sie, die Liste der Grünen nicht zuzulassen, der Empfehlung wurde einstimmig entsprochen. Auch die Grünen haben nun drei Tage Zeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundeswahlausschuss einzulegen, dieser müsste dann bis spätestens Freitag in einer Woche darüber entscheiden. 

54 Parteien bundesweit zur Bundestagswahl zugelassen

Bundesweit zugelassen wurden nach aktuellem Sachstand 54 Parteien, darunter viele Kleinstparteien, die in den Wahlumfragen und Ergebnissen unter „Sonstige“ zusammengefasst werden. Bei der Bundestagwahl am 26. September hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Die Erststimme wird für einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis des Wählers abgegeben. Mit der Zweitstimme können die Wähler für die Landesliste einer Partei abstimmen.

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