Deutscher Rechtsanwalt kontert „Weltärztepräsident“ Montgomery scharf

Symbolbild: Freepik

In sozialen Medien kursiert seit einigen Tagen eine pointierte Replik auf die jüngsten Aussagen des umstrittenen „Weltärztepräsidenten“ Frank Ulrich Montgomery. Dem Berliner Anwalt Stefan Koslowski ist nach den jüngsten Wortmeldungen Montgomerys, es werde künftig keine Massenspaziergänge mehr geben, der Kragen geplatzt. Scharf weist er den Mediziner zurecht und erklärt ihm die tatsächliche Rechtslage.

Brief an den Weltärztepräsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery

Sehr geehrter Herr Weltärztepräsident,

erlauben Sie mir, dass ich mich kurz vorstelle. Mein Name ist Stefan Koslowski, ich bin deutschlandweit als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht tätig. Manch einer nennt mich auch den Weltanwaltspräsidenten. Leider aber habe ich nicht die Chuzpe, mich mit solch einem Phantasietitel zu schmücken.

Ich melde mich heute bei Ihnen, um Ihnen – ganz vertraulich, vom Weltstar zu Weltstar- ein paar Fragen zu Ihrer jüngsten Verlautbarung zu stellen. Die WELT von heute zitiert Sie mit den Worten: „Massenspaziergänge wird es nicht mehr geben.“ Diese Äußerung verstehe ich aus juristischer Sicht nicht so ganz. Ich frage mich: wie kommen Sie dazu, so etwas zu verlautbaren?

Ich meine, menschlich kann ich das voll und ganz verstehen, erkennen Sie ja bei sich selbst einen gewissen „Narzissmus“. Da tut es natürlich gut, mal wieder „einen rausgehauen“ zu haben, mit markigen und starken Worten. Das Foto vom eigenen Konterfei in der Zeitung zu sehen, hach, das tut bestimmt gut.

Verzeihen Sie aber bitte, dass ich Ihnen mitteilen muss, dass Sie mir aus juristischer Sicht einige Fragezeichen in mein Gesicht gezaubert haben: Die erste Frage eines Juristen ist stets die nach der Zuständigkeit. Nun habe ich die Juristerei durchaus studiert, habe beide juristische Staatsexamina mit Prädikat abgeschlossen und arbeite lange in juristischen Berufen. Aber die Zuständigkeit des „Weltärztepräsidenten“ konnte ich noch nirgends feststellen. Taucht das Verfassungsorgan „Weltärztepräsident“ in unserem Grundgesetz auf? Falls nein: warum nicht? Ist das, was Sie etwas despektierlich als „Massenspaziergänge“ bezeichnen, doch in Wahrheit nichts anderes als eine Versammlung, welche grundrechtlichen Schutz nach Artikel 8 unseres Grundgesetzes genießt.

Nach Art. 8 Abs. 2 GG kann für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Sind Sie da das zuständige Gesetzgebungsorgan? Dann muss ich wohl nicht aufgepasst haben, als im ersten Semester das Staatsorganisationsrecht gegeben wurde!

Aber ein Mann Ihres Formates kümmert sich sicher nicht um so belangloses Zeug wie Zuständigkeiten. Wie wäre es, wenn Sie neben der Weltärztepräsidentschaft auch noch die Weltherrschaft übernehmen? So, wie Sie gebaut sind, kommt da sicher was Gutes bei raus.

So, nun möchte ich aber schließen. Ich habe Ihre Zeit, die mit dem Produzieren von Schlagzeilen und dem Wahrnehmen von Presseterminen sicher sehr knapp bemessen ist, lange genug strapaziert. Um bei all dem Stress entspannen zu können, möchte ich Ihnen gute Musik zum Runterkommen empfehlen, und zwar den Song „Nur kurz die Welt retten“ von Tim Bendzko.

Mit vorzüglicher Hochachtung,
Ihr Stefan Koslowski

P.S.: Eine Frage hätte ich dann aber doch noch: wie wird man eigentlich Weltärztepräsident? Was hebt Sie von anderen Ärzten ab? Ich habe mich sehr akribisch durch Ihren Lebenslauf gearbeitet (ich will nicht sagen: „gequält“) und nach Publikationen aus Ihrer Feder gesucht. Leider habe ich trotz engagierter Suche nichts gefunden. Könnten Sie mir auch diesbezüglich weiterhelfen?

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