Rechtsanwalt Brunner: Arbeitslosengeld-Sperre wegen Impfverweigerung klar rechtswidrig

Bild: Rechtsanwalt Dr. Brunner; Hintergrund: freepik

Die Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer: Laut österreichischem Arbeitsministerium soll Beschäftigungslosen, die eine Stelle wegen einer verlangten Covid-Impfung ablehnen, kurzerhand das Arbeitslosengeld gestrichen werden (Report24 berichtete). Der Rechtsanwalt und Obmann der jungen Partei „MFG – Menschen Freiheit Grundrechte“, Dr. Michael Brunner, bezog nun Stellung zu diesem Vorstoß und hielt fest: Der Erlass ist eindeutig rechtswidrig!

In Österreich herrscht keine generelle Impfpflicht: Ein Arbeitgeber darf laut Brunner Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen – er ist nicht einmal berechtigt, den Impfstatus eines Arbeitnehmers oder Bewerbers überhaupt zu erfragen. Auch das Arbeitsamt darf dies nicht.

Eine vertraglich bestimmte Impfpflicht gegen Covid-19 ist als nichtig anzusehen, da sie gesetz- und sittenwidrig ist und einen klaren Verstoß gegen §879 AGBG darstellt.

Dr. Michael Brunner macht in seinem Video-Statement nochmals darauf aufmerksam, dass die Covid-Vakzine keine tatsächlichen Impfungen darstellen, die sterile Immunität herstellen könnten. Geimpfte infizieren sich weiterhin und können das Virus übertragen. Es handelt sich um genbasierte experimentelle Substanzen, die lediglich bedingt zugelassen sind, weil wesentliche Studien weiterhin fehlen. Insbesondere die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Präparate sind unklar.

Abschließend weist Brunner darauf hin, dass ein Ende der Corona-Maßnahmen keinesfalls in Sicht sei – im Gegenteil. Es drohen Verschärfungen. Die Veränderung muss daher vom Bürger kommen, mahnt er. Dabei weist er auf die kommende Wahl in Oberösterreich am 26. September hin. Im Zuge des Wahlkampfs hielt er als Obmann der MFG vor kurzem eine beachtenswerte Rede, über die wir hier berichteten: MFG-Obmann Brunner fordert Corona-U-Ausschuss und Entschädigungen für Bürger

Das Video-Statement Brunners sehen Sie hier:


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